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Dr. Sabine Oberhauser Sabine Oberhauser, Dr. MAS

Kommentar | PatientInnenmobilität

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Ein Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission soll es EU-BürgerInnen erleichtern, sich im Krankheitsfall in einem anderen als ihrem Heimatland behandeln zu lassen.

Das Papier wurde bereits mehrmals überarbeitet und verschoben, weil es sowohl innerhalb der EU-Kommission als auch unter den Mitgliedsstaaten Widerstand gibt. Auch in Österreich warnen KritikerInnen vor »Gesundheitstourismus« durch die neuen Regeln. Trotzdem soll Gesundheitsversorgung weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten der EU bleiben - das wird sich auch aufgrund der aktuellen Bestimmungen vorläufig nicht ändern. Die Kommission will mit dem Richtlinienentwurf Fragen bezüglich der Qualität der Versorgung, Informationserfordernisse für PatientInnen, der Rechtssicherheit sowie des Schadenersatzes, als auch die Frage der gemeinsamen Ausbildungsstandards für Gesundheitsberufe klären. Möglich ist z. B. eine Verbesserung der regionalen Versorgung in Grenzgebieten oder die Schaffung von hoch spezialisierten Behandlungszentren für seltene Krankheiten. Vor allem kleinere Länder profitieren von dieser Regelung.
Der Grundsatz der EU-Gesundheitspolitik scheint klar zu: Der Zugang zu den Leistungen nach dem aktuellen Stand der Medizin muss allen Menschen in Europa in gleicher Qualität gewährt werden.Die nationalen Gesundheitssysteme dürfen dadurch nicht ungleichmäßig belastet werden dürfen.
In Österreich ist der sogenannte PatientInnentourismus nichts Neues. Wer kennt nicht den einen oder die andere, die zur Zahnbehandlung das Staatsgebiet verlässt. Der Hauptgrund hierfür ist das liebe Geld. Schon jetzt gibt es die Möglichkeit, sich im Ausland stationär behandeln zu lassen. Voraussetzungen, dass diese Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden muss, wurden vom Europäischen Gerichtshof klar formuliert: Jegliche stationäre Versorgung, zu der der/die BürgerIn zuhause berechtigt ist, kann er/sie mit vorheriger Genehmigung auch in einem anderen Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen. Die Genehmigung muss erteilt werden, wenn das eigene Gesundheitssystem die Versorgung nicht innerhalb der entsprechend der Erkrankung medizinisch notwendigen Frist sicherstellen kann. Hier müssen Kosten der Versorgung mindestens bis zu der Höhe erstattet werden, die für die Versorgung im eigenen Land erstattet würde.
Durch die EU-Richtlinie soll nun die Genehmigungspflicht für stationäre Behandlungen fallen und PatientInnen sollen frei entscheiden können, in welchem Spital, in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu übernehmen. In Österreich fürchtet man, dass aufgrund des hervorragenden Gesundheitssystems es zu einem Ansturm von PatientInnen aus der EU kommen könnte. Schon jetzt sitzen Spitalserhalter auf einen Berg unbezahlter Rechnungen von ausländischen »GastpatientInnen«. Allein im Bereich der Stadt Wien sind das elf Millionen EUR. Wenn in Zukunft grenzüberschreitende PatientInnenversorgung die Regel sein soll, muss auch grenzübergreifender »Regress« Standard werden. Und die ÖsterreicherInnen dürfen nicht benachteiligt werden. Wir haben lange und erfolgreich gegen die Regelung von Gesundheitsdienstleistungen in der Dienstleistungsrichtlinie gekämpft. Alles was Verbesserungen in Qualität und Struktur von PatientInnenversorgung innerhalb der EU bringt, wird begrüßt. Aber nicht um jeden Preis.

Sabine Oberhauser
Dr. MAS
Abgeordnete zum Nationalrat
Gesundheitssprecherin der SPÖ

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