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Eine fixe Säule in der Sozialpartnerschaft ist die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte.

Erfolge der AK

Schwerpunkt

Die Arbeiterkammer vertritt als engagierte Sozialpartnerin berechtigte Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber der Regierung. ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot für BetriebsrätInnen an.

Mit weniger als tausend Euro kann man in Zeiten wie diesen nicht sein Leben fristen. Dennoch gab es bis vor kurzem zahlreiche Jobs, die im Kollektivvertrag weniger als tausend Euro als Mindestlohn festgeschrieben haben. Die AK hat hier reagiert und gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Einigung gefunden, die festlegt, dass innerhalb einer relativ kurzen Übergangsfrist alle Löhne und Gehälter auf zumindest tausend Euro angehoben werden - Ausnahmen gibt es nur noch für Lehrlinge und PraktikantInnen. Als »Rute im Fenster« diente die Androhung eines Generalkollektivvertrages im Falle der Nichterfüllung dieser Vereinbarung. Inzwischen haben Gewerkschaften in vielen Lohn- und Gehaltsverhandlungen die vereinbarten tausend Euro erreicht beziehungsweise fix vereinbart, wann sie umgesetzt sein sollen.

Jugend am Arbeitsmarkt
Schon lange wurden Unternehmen gefördert, die Jugendliche ausbilden und Lehrstellen zur Verfügung stellen. Das geschah bisher in einer Art Gießkannenprinzip, das nun von einer differenzierten, bedarfsgerechten Basisförderung abgelöst wird: Im 1. Lehrjahr, in dem in der Regel der meiste »Schulungsbedarf« anfällt, werden drei Lehrlingsentschädigungen als Förderung gegeben, im 2. Lehrjahr sind es zwei Lehrlingsentschädigungen und im 3. und 4. Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentschädigung als Ersatz für die frühere Basisförderung.

Damit sich wieder mehr Unternehmen am dualen Ausbildungsmodell beteiligen, werden neu gegründete Unternehmen und auch solche, die schon lange keine Lehrlinge mehr ausgebildet haben besonders gefördert.

Qualitätssteigerung
Um die Qualität der Lehrlingsausbildung in den Betrieben zu steigern, werden auch Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen der AusbildnerInnen ausbezahlt. Auch außergewöhnliche Leistungen bei Lehrlingen sind eine Investition in die Zukunft. Daher werden Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gefördert ebenso wie Lehrlinge, die eine über das gesetzlich vorgeschriebene Berufsbild hinausgehende Zusatzausbildung absolviert haben.

Bisher waren sowohl ArbeitgeberInnen als auch Lehrlinge im mehr oder minder rechtsfreien Raum unterwegs, wenn ein Lehrverhältnis vor der Zeit aufgelöst werden sollte. Was bisher in der Praxis gang und gäbe war, wird nun auf rechtlich sichere Beine gestellt: die beidseitige Auflösbarkeit des Lehrverhältnisses. Sie ist am Ende des ersten und am Ende des zweiten Lehrjahres möglich, sollte aber durch ein vorausgehendes Mediationsverfahren nach Möglichkeit verhindert werden.

Das AMS muss die betroffenen Jugendlichen auf alternative Arbeitsplätze vermitteln und so sicherstellen, dass die Ausbildung beendet werden kann.
Darüber hinaus hat sich die Arbeiterkammer auch für eine Qualifizierungsoffensive für Arbeitslose bis zum Jahr 2010 erfolgreich stark gemacht: Bis 2010 stehen für die Ausbildung von 10.000 FacharbeiterInnen insgesamt 121 Millionen Euro zur Verfügung.

Ausbildung unter der Lupe
Die AK hat seit vielen Jahren ein Bundesinstitut für Forschung, Innovation und Entwicklung (bifie) eingefordert: Seit diesem Jahr arbeitet dieses nun mit Zentren in Wien, Graz und Salzburg. Das bifie (www.bifie.at
) ist als eigene Rechtspersönlichkeit überparteilich um die ständige Verbesserung des Schul- und Bildungswesens in Österreich bemüht und erarbeitet die wissenschaftlichen Grundlagen für die Qualität der österreichischen Bildungsstandards.

Seit 2007 wurde eine weitere langjährige Forderung der Arbeiterkammer hinsichtlich der Einrichtung einer gesetzlichen Interessenvertretung der Fachhochschul-Studierenden im Zuge einer Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes erfüllt.
Eine Erleichterung für Schüler und Schülerinnen, die mehr als zwei Nichtgenügend in den ersten Klassen der BMHS bekommen haben, hat die AK ebenfalls erreicht: Die Klasse darf auch mit mehr als zwei Fünfern wiederholt werden.

Plus für die Wirtschaft
Die Arbeiterkammer setzt sich als Sozialpartner für eine Verbesserung der Unternehmenskontrolle ein: Die Stärkung des Aufsichtsrates und eine verbesserte Kontrolle durch WirtschaftsprüferInnen soll, gemeinsam mit klareren Haftungsregelungen für die Unternehmensorgane, für mehr Transparenz und Kontrolle bei großen Wirtschaftsunternehmen sorgen.
Die Kosten auf Energie machen mittlerweile einen großen Teil des Haushaltseinkommens aus. Damit in diesem Bereich erhebliche Verbesserungen möglich wurden, hat die AK die Einrichtung einer Schlichtungsstelle bei Unklarheiten in den Abrechnungen durchgesetzt. Das senkt zwar nicht die Preise, erhöht aber die Transparenz um ein Vielfaches.
In Allianz mit der WKO hat die Arbeiterkammer die Schaffung einer neuen Berufsgruppe unterstützt: Die gewerblichen BuchhalterInnen beziehungsweise die selbstständigen BilanzbuchhalterInnen können dank dieser Initiative leichter als bisher ihren Beruf legal und existenzsichernd ausüben. Das kommt vor allem Frauen und unter ihnen wieder besonders vielen Widereinsteigerinnen zugute, nützt aber auch Kleinst- und Kleinbetrieben, die leichter zu leistbaren Beratungsdienstleistungen kommen.

Mit der Novellierung des Kartellgesetzes 2002/2005 hat die AK erreicht, dass mit der Schaffung einer eigenständigen Wettbewerbsbehörde eine schlagkräftigere Institution eingesetzt wurde, die Vergehen gegen das Kartellrecht schnell und effektiv ahndet. Letzter Erfolg: Auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde wurden sechs Fahrschulbetreiber im Raum Innsbruck zu 70.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie Preisabsprachen getroffen haben.

Über die Grenzen hinaus
Eine besonderer Erfolg gelang der AK mit der Verhinderung der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie (auch Bolkesteinrichtlinie) genannt: Diese EU-Richtlinie hätte eine weitere Liberalisierung und eine Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen ermöglicht. Gemeinsam mit den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft hat die AK maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Richtlinie, die eine eklatante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den betroffenen Berufsbereichen nach sich gezogen hätte, verhindert werden konnte. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollten DienstleisterInnen grundsätzlich nur noch den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem sie niedergelassen sind. Die sozialen Errungenschaften vieler Länder waren damit akut in Gefahr.

Auch die nahezu ständig laufenden WTO-Verhandlungen bedrohen österreichisches Arbeits- und Sozialrecht und drohen in geltende Kollektivverträge einzugreifen. Die AK sichert durch ihr Engagement das Arbeits- und Sozialrecht.

Abfertigung neu
Einer der größten Erfolge der AK war die Einführung der Abfertigung neu: Bereits nach einem Monat Dauer haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine Abfertigung. Diese wird vom/von der ArbeitgeberIn in eine Abfertigungskasse einbezahlt und verfällt auch nicht bei Selbstkündigung. Nach einiger Zeit kann man entscheiden, ob man die Abfertigung ausbezahlt haben will oder als »Rucksack« mitnimmt. So wurde auch der Entwicklung Rechnung getragen, dass nur wenige Menschen viele Jahre bei ein und demselben Arbeitsplatz bleiben.

Die Wirtschaft hat sich lange dagegen gewehrt: Letztendlich siegte die Vernunft, und die AK konnte sich mit der Forderung nach einem Recht auf Elternteilzeit durchsetzen. Auch der Ausbau von Kinderbetreuung und die Reform des Kinderbetreuungsgeldes tragen deutlich die Handschrift der AK.
Daneben wurde maßgeblich an der Pensionsreform 2004, der Arbeitszeitreform 2007, der Absicherung der freien DienstnehmerInnen und zahllosen Gesetzesentwürfen mitgearbeitet, die die Stellung der ArbeitnehmerInnen deutlich verbessert haben. Ohne die engagierte Grundlagenarbeit der AK hätten viele Gesetzesentwürfe im Bereich Bildung und Soziales weniger positive Ergebnisse gebracht.

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Mehr Infos unter:
www.arbeiterkammer.at

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