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Europa im Verfassungsfieber

SCHWERPUNKT EU-VERFASSUNG

Was ist in Europa los? Während Intellektuelle die EU auf dem Weg zu einer »leisen Supermacht«1) sehen, die den »amerikanischen Traum« ablösen und ein »neues europäisches Jahrhundert«2) einläuten wird, lehnen die Franzosen und Niederländer mit deutlicher Mehrheit die EU-Verfassung ab. Die britische Regierung sagt daraufhin das Referendum ab.

Jüngste Meinungsumfragen manifestieren in etlichen EU-Staaten ein Ansteigen der EU-Verfassungsgegner. Ein klarer Fall von Realitätsverweigerung oder ein richtiges Gespür für die Schwächen des Verfassungsentwurfs (bzw. Europas)?

Die Realitätsverweigerung dürfte eher auf Seiten des Europäischen Rates bestehen. Zwar hat er am Juni-Gipfel eine einjährige Nachdenkpause beschlossen, gleichzeitig aber eine Neuverhandlung über die Verfassung ausgeschlossen. Dabei dürfte eines klar sein: In der vorliegenden Form hat der Verfassungsentwurf keine Zukunft mehr, auch wenn der Text bereits von dreizehn Staaten ratifiziert wurde - allerdings bis auf Spanien und Luxemburg jeweils ohne Volksabstimmung. Zu gewichtig und mehrheitsfähig sind die Bedenken der Verfassungsgegner.

Für Laurent Fabius, sozialistischer Ex-Premier Frankreichs und deklarierter EU-Verfassungsgegner, ist das französische Nein keine Überraschung:

»20 Millionen Arbeitslose in Europa; das Gefühl, dass Europa nicht länger mehr Fortschritt, Wohlstand und soziale Sicherheit garantiert.

Die nicht verarbeitete und nicht finanzierte Erweiterung.

Die wachsende demokratische Entfremdung zwischen Bevölkerung und Brüsseler Technokratie.«

Gründe für das Nein

Umfragen bestätigen diese Bündel an Motiven. Die wichtigsten Gründe für das Nein waren: Arbeitslosigkeit (46%), Unzufriedenheit (40%), Verfassung zu liberal (34%) und unverständlich (34%). Wer hier argumentiert, dass die Verfassung primär zu einem Opfer nationaler Befindlichkeiten wurde (Unzufriedenheit mit der Regierung, Probleme auf dem Arbeitsmarkt etc.), verkennt das Ausmaß der mittlerweile erreichten Integrationstiefe. Vieles, was heute in Brüssel entschieden oder nicht entschieden wird, hat unmittelbaren Einfluss auf die Lebenssituation der 450 Millionen EU-BürgerInnen.

Mangelnde Glaubwürdigkeit

Zweifellos ist die EU eines der wichtigsten politischen Projekte der Gegenwart. Sie steht - bei weiterhin existierenden nationalen Unterschieden und Besonderheiten - für ein eigenständiges Sozial- und Gesellschaftsmodell, das sich vom amerikanischen Modell unterscheidet. Dieses Modell, das sich durch die in der Verfassung verankerten Werte und Ziele charakterisieren lässt, hat allerdings angesichts anhaltender Wachstumsschwäche, hoher Arbeitslosigkeit und zunehmender sozialer Ungleichheit viel an Glaubwürdigkeit und Zustimmung verloren. Insofern sind die negativen Referenden nicht Ausfluss einer Realitätsverweigerung, sondern ein womöglich gerade noch rechtzeitiger »Weckruf« an die Politiker für einen Kurswechsel in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. So argumentiert auch Fabius. Er sieht im Ausgang der Volksabstimmung gleichzeitig die Hoffnung auf ein Europa, das stärker, solidarischer, fortschrittlicher und beschützender ist.

Grenzenloses Sozial- und Lohndumping

Das Problem: Die EU-Staats- und Regierungschefs tragen wenig dazu bei, diese Hoffnung einzulösen. Siehe Lissabon-Strategie: Fünf Jahre nach Beschluss der Strategie, die darauf abzielt, die Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt mit mehr und besseren Arbeitsplätzen zu machen, ist die EU weit von den vereinbarten Zielen entfernt, vor allem bei den Beschäftigungszielen (um die in Lissabon vereinbarte Zielvorgabe einer EU-Beschäftigungsquote von 70% im Jahr 2010 zu erreichen, müssen in der EU über 22 Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden!). Dennoch steht ein wirtschaftspolitischer Kurswechsel nicht zur Debatte. Das Zauberwort heißt weiterhin Strukturreformen, sprich mehr Liberalisierung, mehr Flexibilisierung, Lohnzurückhaltung etc. Als ob ein Mehr an falschen Rezepten diese zu richtigen machen würde. Kein Regierungschef fragt sich, ob die Lissabon-Strategie nicht in einen falschen makroökonomischen Policy Mix eingebettet ist.

E R K L Ä R U N G E N

Policymix (aus englisch policy-mix »Mischung der Vorgehensweisen«): abgestimmte Maßnahmen aus verschiedenen wirtschaftlichen Bereichen (z. B. Geld- und Lohnpolitik), um vorgegebene gesamtwirtschaftliche Ziele zu erreichen

Opt-out-Recht (zu englisch to opt out »etwas nicht mitmachen«): Recht auf [einstweilige] Aussetzung gemeinsamer Beschlüsse

Niemand hinterfragt die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, kein Regierungschef traut sich eine umfassende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu, keiner propagiert Lohnerhöhungen als wichtigen Impuls zur Stärkung der Binnennachfrage, keiner widersetzt sich dem Steuerwettlauf nach unten. Noch immer bewerben Kommission und Rat die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie als wichtigen Wachstumsmotor, während wissende BürgerInnen mit guten Argumenten darin eher einen Startschuss für ein grenzenloses Sozial- und Lohndumping sehen.

Keine oder zu wenig Hoffnung

Auch der vorliegende Verfassungsvertrag bot offenbar für Millionen EuropäerInnen keine oder zu wenig Hoffnung auf eine Lösung der sozialen Probleme. Sie sehen im Verfassungsvertrag keine erneuerte Grundlage dafür, um auf europäischer Ebene eine Politik für Wachstum, Vollbeschäftigung und sozialen Zusammenhalt erfolgreich umzusetzen.

Und sie haben Recht: Die im ersten Teil der Verfassung verankerten Werte und Ziele (Vollbeschäftigung und sozialer Fortschritt, soziale Marktwirtschaft, Kampf gegen soziale Ausgrenzung, Förderung sozialer Gerechtigkeit, sozialer Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen, Schutz der Rechte des Kindes etc.) erwecken die Hoffnung auf einen wirtschaftspolitischen Kurswechsel oder zumindest eine gewisse Offenheit für neue Ideen und Konzepte. Diese Hoffnung erweist sich durch den dritten Teil der Verfassung, in dem die Politikbereiche festgeschrieben sind, als trügerisch:

OPTIONEN FÜR DAS WEITERE PROCEDERE

Juristisch sind die Folgen eindeutig: Wenn nicht alle EU-Staaten ratifizieren, ist das Verfassungsprojekt vorerst gescheitert. Es gilt weiterhin der Vertrag von Nizza. Politisch ist hingegen alles offen - ein Plan B ist derzeit offiziell kein Thema. Folgende Optionen sind möglich:

  1. »Nizza forever«: Verfassungsvertrag wird »entsorgt«. Es bleibt der Nizza-Vertrag, -Anwendung der verstärkten Zusammenarbeit.
  2. Umsetzung eines Teils der Reformen auf der Grundlage der bestehenden Verträge durch alle Mitgliedstaaten (insbesondere die institutionellen Reformen).
  3. Wiederholung der Referenden (siehe Irland - Vertrag von Nizza).
  4. Zweite Regierungskonferenz und erneute Ratifikation, eventuell im Rahmen einer europaweiten Volksabstimmung.
  5. Aushandlung spezifischer Opting-Out-Protokolle zugunsten der »ratifikationsunwilligen« Staaten. Diese Verfahren wurde bereits mehrmals angewandt - siehe z. B. Dänemark (Maastrichter Vertrag).
  6. Austritt der Mehrheit der verfassungsbefürwortenden Staaten aus der Nizza-EU und Eintritt in eine »neue EU« nach Maßgabe der Verfassung. Die restlichen Staaten würden dann auf der Basis des Nizza-Vertrages weiter agieren (allerdings schwer administrierbar).

Trügerisch

  • Die in Teil I verankerten Werte und Ziele bleiben angesichts der unverändert übernommenen Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik, die immer noch dem Credo der »offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb« huldigen, schwer umsetzbar. Weiterhin wird die Geldpolitik der EZB vorrangig der Preisstabilität verpflichtet sein. Die Budgetpolitik der Mitgliedstaaten bleibt weiterhin zwischen den Maastricht-Kriterien und dem Stabilitätspakt eingezwängt.
  • Für die Steuerpolitik gilt nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip und es ist auch nicht gelungen, für die direkten Steuern eine Harmonisierungsgrundlage zu schaffen. Damit bleiben auf EU-Ebene wirksame Maßnahmen gegen das Steuerdumping auf Kosten des Sozialstaates weiterhin schwer umsetzbar.
  • Die Dienste von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse, also die so genannte Daseinsvorsorge - ein Eckstein des europäischen Sozialmodells - hätten eindeutiger und widerspruchsfreier im Verfassungsvertrag verankert werden müssen. Weiterhin bleibt unklar, ob und in welchem Ausmaß die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse den Prinzipien des Binnenmarkts und dem Wettbewerbsrecht unterworfen ist.
  • Die weitreichenden Änderungen im Bereich der GASP und ESVP werden zu einer Erhöhung der Rüstungsausgaben auf Kosten der Sozialbudgets führen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass sich Konvent und Regierungskonferenz darauf einigen konnten, in der Verfassung eine Verpflichtung zur schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten festzuschreiben.

Kurzum:

Die Verfassung enthält kaum Weichenstellungen in Richtung Sozialunion. Sie enttäuscht damit nicht nur die Erwartungen der ArbeitnehmerInnen, die in Frankreich und Holland mit überwältigender Mehrheit dagegen gestimmt haben. Sie enttäuscht auch unsere Erwartungen. Mehrmals hat die Arbeiterkammer Mitglieder des Konvents und die österreichische Bundesregierung aufgefordert, aus der Wirtschaftsunion endlich auch eine Sozialunion zu machen und diesbezüglich entsprechende Vorschläge unterbreitet. Diese Appelle blieben ungehört.

Anlässlich der feierlichen Unterzeichnung der Verfassung in Rom im letzten Jahr hat die AK nochmals an Bundeskanzler Schüssel appelliert, seine Zustimmung von einer politischen Festlegung der Staats- und Regierungschefs auf eine gesonderte Revisionskonferenz abhängig zu machen, auf der die Schwachstellen der Verfassung behoben werden sollen. Auch dieser Appell blieb ungehört. Statt dessen wurde in Rom gefeiert und salbungsvolle Reden geschwungen. Heute wäre diese Festlegung ein Rettungsanker.

FORDERUNGEN FÜR EIN SOZIALES EUROPA

Wichtigste Forderung der AK ist die Weiterentwicklung der EU zu einer Beschäftigungs- und Sozialunion. Dieses Ziel erfordert nicht notwendigerweise eine Verfassung, sondern kann durch Änderung der bestehenden Verträge im Zusammenhang mit einem wirtschaftspolitischen Kurswechsel erfolgen.

AK-Forderungen:

  • Makroökonomische Weichenstellungen für Wachstum und Vollbeschäftigung (Änderung der restriktiven, ausschließlich der Preisstabilität verpflichteten Politikkoordinierung zwischen Geld-, Fiskal- und Lohnpolitik, EZB-Verantwortung auch für Wachstum und Beschäftigung, Erhöhung des budgetäres Spielraums für öffentliche Investitionen durch einen reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt).
  • Die EU muss den Globalisierungsprozess aktiv im Interesse ihrer BürgerInnen gestalten und nicht andere Modelle kopieren (Reform der Finanzmärkte, Einführung verbindlicher sozialer und ökologischer Mindeststandards auf WTO-Ebene, Herausnahme öffentlicher Dienstleistungen aus dem GATS etc ...).
  • Sozialpolitik muss in den zentralen Zieldefinitionen der EU Gleichrangigkeit gegenüber der Wirtschaftspolitik erlangen, was auch Investitionen in das Sozialmodell Europa miteinbezieht.
  • Rasche Lösung des Steuerdumpingproblems auf EU-Ebene.
  • Das EU-Budget muss eine Politik für Wachstum und Beschäftigung unterstützen, aber auch ein Mittel sein, um die ruinöse Standortkonkurrenz zu unterbinden.
  • Die EU muss ihre Versprechen einer Harmonisierung auf hohem Niveau einlösen, statt durch Deregulierung ein Standortdumping zu provozieren.
  • Daher kein Herkunftslandprinzip bei der Dienstleistungsrichtlinie und kein Opting-out bei der Arbeitszeitrichtlinie.
  • Binnenmarkt ja, aber unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Anforderungen.
  • Leistbare öffentliche Dienstleistungen mit hoher Qualität.
  • Verstärkte Einbindung des Europäischen Parlaments und der Sozialpartner in die europäische Politikgestaltung.

Leuchtfeuer

Also zurück an den Start? Erinnern wir uns: Bei ihrem Treffen in Laeken im Dezember 2001 haben die Staats- und Regierungschefs ein richtiges Gespür für die Erwartungen der BürgerInnen offenbart. In ihrer Erklärung zur Zukunft der Union, in der auch die Einsetzung des Konvents zur Ausarbeitung der Verfassung beschlossen wurde, hieß es:

»Kurz, der Bürger verlangt ein klares, transparentes, wirksames, demokratisch bestimmtes gemeinschaftliches Konzept - ein Konzept, das Europa zu einem Leuchtfeuer werden lässt, das für die Zukunft der Welt richtungweisend sein kann, ein Konzept, das konkrete Ergebnisse zeitigt, in Gestalt von mehr Arbeitsplätzen, mehr Lebensqualität, weniger Kriminalität, eines leistungsfähigen Bildungssystems und einer besseren Gesundheitsfürsorge. Es steht außer Frage, dass Europa sich dazu regenerieren und reformieren muss.«

Da dieser Auftrag - wie die Referenden bestätigen - von Konvent und Regierungskonferenz aus Sicht von Millionen BürgerInnen nicht befriedigend umgesetzt wurde, wäre jetzt ein neuer Anlauf notwendig. Dabei ist Katastrophenstimmung fehl am Platz. Die europäische Integration ist sicherlich an einem Wendepunkt zwischen Vertiefung und Erweiterung angelangt. Seit der Erweiterung nach Osten hat sich das Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten deutlich vergrößert. Statt ein Bollwerk gegen die Globalisierung zu sein, geraten Löhne und soziale Standards auch durch die innere Konkurrenz mit den neuen osteuropäischen Ländern zunehmend unter Druck. Da überrascht es nicht, dass 83 Prozent der ÖsterreicherInnen meinen, dass die EU zu sehr auf die Wirtschaft und zu wenig auf die sozialen Bedürfnisse der Menschen achtet.

Dennoch: Seit den Anfängen der europäischen Integration hat es immer wieder Krisen gegeben, die Europa bewältigt und weitergebracht haben. Jetzt geht es darum, endlich die Schieflage zu beenden, die die europäische Integration von Anfang an prägt: die primär ökonomische Ausrichtung. Schon Jacques Delors hat gesagt, den Binnenmarkt könne man nicht lieben.

Mit oder ohne Verfassung: Europa muss zu einer Sozialunion werden! Und es muss sich dabei nicht an anderen Modellen orientieren. EU-Sozialkommissar Vladimir S¹pidla hat kürzlich darauf hingewiesen, dass die Kommission eine Antwort auf die Globalisierung, auf die wachsende globale Konkurrenz suche. Und wörtlich meinte er: »Als einzelnes Land können Sie nur mit dem Strom schwimmen. Als EU können wir auch die Richtung wechseln.«

»Die Richtung wechseln« - das genau ist es, was die die BürgerInnen von der
EU und ihren Regierungen wollen. Und das heißt: den Liberalisierungswettlauf nicht auf die Spitze treiben, dem Steuerdumping nicht länger tatenlos zusehen, die sozialen Standards nicht ab-, sondern ausbauen, nicht weniger, sondern mehr Umweltschutz und vor allem eines: mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen!

1) Jeremy Rifkin: »Der Europäische Traum. Die Vision einer leisen Supermacht«, Campus-Verlag, Frankfurt/New York, 2004
2) Mark Leonhard: »Europa verändert die Welt«. Die Welt, 11. 4. 05


R E S Ü M E E

Nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden und der Absage des Referendums in Großbritannien ist der Verfassungsentwurf in der vorliegenden Form nicht mehr realisierbar. Für die AK kommt diese Entwicklung nicht überraschend. Zu groß ist mittlerweile die Kluft zwischen den Versprechungen und Ergebnissen europäischer Politik. Die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass die Union weit davon entfernt ist, bis 2010 die ambitionierten Lissabon-Ziele zu erreichen. Sie erleben täglich, dass die politischen EntscheidungsträgerInnen trotz steigender Arbeitslosigkeit und schwachen Wirtschaftswachstums zu keinem wirtschaftspolitischen Kurswechsel bereit sind. Insofern sind die negativen Referenden nicht Ausfluss einer Realitätsverweigerung, sondern ein »Weckruf« an die Politik für einen Kurswechsel in der Wirtschafts- und Sozialpolitik.

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(C) AK und ÖGB

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