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Alters und Invaliditätspension

Jede Dritte ohne Pension

Schwerpunkt

Anders als beim männlichen Teil der Bevölkerung ist bei Frauen ein Anspruch auf eine eigene Pension im Alter noch immer keine Selbstverständlichkeit.

Auch wenn Frauen eine Alters- oder Invaliditätspension beziehen, heißt das noch lange nicht, dass diese ein Niveau erreicht, das auch nur ein einigermaßen eigenständiges Leben garantiert. Die Ausgleichszulage, die eine Mindestabsicherung darstellt, hängt nämlich auch vom Familienstand ab. Bei im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepaaren gebührt nur dann (zu einer Pension) eine Ausgleichszulage, wenn das gemeinsame Einkommen unter dem Richtsatz für Ehepaare liegt.

Dabei wird - nicht zu Unrecht - davon ausgegangen, dass in einem Zweipersonenhaushalt die Kosten für den Lebensunterhalt geringer sind als in zwei Einpersonenhaushalten. Der Richtsatz für Ehepaare wurde daher niedriger angesetzt als für zwei alleinstehende Personen
(150 Prozent des Einzelrichtsatzes).
Entwürdigende Situation
Die pauschale Annahme, dass der intrafamiliäre Transfer stets klaglos funktioniert, gilt allerdings bei weitem nicht generell, wie etwa die Erfahrungen im Parteienverkehr der AK zeigen. Jener Teil des Ehepaars mit der kleineren Pension (oder gar ohne Pension - jeweils in der Regel die Frauen!) gerät im Alter nicht selten in eine entwürdigende Situation, etwa, wenn der Partner dem Alkohol verfällt, viel Geld für seine Spielleidenschaft ausgibt, oder er sich für etwas rächt, indem finanzielle Zuwendungen an die Partnerin gänzlich oder teilweise vorenthalten werden.
115.000 Frauen ohne Pension
Anhand von Mikrozensusdaten und Daten des Hauptverbandes der österreichische Sozialversicherungsträger lässt sich abschätzen, wie viele Frauen im Alter keine eigene Pension beziehen. Nach Berechnungen von Erik Türk bezogen im Jahr 2006 von einer Million Frauen im Alter ab 60 Jahren nur 68 Prozent eine Alters- oder Invaliditätspension von der Pensionsversicherung oder einen Ruhegenuss aus der Beamtenversorgung (insgesamt rund 685.000 Frauen).

Rund 315.000 Frauen hatten keinen Anspruch auf eine eigene Pension (32 Prozent). Mehr als die Hälfte dieser Frauen (190.000) bezogen eine Witwenpension. Rund 10.000 Frauen ohne Pensionsbezug waren noch erwerbstätig. Eine etwa ebenso große Zahl dürfte gleichzeitig eine Pension und ein Erwerbseinkommen bezogen haben. Rund 115.000 Frauen bezogen keinerlei Pension oder Erwerbseinkommen und waren in der Regel zur Gänze auf den Unterhalt durch den Partner angewiesen.

Entsprechende Berechnungen liegen auch für die Neunzigerjahre des letzten Jahrhunderts vor. Aus diesen ist ersichtlich, dass sich die Situation seither ein wenig verbessert hat. So hatten im Jahr 1992 von den 970.000 Frauen im Alter (ab 60) noch insgesamt rund 400.000 keine Eigenpension (ca. 41 Prozent); (eigene Berechnungen). Christopher Prinz, Gabriele Rolf-Engel und Monika Thenner kamen in einer Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung für 1993/94 zu einem ähnlichen Ergebnis (42 Prozent ohne Eigenpension).
Eigenpension nicht Eigenständigkeit
Einen Anspruch auf Eigenpension zu haben bedeutet allerdings noch lange nicht finanzielle Eigenständigkeit. Fast die Hälfte der Eigenpensionen aus der Pensionsversicherung an Frauen lag unterhalb des Einzelrichtsatzes für Ausgleichszulagen (2006: 690 Euro). In diesen Fällen dürfte der Richtsatz für Verheiratete (2006: 1.056 Euro) oder die Anrechnung einer weiteren Pension (Witwenpension) bzw. weiterer Einkünfte zum Tragen gekommen sein. Etwa jede dritte Eigenpension von Frauen lag sogar unterhalb des halben Ehepaarrichtsatzes, also unter einem Niveau, das im Sinne des Ausgleichszulagenrechtes in etwa dem Existenzminimum für jede Person entspricht, die in einer Partnerschaft lebt (528 Euro). Je weiter die Pension darunter lag, desto größer war die ökonomische Abhängigkeit vom Partner. Ein Teil dieser Frauen bezog allerdings deswegen keine Ausgleichszulage, weil sie zugleich eine Witwenpension bezogen haben und beide Pensionen zusammen den Einzelrichtsatz für die Ausgleichszulage überschritten.

Die mittlere Frauenpension (Eigenpensionen) erreichte gerade 52 Prozent der mittleren Eigenpension der Männer. Im Jahr 2006 entsprach die mittlere neu zuerkannte Frauenpension 56 Prozent der mittleren Männerpension (siehe Tabelle). Der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern ist somit in der Pension größer als im Erwerbsleben. Die Pensionshöhe hängt schließlich nicht nur vom früheren Einkommen ab. Auch die Versicherungsdauer bestimmt die Pensionshöhe (»Steigerungsbetrag«).

Die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung bei der Pensionsberechnung (die heutigen Pensionshöhen werden dabei von den Anrechnungsbestimmungen der Vergangenheit mitbestimmt) deckt den realen Einkommensverlust, den Mütter deswegen erleiden, in der Regel bei weitem nicht ab. Insgesamt gilt, je mehr Kinder eine Frau hatte, desto kleiner ist die Pension und desto wahrscheinlicher ist es wohl auch, dass sie keine eigene Pension erwarten kann.
Bewertung der Kindererziehung
Die neuerdings deutlich höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten wird durch die Verlängerung des Bemessungszeitraums teilweise wieder entwertet, wenn nun längere Teilzeitphasen in die Pensionsberechnung einbezogen werden. Je nach Versicherungsverlauf wird sich diese Neuerung sehr unterschiedlich auswirken, weshalb auch nicht von einer generellen Verbesserung gesprochen werden kann.

Nicht angeführt sind hier Beamtenpensionen. Bei diesen liegt die mittlere Frauenpension (Ruhegenüsse) sogar etwas höher als jene der Männer, was sich unter anderem aus dem hohen Anteil von Lehrerinnen ergibt. Allerdings entfiel nur jeder fünfte Ruhegenuss auf eine Frau, während im Bereich des ASVG 53 Prozent der Eigenpensionen auf Frauen entfielen.

Angesichts dieser vielfach dürftigen Alterssicherung haben die Witwenpensionen in Österreich nach wie vor eine große Bedeutung für die Frauen. Im Jahr 2006 entfielen in der Pensionsversicherung knapp 30 Prozent des Pensionsaufwands auf Frauen mit Witwenpensionen. Neun von zehn Witwenpensionen entfallen auf Frauen im Alter ab 60.

Im Jahr 2001 gab Österreich mit 2,7 Prozent des BIP - neben Belgien und Italien (jeweils 2,6 Prozent des BIP, EU-Durchschnitt: 1,3 Prozent) - innerhalb der EU am meisten für Hinterbliebenenleistungen aus (ESSOS). Abschließend ist festzuhalten, dass die finanzielle Unabhängigkeit im Alter und eine Altersversorgung, die nicht vom Verlauf der Ehe abhängt, von großer Bedeutung für die soziale Stellung der Frauen ist. 

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Sozialschutzsysteme in Österreich
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