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Arbeiterkammer | Internetanbieter müssen Preis angeben

Aus AK und Gewerkschaften

Deutliche Informationen über Preis, Leistung und Rücktrittsrechte vor Vertragsabschluss.

Kostenpflichtige Internetanbieter müssen den Preis auf der Webpage deutlich angeben. Zusätzlich müssen Preis, Leistung und Infos über das Rücktrittsrecht vor Vertragsabschluss extra per E-Mail an den Konsumenten gehen. Eine E-Mail mit einem Link zu den Geschäftsbedingungen ist unzureichend. Das bestätigt nun der Oberste Gerichtshof der AK. Die AK hatte Anfang 2007 eine Klage gegen die IS Internet Service AG, vormals Xentria, eingebracht, die etwa mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen warb. Sie entpuppten sich als Kostenfallen. Wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn die Preisangaben sieht man nicht am ersten Blick. Sie verstecken sich oft im Kleingedruckten. Wer nicht zahlt, dem wird sofort mit Mehrkosten, Anwaltschreiben und Gerichtsverfahren gedroht.

Drei Tipps der AK KonsumentenschützerInnen:

  • Lesen Sie die gesamte Webseite und die Geschäftsbedingungen durch, bevor Sie sich auf Angebote oder Tests einlassen. Das Kleingedruckte gibt’s auch im Internet!
  • Gehen Sie mit Ihren Daten wie Name, Adresse, Telefon sorgsam um. Geben Sie nie persönliche Daten ein, ohne nachzulesen, wozu sie benötigt werden.
  • Haben Sie sich auf einer vermeintlichen Gratisseite angemeldet oder haben Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen, nutzen Sie sofort Ihr Rücktrittsrecht laut Konsumentenschutzgesetz. Tun Sie das schriftlich und eingeschrieben.
Das Urteil und mehr Infos unter
www.arbeiterkammer.at/www-397-IP-41972.html

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