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ÖGB-Präsident Hundstorfer & AK-Präsident Tumpel
KURZ GEFASST

Lohnsteuer senken

Aus AK & Gewerkschaften

Derzeit tragen die ArbeitnehmerInnen einen immer höheren Anteil des Steueraufkommens. Die Vorschläge von AK und ÖGB für mehr Gerechtigkeit.

Nach dem Konzept zur Reform unseres Gesundheitssystems haben AK-Präsident Herbert Tumpel und ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer am 14. April 2008 ihre Vorschläge für ein gerechteres Steuersystem präsentiert. Denn derzeit ist es so, dass die ArbeitnehmerInnen einen immer höheren Anteil des Steueraufkommens tragen. Wenn man dann auch noch bedenkt, dass die Inflation stetig steigt, wird klar, dass Handlungsbedarf besteht. Das Leben wird immer teurer. Besonders betroffen sind jene Bereiche, an denen niemand vorbei kommt: Lebensmittel, Wohnungskosten und Treibstoffe und vielen bleibt am Monatsende trotz Lohnerhöhungen kaum etwas in der Tasche.

AK und ÖGB wollen deshalb eine kräftige Steuersenkung, die vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und Pensionen entlastet. Außerdem muss eine Steuerstrukturreform insgesamt mehr Gerechtigkeit ins heimische Steuersystem bringen und der Faktor Arbeit entlastet werden.
Die letzten Steuerreformen haben vor allem den UnternehmerInnen genützt. Die ArbeitnehmerInnen zahlen immer mehr Lohnsteuer, während die Gewinnsteuern - wie veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer auf Dividenden - trotz guter Gewinnentwicklung stagnieren.

Löhne und Gehälter sind im Zeitraum 2002 bis 2007 deutlich geringer gestiegen als Gewinne, die Lohnsteuereinnahmen sind aber stärker gewachsen sind als die Gewinnsteuereinnahmen. Die Lohnsteuerquote, das Lohnsteueraufkommen im Verhältnis zur Lohn- und Gehaltssumme, wird 2009 die höchste aller Zeiten sein. Das heißt, der Anteil der gesamten Lohnsteuer, den ArbeitnehmerInnen von ihren Bruttolöhnen bezahlen, steigt weiter.

Ein gerechter Tarif
Im Zentrum der Reformvorstellungen von AK und ÖGB steht die Neugestaltung des Lohn- und Einkommensteuertarifs. Die Progressionswirkung ist nicht - wie oft angenommen - bei den größten Einkommen am stärksten, sondern bei kleineren und mittleren Einkommen. Bei Einkommen knapp über dem steuerlichen Existenzminimum - also bei etwa 1.100 Euro brutto monatlich - liegen die Abzüge (durch Lohnsteuer und Dienstnehmeranteil Sozialversicherung) von einer Lohn-/Gehaltserhöhung bei 45,5 Prozent, bei Spitzeneinkommen betragen die Abzüge 43,7 Prozent (unter Berücksichtigung der Sonderzahlungswirkung).

Es ist deshalb gerecht, bei den kleinen und mittleren Einkommen den Schwerpunkt der Entlastung zu setzen. Daher sollen in einem neuen Tarif die Eingangssteuersätze abgesenkt werden, dadurch profitieren alle LohnsteuerzahlerInnen. Dadurch käme es zu einer starken Entlastung für ArbeitnehmerInnen mit einem Einkommen zwischen 1.200 und 3.400 Euro brutto. Das würde bedeuten, dass rund 1,8 Millionen ArbeitnehmerInnen eine Steuersenkung von mindestens drei Prozent bekommen sollen.

450 Euro für Geringverdiener
Die von der Regierung beschlossene Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei BezieherInnen kleiner Einkommen ist bereits ein Vorgriff auf den von AK und ÖGB geforderten Steuerbonus in Form einer erhöhten Negativsteuer. Die Regierungs-Maßnahme hat zwar sofortige Entlastungswirkung. Sie hat aber den Schönheitsfehler, dass nicht alle Menschen mit geringen Einkommen davon profitieren, weil nicht alle Arbeits-losenversicherungsbeiträge zahlen. AK und ÖGB wollen einen Steuerbonus für GeringverdienerInnen in Form einer erhöhten Negativsteuer, von dem alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen profitieren.

Die bestehende Negativsteuer soll von 110 Euro um 340 Euro auf 450 Euro erhöht werden und auch für PensionistInnen gelten. Die Deckelung mit derzeit zehn Prozent der Sozialversicherungsbeiträge soll bei ArbeitnehmerInnen auf 30 Prozent, bei PensionistInnen auf 50 Prozent erhöht werden.
Insgesamt (Steuertarif und Steuerbonus, Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrag) bringen die AK/ÖGB-Vorschläge ein Entlastungsvolumen von 3,5 Milliarden Euro. Vom neuen Tarif profitieren außerdem alle PensionistInnen und Selbstständigen im gleichen Umfang bei gleichen Einkommensgrenzen.

Die ArbeitnehmerInnen sitzen in einer Zwickmühle: Einerseits zieht ihnen die Inflation das Geld aus der Tasche - andererseits wird ihnen übermäßig viel Steuer vom Lohn abgezogen. Das Resultat: Bei jeder Steuerreform laufen die ArbeitnehmerInnen den Auswirkungen der kalten Progression hinterher und haben Mühe, einen Ausgleich zu bekommen. Während Unternehmen bei den letzten Steuerreformen dauerhaft wirkende Entlastungen bekommen haben, bekommen die ArbeitnehmerInnen immer nur einen kurzfristigen Teuerungsausgleich. AK und ÖGB schlagen deshalb vor, dass die Steuerstufen mit dem Verbraucherpreisindex jährlich valorisiert werden. Dadurch kann die »kalte Progression« weitgehend ausgeschaltet werden.

600 Euro Kinderbetreuungsbonus
AK und ÖGB schlagen einen Kinderbetreuungsbonus von jährlich 600 Euro für alle Kinder bis zwölf Jahre vor. Damit werden alle Eltern unterstützt, eine gute Betreuung zu finanzieren. Durch den Kinderbetreuungsbonus wird auch die Berufstätigkeit der Frauen gefördert. Dieser Kinderbetreuungsbonus, der den Eltern in Form eines Absetzbetrages zugute kommt, hat folgende Eckpunkte:

  • Anspruch auf den Absetzbetrag haben Eltern und AlleinerzieherInnen, die ihr Kind im Alter zwischen ein und zwölf Jahren in einer professionellen Kinderbetreuungseinrichtung unterbringen.
  • Eine Anspruchsvoraussetzung ist, dass beide Eltern bzw. der/die AlleinerzieherIn eine Berufstätigkeit mit einem Jahresbezug von jeweils mindestens 6.000 Euro ausüben.
  • Der Absetzbetrag soll 50 Euro im Monat betragen und mit Negativsteuerwirkung ausgestaltet sein.

Das bedeutet, dass alle Anspruchsberechtigten auch 50 Euro netto im Monat erhalten, unabhängig von ihrer Einkommenshöhe.
AK und ÖGB plädieren, eine Wertschöpfungsabgabe zur Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) heranzuziehen. Durch die wesentlich breitere Bemessungsgrundlage ist es mög-lich, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleich (derzeit 4,5 Prozent der Lohnsumme) insgesamt zu senken. Im Ergebnis bewirkt das eine Verschiebung der Abgabenlasten von personalintensiven Betrieben zu kapitalintensiven Betrieben. Dadurch könnte auch eine positive Beschäftigungswirkung erzielt werden. Der aufkommensneutrale Steuersatz würde derzeit 2,4 Prozent betragen, die leichte Anhebung auf 2,6 Prozent soll die Forderung nach einem Kinderbetreuungsbonus finanzieren. 

Aufgrund der kräftig gestiegenen Preise bei Treibstoffen und bei den Tarifen für öffentliche Verkehrsmittel ist eine kräftige Aufstockung der Pendlerpauschalen notwendig. Nach den Vorstellungen von AK und ÖGB sollte auch eine Systemumstellung vorgenommen werden: Die bisherigen Freibeträge sollten in Absetzbeträge umgewandelt werden. So bekommen alle PendlerInnen denselben Betrag für eine bestimmte Wegstrecke - unabhängig vom Einkommen. Außerdem sollte der Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung ausgestattet werden, damit in Zukunft auch Lehrlinge und Teilzeitbeschäftigte eine entsprechende Förderung erhalten. Als besonderen Anreiz die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, fordern AK und ÖGB, dass bei überwiegender Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel der große Pendlerabsetzbetrag beantragt werden kann.

Weitere Reformpunkte
AK/ÖGB regen weitere Reformen an:

  • Wertanpassung von schon lange nicht erhöhten Betragsgrenzen im Lohnsteuerrecht.
  • Erhöhung des Kilometergeldes von 38 Cent auf zumindest 45 Cent pro Kilometer.
  • Aufwandsentschädigungen und -zulagen bleiben steuerfrei.
  • Umstellung der Sonderausgaben auf ein Prämienmodell.
  • Ein »Ja« zur Vermögenszuwachssteuer für die Finanzierung des Gesundheitssystems.


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