topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/

Arbeiten bis zum Umfallen?

HINTERGRUND

Eine »Gesundheitsreform« jagt die andere. Private Gesundheitsanbieter erhoffen sich davon bessere Marktchancen, die Sozialversicherten befürchten Verteuerungen und Leistungskürzungen. Nach den Krankenkassen ist nun die AUVA mit ihren Unfallkrankenhäusern im Visier der »Reformer«. Eine ganzheitliche Gesundheitspolitik ist nicht in Sicht.

Umfang, Zweck und Ziel unseres Gesundheitssystems sind in den letzen Jahren stark ins Gerede gekommen. Ständig ist von Defizit die Rede. Doch das Defizit der Kassen ist nicht von diesen verschuldet. Es ist vor allem Folge des Einnahmeschwundes aufgrund von steigender Arbeitslosigkeit und fehlender Verbreiterung der Beitragsgrundlage auf die reale Wertschöpfung der Wirtschaft.1) Zudem brachte die voriges Jahr vom Verfassungsgericht aufgehobene Neuordnung der Krankenkassen-Finanzierung (Ausgleichsfonds der Krankenversicherung) aus dem Jahr 2000 eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation mit sich. Auch die »Gesundheitsreform 2004« (Stichwort: Gesundheitsagentur) droht nach Ansicht von Experten in einem Fiasko zu enden.2)

Die Proteste der Beschäftigten und der zuständigen Gewerkschaften aus dem Bereich der Sozialversicherungsträger haben bewirkt, dass die von der Regierung geplante Ausgliederung der eigenen Einrichtungen der Sozialversicherungsträger und damit die Öffnung dieser Gesundheitseinrichtungen für den privaten Markt, vorerst verhindert werden konnte. Dazu gehören das Wiener Hanusch-Krankenhaus, die Rehabilitationszentren (RZ) der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der AUVA sowie die Unfallkrankenhäuser (UKH) der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Mit der von der Politik selbst geöffneten Schuldenfalle wird das Gesundheitssystem als »unfinanzierbar« hingestellt und es werden damit Einschnitte im Gesundheitssystem gerechtfertigt, wie steigende Selbstbehalte, höhere Medikamentkosten, Streichung von Leistungen usw., die die Versicherten treffen. Gleichzeitig ertönt dann in regelmäßigen Abständen der Ruf nach Ausgliederung, Public Private Partnerships (PPP) oder Privatisierung.


P P P


Public-Private-Partnerships: Das sind vertragliche Partnerschaften zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Hand. Es gibt Finanzierungs- und Betreiber-PPP sowie Build-Operate-Transfer Modelle (BOT). Im ersten Fall wird das Projekt von einer privaten Bank finanziert und vom Staat bezahlt (Miete oder Leasing). Im zweiten Fall betreibt ein Privater das Projekt und der Staat bezahlt. Beim BOT baut und betreibt ein Privater exklusiv das Projekt, das nach Vertragsende in das Eigentum des Staates übergeht. In der Umsetzung beinhalten PPP-Modelle Teile aus allen drei Formen.

Die Situation der AUVA

Auch der AUVA, die bislang positiv bilanzierte, drohen 2005 erstmals rote Zahlen. Zunächst wurden vom Gesetzgeber Lehrlinge und ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beitragsfrei gestellt, d. h. Arbeitgeber müssen für diese Personengruppen keine Beiträge mehr entrichten. Dann musste die AUVA auch die Entgeltfortzahlung nach Freizeitunfällen übernehmen - dies entspricht einer stillen Beitragssenkung von 1,4 Prozent auf rund 1,33 Prozent. Die nunmehr vom Gesetzgeber der AUVA aufgetragene halbe Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Betriebe unter 50 ArbeitnehmerInnen überfordert aber endgültig die finanziellen Möglichkeiten der AUVA: Laut den unterdurchschnittlichen Berechnungen der Wirtschaftskammer werden die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung 35 Millionen Euro jährlich ausmachen.

Ergebnis: Die für 2005 erwarteten Aufwendungen in Höhe von 1070 Millionen Euro übersteigen die Einnahmen um 13 Millionen Euro. Das bedeutet, dass die AUVA 2005 erstmals negativ bilanzieren wird. Dieser Bilanzverlust wird sich im Jahr 2006 auf prognostizierte 30 Millionen und im Jahr 2007 auf 45 Millionen Euro erhöhen.

Weiters befürchtet Wolfgang Gratzer, Vorsitzender des Zentralbetriebsrates der AUVA, dass auch Rücklagen der AUVA zur kurzfristigen Sanierung der Krankenkassen verwendet werden: »Dies würde bedeuten, dass die AUVA einen Großteil ihrer Bauvorhaben nicht mehr realisieren könnte und somit die derzeitige Qualität unserer Einrichtungen zumindest mittelfristig massiv gefährdet scheint.«3)

A U V A

Die Grundlage der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bildet das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz aus dem Jahr 1947.

Mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird 1955 erstmals eine klar formulierte Basis für Unfallverhütung in den Betrieben gelegt.

Seitdem wird der Versicherungsschutz ausgedehnt (1977 werden Schüler und Studenten einbezogen) sowie Unfallverhütung und Heilbehandlung ständig ausgebaut.

Die AUVA errichtete und führt heute sieben Unfallkrankenhäuser (UKH) und vier Rehabilitationszentren (RZ) in ganz Österreich.

Die AUVA ist ein Teil der Sozialversicherung und versichert rund 4,3 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.

Die AUVA ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, die ihr anvertrauten Beiträge sind zweckgebunden für Leistungen an die Versicherten.

Die AUVA wird aus Beiträgen der Dienstgeber finanziert, bietet diesen aber dafür die so genannte Haftpflichtablöse, d. h. befreit sie von allen Kosten nach Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen.

Die AUVA finanziert sich aus 1,3 Prozent der Lohnsumme und bietet dafür Versicherungsleistungen, die - je nach Branche - am freien Markt Österreichs Unternehmen den vier- bis 15-fachen Betrag kosten würden. Die Leistungen der AUVA werden unabhängig vom Verschulden erbracht.

Schutz gibt es auch für Studenten, Schüler sowie Mitarbeiter von Hilfs- und Lebensretterorganisationen, obwohl diese dafür keine Beiträge zahlen müssen.

Die AUVA beschäftigt rund 5000 Mitarbeiter, davon 3680 in UKH und RZ, 780 im Bereich der Unfallverhütung, Sicherheits-, Rechts- und Sozialberatung, 540 im Servicebereich. Die vier Hauptgeschäftsfelder der AUVA sind Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Berentung.

Behandelt werden in ihren Einrichtungen Arbeits- und Freizeitunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen.

Unfallkrankenhäuser auslagern?

Vor diesem prekären finanziellen Hintergrund droht sogar die AUVA-Erfolgsgeschichte ins Gegenteil verkehrt zu werden.

Gratzer: »Durch die nachweisbaren Erfolge der Prävention wurden und werden die Arbeitsunfälle rasant gesenkt. Dies wiederum bewirkt eine Reduzierung der Behandlungsfälle in den UKH, wodurch aber insbesondere Teile der Wirtschaft daran interessiert sind, die UKH aus der AUVA herauszulösen. Verstärkt wird der Trend zu Auslagerungen dadurch, dass private Krankenhausbetreiber offenbar steigendes Interesse an den UKH haben, um die unbestrittene Spitzenmedizin in diesen Einrichtungen verstärkt für ihr privates Klientel anzubieten. So liegen uns Informationen vor, wonach gewinnorientierte private Krankenhausbetreiber Interesse an den AUVA-Einrichtungen angemeldet hätten.«

Die Bundesregierung will laut ihrer Regierungserklärung 2002 ein »Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Vorsorge« schaffen. Diesen Worten stehen die oben angeführten Taten gegenüber. Sind Krankenkassen, Unfallversicherung, Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren wirklich überflüssige, nur Verlust bringende Einrichtungen? Bei genauem Hinsehen zeigt sich, dass die Defizitdebatte an der grundsätzlichen Frage einer an langfristigen Erfordernissen ausgerichteten betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung - gewollt oder ungewollt - völlig vorbei geht.

P R Ä V E N T I O N

Strategie zur Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Gesundheit und somit zur Vermeidung oder Verringerung von Krankheit.

Irreführende Gesundheitsdebatte

Für Christoph Lechner, Leiter der Abteilung ArbeitnehmerInnenschutz und Gesundheitswesen der AKNÖ, wird die Gesundheitsdebatte völlig verkürzt geführt: »Es geht nicht nur darum, Arbeitsunfälle oder Krankheiten zu heilen, sondern die Ursachen zu erkennen und zu beheben. Vorbeugen ist besser als heilen, betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung sind die dafür nötigen Instrumente«. Die AUVA hat schon bis jetzt eine menschliche und ökonomische Erfolgsbilanz vorzuweisen. So konnten durch Prävention allein im Jahrzehnt 1994 bis 2003 die Arbeitsunfälle österreichweit um 28 Prozent oder 40.600 Fälle gesenkt werden. Das kommt einer jährlichen Kostenersparnis von 534 Millionen Euro gleich. Ein Forschungsbericht des Instituts für Höhere Studien (IHS) aus dem Jahr 2004 kommt zu dem Ergebnis, dass durch Programme zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) volkswirtschaftliche Einsparungen von über 3,6 Milliarden Euro jährlich erzielbar sind.

F G Ö

Die Arbeit des Fonds Gesundes Österreich basiert auf dem Gesundheitsförderungsgesetz 1998 über Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Gesundheitsaufklärung und Gesundheitsinformation.

Aufgaben: settingorientierte Gesundheitsförderung (Ressourcensteigerung), Maßnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention, gesundheitliche Information und Aufklärung. www.fgoe.org

Hauptansatzpunkt zur Nutzung dieses volkswirtschaftlichen Potenzials und zur Verringerung menschlichen Leids ist das Wissen um den Umstand, dass es sich bei 50 Prozent der gesamten Krankheitsfälle um arbeitsbedingte Erkrankungen handelt. Das haben sowohl österreichische als auch internationale Studien nachgewiesen, so Renate Czeskleba, Leiterin des Referats Humanisierung, Technologie, Umwelt (HTU) des ÖGB. Im Jahr 2003 verursachten arbeitsbedingte Erkrankungen 36,2 Millionen Krankenstandstage. Die Kosten, die aus Erkrankungen durch körperliche Belastungen am Arbeitsplatz verursacht werden, machen laut AUVA 2,84 Milliarden Euro, die Krankheiten, die aus psychischen Belastungen entstehen, 2,45 Milliarden Euro im Jahr aus - wobei sich beide Bereiche kostenmäßig überschneiden und nicht einfach addiert werden dürfen. Stress (Arbeiten unter Zeitdruck) stellt für mehr als die Hälfte der 3,7 Millionen Erwerbstätigen eine Arbeitsbelastung dar. Stressfaktoren erkennen und Ressourcen im Betrieb optimieren kann man mit Hilfe des »IMPULS-Tests« (siehe Kasten).

I M P U L S - T E S T

Betriebliche Analyse der Arbeitsbedingungen. Erkennen von Stressfaktoren und Optimieren von Ressourcen im Betrieb. Der direkte Weg zur IMPULS-Broschüre und zum persönlichen IMPULS-Test: Referat HTU des ÖGB, E-Mail: renate.czeskleba@oegb.at
Tel: 01-534 44/443

Krankheitsfolgen auf das Gewicht der arbeitsbedingten Erkrankungen gibt der hohe Anteil der Erwerbsunfähigkeitspensionen von fast einem Drittel der Neupensionierungen. Außerdem sterben männliche Invaliditätspensionisten um zehn Jahre früher als die übrigen Alterspensionisten, Frauen um sieben Jahre früher, weiß der AK-Gesundheitsexperte Christoph Lechner. »Ein unhaltbarer Zustand, dass Arbeiten immer noch gesundheitsgefährlich ist. Das ist eine ›End-of-Pipe‹-Gesundheitspolitik, die unserer Zeit nicht mehr würdig ist«, kritisiert Renate Czeskleba. Aus ihrer Betriebs- und Beratungspraxis schlägt sie vor, dass die AUVA und die anderen Sozialversicherungsträger sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen enger zusammenarbeiten müssen. Dazu seien auch vom Gesetzgeber klare Vorgaben und zusätzliche Finanzmittel erforderlich.

Fehlender politischer Wille?

Bei entsprechendem politischen Willen sollte die Umsetzung kein wirkliches Problem sein, bringt doch die betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung große Einsparpotenziale. So geht etwa die österreichische Pensionsreformkommission in ihren Berechnungen davon aus, dass ca. ein Drittel der Erwerbsunfähigkeitspensionen durch Prävention vermeidbar ist. Der für das Gesundheitswesen zuständige deutsche Sachverständigenrat gibt an, dass durch Prävention 25 bis 30 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben eingespart werden können. Der Forschungsbericht des deutschen Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen und des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften beziffert den wirtschaftlichen Nutzen der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung mit einem Rücklauf des eingesetzten Kapitals (return of investment) bei den Krankheitskosten im Ausmaß von 1:2,3 und die Kostenersparnis durch verringerte Abwesenheit mit 1:10,1. »Das entspricht einer Rendite von 1000 Prozent. Die großen Erfolge in der Prävention der Arbeitsunfälle belegen, dass Prävention auch machbar ist«, betont Christoph Lechner. Wie schaut aber die Lage dazu in Österreich aus? Während in Deutschland die BGF seit Ende der 1980er-Jahre durch alle Krankenkassen verpflichtend angeboten wird, gibt es in Österreich keinen gesetzlichen Auftrag zur überbetrieblichen Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die Unfallversicherung. Daher fordern AK und ÖGB, dass dafür die nötigen finanziellen, personellen und organisatorischen Ressourcen bereitgestellt werden.

NÖ-PLATTFORM BPGP

Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und der Gesellschaft zur Vermeidung von Unfällen und Erkrankungen und zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Sie beruht auf der freiwilligen Mitwirkung von ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen und Belegschaftsvertretung auf betrieblicher Ebene sowie auf freiwilliger Mitwirkung der einzelnen Plattformmitglieder. www.plattform-bpgf.at

Wer zahlt Prävention?

Gemäß »ArbeitnehmerInnenschutzgesetz« fällt die Prävention der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in die Risikosphäre des Unternehmens und ist daher eine Pflichtaufgabe des Arbeitgebers inklusive Finanzierung. Durch die oben erwähnten Einsparpotenziale ist für die Arbeitnehmervertretungen eine Eigenfinanzierung der Betriebe zumutbar.

Hinzu kommen die 10,5 Millionen Euro an Fördermitteln des Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) sowie die bereits in der AUVA für Berufskrankheiten, Arbeitsunfälle und »AUVASicher« jährlich zur Verfügung stehenden 55 Millionen Euro. Weitere ca. 60 Millionen Euro könnten jährlich noch von der AUVA dazu kommen, weil bisher die für Prävention vorgesehenen Gesamtmittel (10 Prozent des Gesamtbudgets der AUVA) nicht ausgenutzt wurden. Zusätzlich fordert die AK eine betriebliche Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen als gesetzliche Pflichtleistung, gekoppelt mit einem Finanzbeitrag. In Deutschland beträgt dieser Finanzierungsbeitrag pro Erwerbstätigen und Jahr bis zu fünf Euro.4)

Organisatorisch gibt es seit zehn Jahren bereits das Österreichische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung. Dieses müsste nach Ansicht von Josef Staudinger, Präsident der AK und des ÖGB NÖ, um ein Netzwerk-Prävention erweitert werden. Diesen Weg ist man bereits in Niederösterreich mit der Gründung der Plattform Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung (BPGF) sowie durch die Umsetzung der arbeitsweltbezogenen NÖ-Landesgesundheitsziele durch Landesrat Emil Schabl gegangen.5)

Gesundheitsfachkräfte vorhanden

Personell stehen für die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in Österreich derzeit rund 500 Experten und Expertinnen und externe Präventionsfachkräfte der AUVA, tausende ArbeitsmedizinerInnen, ArbeitspsychologInnen, Arbeitssicherheitsfachkräfte, 38.000 Sicherheitsvertrauenspersonen und ca. 40.000 BetriebsrätInnen zur Verfügung.

Eine wesentliche Rolle in diesem Netzwerk kommt laut dem AKGesundheitsexperten Lechner eben der AUVA zu. Voraussetzung ist, dass sie ihre derzeitigen Haupttätigkeitsbereiche und Ressourcen (Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Berentung) nicht nur behält, sondern auch um die Kompetenzen Freizeitunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren erweitern kann. Zusätzlich sollten UKH und Rehabilitantionszentren zu regionalen Kompetenzzentren ausgebaut werden. Nur so können geringe Kosten und hoher Nutzen bei hoher Qualität der Leistungen weiterhin erzielt werden.

1) Wilfried Leisch: Kein Geld für die Kassen?, Arbeit&Wirtschaft 6/04, Seite 14-15; Wilfried Leisch: Kranke Gesundheitspolitik, Arbeit&Wirtschaft 12/04, Seite 12-16
2) Georg Ziniel: Argumente zur Gesundheitspolitik, Arbeit&Wirtschaft 6/04, Seite 8-13
3) Offensivkonzept »Pro AUVA« und Wirtschaftsdaten zur AUVA, zur Verfügung gestellt vom Zentralbetriebsrat der AUVA, sowie Gespräch mit AUVA-Zentralbetriebsrat Wolfgang Gratzer
4) »Kopfquote« - Leistungen gemäß § 20 Abs. 1+2 des Deutschen Sozialgesetzbuches - etwa 2,7 Euro pro Versicherten/Jahr plus ein fast ebenso hoher Betrag aufgrund des Entwurfs des deutschen Gesetzes zur Gesundheitsprävention.
5) Josef Staudinger, Präsident der AKNÖ und des ÖGB NÖ, auf der Enquete »Gesunde Arbeitswelt«, St. Pölten, 6. Oktober 2004; Emil Schabl, Gesundheitslandesrat, auf der Enquete »Gesunde Arbeitswelt«, Wiener Neustadt, 27. April 2005


R E S Ü M E E

Lechner: »Vor über 20 Jahren erkannte man, dass es, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden nicht genügt, Arbeitslosengeld auszubezahlen, sondern es kommt darauf an, aktive Arbeitsmarktpolitik zu betreiben. Ähnlich verhält es sich heute mit der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung. Es geht nicht nur darum, Krankenversicherung und Unfallheilbehandlung sicherzustellen. Es ist ungleich wichtiger, Krankheit und Unfälle im Vorhinein zu vermeiden, sozusagen eine aktive Gesundheitspolitik zu betreiben. Die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren ist auch ein wichtiger Beitrag zur Anhebung des faktischen Pensionsanfallsalters und Voraussetzung für altersgerechtes Arbeiten.«

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum