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Teilzeitarbeit: Mehrarbeitsrechner

Aus AK und Gewerkschaften

Teilzeitbeschäftigten stehen seit 1. Jänner 2008 nach dem Sozialpartnerabkommen 25 Prozent Zuschlag für Mehrarbeit zu.

Durch das beschlossene Arbeitszeitpaket der Sozialpartner steht nun Teilzeitkräften ein Zuschlag für Mehrarbeitsstunden von 25 Prozent zu. Neu ist auch, dass für Änderungen der vereinbarten Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten die Schriftform vorgeschrieben wird. Die Regelung, wonach Ausmaß und Lage der Arbeitszeit vereinbart werden müssen, bleibt unverändert. Mit dem Online-Rechner können Teilzeitbeschäftigte schnell und einfach den Zuschlag für die geleisteten Mehrarbeitsstunden berechnen. Allerdings gilt es, bestimmte Einschränkungen zu beachten.

Denn keinen Mehrarbeits-Zuschlag für Teilzeitbeschäftigte gibt es, wenn die Mehrarbeitsstunden innerhalb eines Quartals durch Zeitausgleich verbraucht werden; wenn es für Vollzeitbeschäftigte Mehrarbeitsstunden ohne Zuschlag gibt. Das kann bei einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden der Fall sein, z. B. 1,5 Stunden bei einer 38,5-Stunden-Woche. Es bleiben für Teilzeitbeschäftigte ebenso viele Stunden pro Woche zuschlagsfrei. 

K. K.


Der Mehrarbeitsrechner im Internet: www.oegb.at/mehrarbeitsrechner

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