topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/

Schadenersatzprozess | ÖGB-Berufung großteils Recht gegeben

Aus AK und Gewerkschaft

Michael Rovina: Neuerliches Verfahren vor der ersten Instanz noch vor Sommer möglich.

Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat der Berufung des ÖGB gegen das Urteil der ersten Instanz im BAWAG-Schadenersatz-Verfahren großteils Recht gegeben.

"Nachdem die Klage in erster Instanz noch abgewiesen worden war, kam es durch das Urteil des OLG vom 17. Jänner 2008 nun zu einer teilweisen - aber weitgehenden -  Aufhebung des Ersturteils und zur Rückverwei-sung an die erste Instanz, zwecks neuer Entscheidung", erklärt Mag. Michael Rovina, Leiter der ÖGB-Rechtsabteilung. Der Beginn des neuerlichen Verfahrens scheint zur Jahresmitte möglich. Nach den rechtlichen Vorgaben des OLG ist ein relativ straffes Verfahren zu erwarten. "Das OLG hat sich auf die wesentlichen The-menkreise konzentriert", sagt Rovina mit dem Hinweis, dass der Rechtsfall BAWAG wohl einer der komplexes-ten der jüngeren Rechtsgeschichte ist.

Rückblick: Im Jänner 2007 reichten die beauftragten Rechtsanwälte im Namen der "ÖGB  Gruppe" am Wiener Handelsgericht Schadenersatzklage gegen die früheren BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Jo-hann Zwettler, vier weitere frühere Vorstandsmitglieder, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und den ehemaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch ein.
Der ÖGB-Vorstand einigte sich nach einer umfassenden Diskussion am 14. September 2007, gegen das Urteil erster Instanz in Berufung zu gehen.

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum