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Fairplay at Work

EURO 2008 | Ein guter Kompromiss für den Handel

Aktuelles

Die Sozialpartner im Handel haben sich auf einen befristeten Kollektivvertrag einigen können, der die Arbeitsbedingungen an Sonntagen während der Fußball-EM regeln wird.

Nach langen, zähen und äußerst schwierigen Verhandlungen gab es Anfang Oktober schließlich doch eine Einigung, die alle zufrieden stellt: Die GPA-DJP und die Wirtschaftskammer haben einen befristeten Kollektivvertrag mit einer Sonderregelung für die Fußball-Europameisterschaft 2008 abgeschlossen. Dieser Kollektivvertrag ist ein vertretbarer Kompromiss für alle Beteiligten und gilt für ein einmaliges Ereignis - die besonderen Bedürfnisse der freiwillig arbeitenden Menschen werden dabei berücksichtigt.
Die ausgehandelte Regelung sieht die Möglichkeit der Ladenöffnung an den Sonntagen während der EM zwischen 12 und 18 Uhr vor und lehnt sich damit an bereits existierende Sonder-Kollektivverträge an. Abgegolten wird die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen als Überstundenleistung mit 100 Prozent Zuschlag. Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an den Sonntagen freiwillig, ArbeitnehmerInnen haben das Recht zur Entschlagung - sie können zur Arbeit nicht gezwungen werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Benachteiligungsverbot vereinbart. Es gilt außerdem die so genannte »Schwarz-Weiß-Regelung«, d. h. die freiwilligen Einsätze sind auf jeden zweiten Sonntag begrenzt.
Ball liegt bei den Landeshauptleuten
Eine weitere anlassbezogene Sondervereinbarung betrifft die Heimfahrtsmöglichkeit: Die ArbeitgeberInnen müssen in bestimmten Fällen auch Sorge für die Heimfahrt der Beschäftigten tragen und - unpräjudiziell - auch die Zusatzkosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Für diese Einigung mussten beide Seiten über ihren Schatten springen: Die Gewerkschaft bei der Zustimmung zur einmaligen Sonntagsarbeit, die ArbeitgeberInnen beim Zugeständnis bezüglich Kinderbetreuungskosten.
Nun liegt der Ball bei den Bundesländern: Jeder Landeshauptmann und jede Landeshauptfrau der Länder, in denen Spiele an Sonntagen stattfinden, kann nun entscheiden, ob die Möglichkeit zum Offenhalten am Sonntag genutzt werden soll. Die GPA-DJP betreibt mit dieser Sondervereinbarung keine Sonntagsöffnung - dies entscheidet immer noch die jeweilige regionale oder bundesweite Gesetzgebung. Der Entschluss, einen Kollektivvertrag rund um die bevorstehenden Verordnungen zur Sonntagsöffnung zu verhandeln, war eine einstimmige Entscheidung von rund 50 AngestelltenbetriebsrätInnen aus österreichischen Handelsbetrieben.
Diesem Beschluss war eine lange und verantwortungsvolle Diskussion vorausgegangen - sicherlich nicht zuletzt geprägt von der Schweizer Entscheidung zur kantonalen Sonntagsöffnung. Dort hatte niemand die Interessen der betroffenen Schweizer Handelsangestellten angehört oder gar vertreten. In Österreich hingegen verschafften die GewerkschaftsvertreterInnen den Interessen ihrer Mitglieder in der politischen Debatte Gehör. Die GPA-DJP hat bekanntlich einen jahrzehntelangen Kampf rund um den arbeitsfreien Sonntag hinter sich und vermutlich auch noch vor sich. Allerdings will die GPA-DJP in dieser für viele Menschen in Österreich so wesentlichen sozialkulturellen Frage nicht wie viele andere europäische Gewerkschaften im sozialen Dialog in der Bedeutungslosigkeit versinken. Der mitgestaltende Zugang zu arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenregelungen scheint uns hier die zukunftsweisendere Strategie.
Sonntagsarbeit bleibt Ausnahme
Wir fühlen uns nach wie vor der Sonntagsallianz verbunden. Wir denken nicht daran, unsere bisherige Einstellung zum arbeitsfreien Sonntag zu verändern - an dieser Haltung ändert auch der nunmehr abgeschlossene KV nicht das Geringste! Der Sonntag bleibt, was er ist, eine Ausnahme und kein Regelarbeitstag im Handel.  
Barbara Lavaud

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