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90 Jahre Mitsprache
Regina Kuncic & Renate Blauensteiner Regina Kuncic & Renate Blauensteiner
Pamela Gattringer & Josef Kutrovatz Pamela Gattringer & Josef Kutrovatz

90 Jahre Mitsprache

Aus AK und Gewerkschaften

Das Betriebsrätegesetz vom 15. Mai 1919 brachte den Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf Vertretung im Unternehmen.

»Die Babywand«, antwortet Regina Kuncic, seit 1998 Betriebsrätin im Krankenhaus der Elisabethinen in Klagenfurt spontan auf die Frage: »Was würde es ohne Betriebsrat nicht geben?« »Erstaunt?«, fragt sie zurück und sorgt sofort für Aufklärung. Bis zur Wahl eines Betriebsrates im Klagenfurter Krankenhaus - die übrigens gegen den Widerstand der Geschäftsführung erkämpft wurde - herrschte eine besondere Unsitte: Wenn junge Mütter nach der Karenzzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollten, war dieser bereits vergeben. Kuncic: »Es gab keine Karenzvertretung und die Mütter wurden einfach auf die Straße gesetzt.«
Nachdem Kuncic zur Betriebsrätin gewählt war, ging es gleich an die Arbeit. Mit der Geschäftsführung handelte sie eine Vereinbarung über die Karenzvertretung aus. Rund 45 Kolleginnen haben bisher davon profitiert, und von jedem Baby hat nun die engagierte Betriebsrätin ein Foto an der Wand ihres Betriebsratsbüros. Sowohl bei der Wahl des Betriebsrates als auch bei ihrer Arbeit ist das Betriebsratsgesetz eine wichtige Stütze. Die tägliche Arbeit geht allerdings weit über das Gesetz hinaus. Kuncic: »Ich bin eigentlich für alles zuständig. Das habe ich bei der Gründung des Betriebsrates nicht gewusst.« Von der Schuldnerberatung bis zur Wohnungssuche, vom organisieren der Kinderbetreuung bis zur Lohn- und Gehaltseinstufung, alles gehört zur Betriebsratsarbeit. Kuncic: »In einem Krankenhaus, einem ›Rund-um-die-Uhr-Betrieb‹, geht es vor allem immer wieder um die Arbeitszeit.«

Sprechen mit einer Stimme
»Willkür würde herrschen und fixe Arbeitszeiten wären ein Traum und nicht Realität«, sieht auch Renate Blauensteiner in einem »betriebsratsfreien« Betrieb wesentliche Nachteile für die Beschäftigten. Blauensteiner, seit 1988 Betriebsrätin im Opel-Werk in Wien-Aspern, muss sich aktuell mit existenziellen Sorgen der dort Beschäftigten auseinandersetzen. Ohne Betriebsrat hätte es sicherlich schon Kündigungen gegeben. Bei Opel in Wien-Aspern gibt es derzeit Kurzarbeit und die Details wurden von den BetriebsrätInnen ausverhandelt. Und da wurde einiges erreicht. Immerhin bekommen die Opel-Beschäftigten trotz kürzerer Arbeitszeit rund 90 Prozent ihres Gehaltes.
Und noch einen Vorteil gibt es gerade jetzt, wo es um die Existenz von Opel überhaupt geht. Blauensteiner: »Wir sprechen mit einer Stimme in Österreich und an allen Standorten in Europa.« Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der BetriebsrätInnen an den verschiedenen Opel-Standorten wird durch den von der EU geschaffenen Europabetriebsrat erleichtert.

Für Josef Kutrovatz ist das Betriebsrätegesetz »die Basis der Arbeit als ArbeitnehmerInnen-Vertreter innerhalb eines Betriebes«. Er ist Betriebsratsvorsitzender bei »Neudörfler Büromöbel« im burgenländischen Mattersburg. Kutrovatz und seine KollegInnen haben schon vor Jahren in ihrem Betrieb eine neue Entwicklung vor-weggenommen: Es gibt nur noch eine Betriebsratskörperschaft für alle Beschäftigten. Die Trennung von ArbeiterInnen und Angestellten ist damit zumindest bei der innerbetrieblichen Interessenvertretung aufgehoben. Er ist daher bei den Kollektivvertragsverhandlungen sowohl bei den Angestellten als auch bei den ArbeiterInnen in den Verhandlungsdelegationen. Und gerade die enge Verbindung zu den Gewerkschaften und zur Arbeiterkammer ist Kutrovatz ein besonderes Anliegen.
Der Betriebsratsvorsitzende hat aber auch konkrete Überlegung zur Weiterentwicklung des Betriebsrätegesetzes angestellt. So müsste der Kündigungsschutz auch auf die ErsatzbetriebsrätInnen ausgeweitet werden. Nach 20 Jahren Erfahrung als Betriebsrat fordert er auch, dass es freigestellte Betriebsräte in Unternehmen ab 100 Beschäftigten und nicht wie bisher erst ab 150 geben soll.

Weiterbildung ist ein Muss
Da die Arbeit als betrieblicher ArbeitnehmerInnen-Vertreter nicht nur immer umfangreicher wird, sondern auch immer mehr konkretes Wissen über Gesetze, aber auch Zusammenhänge der Ökonomie erfordert, ist Weiterbildung ein Muss. Kutrovatz fordert daher eine Woche Bildungsfreistellung pro Jahr für die BetriebsrätInnen.
Auch die Beschäftigten bei »Neudörfler Büromöbel« wissen, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Jahrelang war es üblich, dass neben den Angestellten auch die ArbeiterInnen nach 25 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld bekommen haben. Nach einem Eigentümerwechsel sollte dieses mit dem Hinweis, dass der Kollektivvertrag für die ArbeiterInnen kein Jubiläumsgeld vorsehe, gestrichen werden. Der Betriebsrat klagte bei Gericht und der neue Eigentümer einigte sich außergerichtlich und zahlt weiter Jubiläumsgeld.

Bei Pamela Gattringer, sie ist Jugendvertrauensrätin bei der voest in Linz, ist es das im Jahr 1972 in Kraft getretene Jugendvertrauensrätegesetz, das ihr die Grundlage für ein engagiertes Arbeiten gibt. Die Jugendlichen bei der voest profitieren davon und haben beispielsweise jetzt eine Sportwoche sowohl im Sommer als auch im Winter.

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Mehr Infos unter
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