topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Wichtige Kennzahlen der Budgetentwicklung Übersicht 1: »Wichtige Kennzahlen der Budgetentwicklung«
Ausgaben in ökonomischer Gliederung Übersicht 2 zeigt die der Entwicklung »Ausgaben in ökonomischer Gliederung«
Einnahmen in ökonomischer Gliederung »Einnahmen in ökonomischer Gliederung«

Bundesvoranschlag | Entwurf 2005

HINTERGRUND

Budgetanalyse der AK Wien: Zu geringe Impulse für Wachstum und Beschäftigung, während die Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau ist.

Österreich hat sich zum Musterland für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Budgetpolitik entwickelt«, meinte Grasser in seiner Budget-rede anlässlich der Präsentation des Budgetentwurfs 2005.

»Der Sieger ist, so Grasser weiter, der österreichische Steuerzahler. Er wird belohnt durch mehr Einkommen. Die Beschäftigung steigt und die Investitionen nehmen zu.« Eine Budgetanalyse der Arbeiterkammer -Wien1) und die Wirtschaftsdaten zeigen ein anders Bild: die Arbeitslosigkeit ist auf Rekordniveau und für die Universitäten und Schulen, für Forschung und Entwicklung sowie gegen eine stagnierende Inlandsnachfrage wird zu wenig getan.

1. Die Basisdaten des Budgetentwurfs 2005 und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2005 sieht Ausgaben in der Höhe von 64,0 Milliarden Euro und Einnahmen von 58,9 Milliarden Euro vor. Daraus ergibt sich ein Abgang auf administrativer Basis von 5,1 Milliarden Euro oder 2,1% des BIP. Die Ausgaben wachsen mit 2,1% zwar deutlich langsamer als das nominelle BIP, da aber die Einnahmen um 0,6% sinken, steigt das Defizit an. Gegenüber dem Voranschlag 2004 erhöht sich das Defizit um 1,7 Milliarden Euro.

Das Maastricht-Defizit des Bundes liegt mit 2,3% des BIP über dem administrativen Defizit. Für den Gesamtstaat rechnet der Finanzminister mit einem Maastricht-Defizit von 1,9%. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Länder und Gemeinden zusammen einen Überschuss von 0,5% des BIP erbringen - davon die Länder 0,4% und die Gemeinden 0,1% - und das Defizit der Sozialversicherungsträger 0,1% nicht übersteigt. Das Maastricht-Defizit übersteigt damit bei weitem die ursprünglichen Pläne des Stabilitätsprogramms von 1,1% (siehe Übersicht 1: »Wichtige Kennzahlen der Budgetentwicklung«).

Die öffentliche Verschuldung sinkt trotz des merklichen Defizitanstiegs um etwa einen halben Prozent-Punkt auf 63,7% des BIP. Das hängt auch mit einer Revision des BIP zusammen (derzufolge die Wertschöpfung und damit das BIP aufgrund höherer imputierter Bankdienstleistungen steigt).

Der Bundesvoranschlag 2005 wird vor dem Hintergrund verbesserter gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen erstellt. Seit dem Frühjahr 2004 haben sich ausgehend von reger Nachfrage auf den Weltmärkten die Exporte der europäischen Industrieländer merklich erholt. Hingegen erholt sich die Inlandsnachfrage nur langsam. Der Konsum der privaten Haushalte ist im Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2003 real kaum gewachsen, auch der Anstieg um 1,6% im heurigen Jahr liegt deutlich unter dem langfristigen Trend. Erst im Jahr 2005 kann der langfristige Durchschnitt infolge der Konjunkturbelebung und der Steuersenkungen wieder erreicht werden. Bei den Bauinvestitionen hat sich das Wachstum nach kräftigen Zuwächsen im Jahr 2003 merklich abgeflacht. Das Wirtschaftswachstum könnte im Jahr 2005 real 2,5% erreichen und damit zum ersten Mal seit 2000 den langfristigen Durchschnitt wieder übersteigen.

Die wirtschaftliche Erholung fällt allerdings zu schwach aus, um den Arbeitsmarkt deutlich zu entlasten. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt somit sehr angespannt.

2. Die Entwicklung der Budgetausgaben

Was ist ein Budget?

Einen Haushaltsplan, der eine Gegenüberstellung von geplanten Ausgaben und geschätzten Einnahmen für ein Jahr enthält, nennen wir ein Budget. Da in den einzelnen Budgetansätzen die budgetpolitischen Maßnahmen der Regierung zum Ausdruck gebracht werden, wird das Budget manchmal auch das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm genannt.

Weiterer Personalabbau und keine Vorsorge für Gehaltserhöhungen

Der Aktivitätsaufwand für die Bundesbediensteten und Landeslehrer soll im kommenden Jahr um 1,3% sinken. Der im Jahr 2000 eingeleitete Personalabbau soll auch 2005 fortgesetzt werden.

Nach den Plänen der Regierung werden die Planstellen um 1680 gekürzt. Im Gegensatz zu den linearen Kürzungen der Vergangenheit soll es in einigen Bereichen auch Personalaufstockungen geben: bei der Inneren Sicherheit, bei den höheren Schulen (erhöhte Schülerzahlen, Ausweitung der Nachmittagsbetreuung und der IT-Ausbildung) und in der Justiz als Folge gestiegener Häftlingszahlen. Wegen rückläufiger SchülerInnenzahlen wird hingegen bei den Pflichtschulen von einer Senkung des Personalstandes ausgegangen.

Angesichts der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt ist die Kürzung der Planstellen abzulehnen.

Der Budgetentwurf 2005 trifft keine Vorsorge für Gehaltserhöhungen. Diese sollen aus dem Personalabbau bzw. den Kürzungen anderer Ausgaben finanziert werden. Das erscheint unrealistisch, daher ist beim Aktivitätsaufwand mit Budgetüberschreitungen zu rechnen. Auch die Überstunden sollen reduziert werden.

I N F O R M A T I O N

Administratives und Maastricht-Defizit
Unter dem Budgetdefizit versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Budgeteinnahmen und den Budgetausgaben. Dieses Defizit, das in den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von Bund, Ländern und Gemeinden ausgewiesen wird, nennt man administratives Defizit.
Davon zu unterscheiden ist der Finanzierungssaldo des Sektors Staat, das so genannte Maastricht-Defizit, bei dessen Berechnung bestimmte Finanztransaktionen ausgeschieden werden.
Dazu gehören vor allem die Zuführung und Auflösung von Rücklagen, die Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie der Verkauf und Erwerb von Beteiligungen. Auch bestimmte zeitliche Anpassungen werden vorgenommen.

Stark steigende Pensionsausgaben

Die Pensionsausgaben des Bundes werden im kommenden Jahr um 8,8% steigen. Die Entwicklung der Pensionsausgaben ist geprägt von den Auswirkungen der Pensionsreform 2003, die zu einer (Früh-)Pensionierungswelle führte. Vor allem dadurch konnte der Planstellenabbau realisiert werden. Allein 2004 befanden sich gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung rund 7000 mehr Beamte im Ruhestand.

Der Andrang zur vorzeitigen Pensionierung dürfte auch im kommenden Jahr anhalten. Das gilt insbesondere für die Landeslehrer. Der Personalabbau ist somit weniger das Ergebnis der Verwaltungsreform im öffentlichen Dienst. Hier verwechselt die Regierung simple Budgeteinsparung mit echter Verwaltungsmodernisierung. Nur moderate Zuwächse gibt es hingegen beim Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung. Er ist ausschließlich eine Folge steigender Zuschüsse für die Bauern und Gewerbetreibenden.

Infrastrukturinvestitionen - Schwerpunkt Straße

Nach den Investitionsplänen der ausgegliederten Baugesellschaften kommt es 2005 zu einem Rückgang der Hochbauinvestitionen der Bundesimmobiliengesellschaft, während jene im Straßenbau (ASFINAG) ausgeweitet werden sollen. Die Investitionen in die Schiene stagnieren, wobei die Finanzierung nicht zur Gänze gesichert ist


I N F O R M A T I O N

Administratives und Maastricht-Defizit
Unter dem Budgetdefizit versteht man den Unterschiedsbetrag zwischen den Budgeteinnahmen und den Budgetausgaben. Dieses Defizit, das in den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen von Bund, Ländern und Gemeinden ausgewiesen wird, nennt man administratives Defizit.

Davon zu unterscheiden ist der Finanzierungssaldo des Sektors Staat, das so genannte Maastricht-Defizit, bei dessen Berechnung bestimmte Finanztransaktionen ausgeschieden werden.

Dazu gehören vor allem die Zuführung und Auflösung von Rücklagen, die Gewährung und Tilgung von Darlehen sowie der Verkauf und Erwerb von Beteiligungen. Auch bestimmte zeitliche Anpassungen werden vorgenommen.

Kein Zukunftsbudget, fehlende Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik

Die politische Ansage eines zukunftsorientierten Budgets kann aus dem vorliegenden Entwurf 2005 nicht abgeleitet werden. Im Gegenteil, die Ausgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Inneres, Justiz, Äußeres, Familie und Landesverteidigung. Die zukunftsorientierten Bereiche Bildung und Wissenschaft werden hingegen vernachlässigt. Bei den Schulen reichen die vorgesehenen Zuwächse nicht aus, um die angekündigten Verbesserungen zu finanzieren. Die Ausgaben für die Weiterbildung werden zwar ausgeweitet, es fehlen jedoch weitere rund 100 Millionen Euro. Die Mittel für die Universitäten werden sogar geringfügig gekürzt. Damit wird ihre chronische Unterfinanzierung weitergeführt. Lediglich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden aufgestockt, das Ziel einer Forschungsquote von 2,5% des BIP wird jedoch weiterhin verfehlt.

Für die aktive Arbeitsmarktpolitik des Arbeitsmarktservice stehen im Jahr 2005 697 Millionen Euro zur Verfügung, das ist ein mageres Plus von 6 Millionen Euro. Tatsächlich notwendig wäre eine kurzfristige Erhöhung um zumindest 60 Millionen Euro, damit auch Arbeitslose im Haupterwerbsalter unterstützt werden können. Mittelfristig muss die Regierung das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik um 250 Millionen Euro erhöhen, damit flächendeckend wieder gute fachliche Ausbildung und eine weitere Verbesserung der Dienstleistung für Arbeitsuchende möglich wird.

Unter allen Transfers steigen jene für familienpolitische Leistungen am stärksten. Die größte Steigerung kommt dabei aus den Mehrausgaben für das Kinderbetreuungsgeld, das 2005 seinen Vollausbau erreichen wird. Für Maßnahmen, die tatsächlich die Frauenbeschäftigung fördern (wie etwa die ab 2000 gestrichene Kindergartenmilliarde), sind nur 3,5 Millionen Euro veranschlagt - das ist weniger als ein Euro pro Österreicherin pro Jahr.

I N F O R M A T I O N

Neue budgetpolitische Rahmenbedingungen
Die in mehreren Schritten erfolgte Disziplinierung der Budgetpolitik (Konvergenzkriterien, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Vorgaben hinsichtlich der Budgetstrukturen) hat die Handlungsspielräume der staatlichen (Umverteilungs-)Politik stark eingeengt.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt erlaubt bei Konjunkturabschwüngen kein ausreichendes Gegensteuern.

Zusammen mit einer ausschließlich auf Preisstabilisierung ausgerichteten Geldpolitik der EZB schwächt dies das Wirtschaftswachstum und erhöht die Arbeitslosigkeit. Die Verschärfung der fiskalpolitischen Disziplin ist Ausdruck einer geänderten Auffassung bezüglich der Rolle des Staates.
Die schrittweise Einengung der Spielräume für die Fiskalpolitik erleichtert die Durchsetzung eines schlankeren (Sozial-)Staates sowie einen kontinuierlichen Abbau von arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen.

3. Die Entwicklung der Budgeteinnahmen

Zweite Etappe der Steuerreform prägt die Entwicklung der Steuereinnahmen

Aus Übersicht 3 (»Einnahmen in ökonomischer Gliederung«) ist ersichtlich, dass die öffentlichen Abgaben im Jahr 2005 hinter jenen des Jahres 2004 -zurückbleiben. Das ist auf die zweite Etappe der Steuerreform zurückzuführen, die bereits im Frühjahr beschlossen wurde.

Die gesamten budgetären Auswirkungen der 2. Etappe der Steuerreform werden nach Berechnungen des Finanzministeriums bei 2351 Millionen Euro liegen. Auf die Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuersenkung entfallen im Jahr 2005 1,75 Milliarden Euro. Die volle Wirkung der Senkung des Körperschaftsteuersatzes und der neuen Gruppenbesteuerung wird erst nach 2005 eintreten. Durch die Steuerreform 2005 werden die Unternehmen doppelt so stark entlastet wie die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, obwohl sie und nicht die Unternehmen die Hauptlast der Sparpakete der letzten Jahre zu tragen hatten. Die Steuerreform wurde von der Arbeiterkammer wiederholt kritisiert, weil damit eine Chance für eine Stärkung der Massenkaufkraft und damit für die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen ausgelassen wurde und weil die Senkung des Körperschaftsteuersatzes wenig zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich beiträgt. Auch die Auswirkung auf die unternehmerische Investitionstätigkeit dürfte mittelfristig gering bleiben. Zudem fehlen dadurch die notwendigen Mittel für andere wichtige Aufgabenbereiche.

Eine andere Frage im Zusammenhang mit den Steuern betrifft die Frage nach der Qualität der Steuerschätzung. Hierbei zeigt sich ein alt bekanntes Muster, demzufolge die Lohnsteuereinnahmen unterschätzt, die Einnahmen aus Gewinnsteuern hingegen überschätzt werden.

Steuerquoten

Ein Blick auf die Entwicklung der Steuerquoten der letzten Jahre bringt die steuerpolitischen Prioritäten der Bundesregierung deutlich zum Ausdruck: die Steuern auf Kapital in % des BIP werden von 4,1% im Jahr 2000 auf 3,3% im Jahr 2005 sinken. Die Lohnsteuerquote steigt hingegen im gleichen Zeitraum geringfügig auf 7,0%. Die Umsatz- und Verbrauchssteuerquote zeigt im Zeitablauf nur geringe Schwankungen:

Zum Zeitpunkt der Vorlage des Budgetentwurfs waren die Finanzausgleichsverhandlungen, die über die Mittelverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden entscheiden, noch offen. Dem Budgetentwurf ist daher die geltende Rechtslage zugrunde gelegt. Da die Länder und Gemeinden die Steuersenkung 2004/05 in nicht unerheblichem Ausmaß mitfinanzieren müssen und zudem im Rahmen der Finanzierung der Krankenanstalten hohe und steigende Belastungen zu tragen haben, ist davon auszugehen, dass der Bund die Länder und Gemeinden finanziell entschädigen muss. Bedeutsam ist das vor allem für die Gemeinden, deren finanzielle Lage bereits bedenklich geworden ist. Je geringer die Zugeständnisse des Bundes sein werden, umso stärker werden die Gemeinden ihre Investitionen zurückschrauben müssen.

Ausverkauf soll weitergehen

Von besonderem Interesse sind in den letzten Jahren die sonstigen Einnahmen, die sich aus verschiedensten Komponenten ergeben. Darin befinden sich zahlreiche Einnahmen mit Einmaleffekt, die zu einer vorübergehenden Budgetentlastung beitragen. Im kommenden Budget 2005 spielen sie mit 1,2 Milliarden Euro eine sehr bedeutsame Rolle. 420 Millionen Euro davon kommen aus dem Verkauf von Vermögen des Bundes: Liegenschaften (darunter Kasernen) und Verkäufe der Beteiligungen an den Bundeswohngesellschaften. Die Erfahrungen der Vergangenheit lassen darauf schließen, dass auch die Sonderdividende der ÖIAG auf Beteiligungsveräußerungen zurückzuführen sein wird, budgetiert sind hier 250 Millionen Euro. 291 Millionen Euro stammen aus so genannten Abrechnungsresten aus dem Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung bzw. aus der Ausgleichszulage, weitere 100 Millionen Euro von den Bundesforsten, deren Pensionsleistungen der Bund im Gegenzug übernommen hat.

B E G R I F F S E R K L Ä R U N G

Bruttoinlandsprodukt (BIP): Gesamtwert der im Inland in einem Jahr produzierten Sachgüter und Dienstleistungen; für das Jahr 2005 wird der Wert in Österreich auf ca. 241 Milliarden Euro geschätzt.

Finanzausgleich: Die Regelung der Verteilung der Staatseinnahmen auf die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden). Im Rahmen des Finanzausgleiches werden zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Gebietskörperschaften entsprechend ihren Aufgaben die vorhandenen Geldmittel verteilt (vertikaler Finanzausgleich). Weiters werden die öffentlichen Einnahmen zwischen gleichrangigen Gebietskörperschaften verteilt, um einen regionalen Ausgleich zu erhalten (horizontaler Finanzausgleich).

Maastrichtkriterien/Konvergenzkriterien: Zielvorgaben für die Budgetpolitik für den Eintritt in die dritte Stufe der Währungs-union und in der Währungsunion selbst. Der Anteil der jährlichen staatlichen Neuverschuldung darf höchstens 3% des BIP sein (Maastrichtdefizit). Staatsschulden sollen maximal 60% des BIP betragen.

Staatsverschuldung: Kreditaufnahme des Staates bei Banken, privaten WertpapierbesitzerInnen im Ausland etc., für die Zinsen zu bezahlen sind.

Steuern, Gebühren, Beiträge: Steuern sind öffentliche Abgaben mit Zwangscharakter ohne spezielle Gegenleistung. Beiträge sind spezielle Abgaben, denen eine spezielle Gegenleistung gegenübersteht. Gebühren sind ebenfalls Abgaben, die als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung erhoben werden.

Budgetkonsolidierung: Darunter wird Budgetpolitik, die auf die Senkung des Budgetdefizits abzielt, verstanden. Mögliche Maßnahmen sind Steuererhöhungen bzw. Ausgabenkürzungen.

Deregulierung: Ist die Zurücknahme staatlicher Regulierung, worunter Eingriffe des Staates zur Beseitigung von Marktverzerrungen oder zur Übernahme von Marktfunktionen bei fehlendem Markt verstanden werden können.

4. Wachstums- und Beschäftigungswirkung des Budgetentwurfs 2005

Trotz einer starken Ausweitung des Budgetdefizits sind die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Budgets 2005 nur als leicht expansiv einzuschätzen. Dies geht nicht auf die Ausgabenseite des Budgets zurück, weil im Bereich von öffentlichen Investitionen, Ausgaben für Wissenschaft, Bildung und Qualifizierung keine nennenswerten zusätzlichen Akzente gesetzt werden. Lediglich im Bereich der Familientransfers kommt es zu einer Mittelausweitung.

Die expansiven Effekte des Budgets kommen von der Senkung der Einkommen- und Körperschaftsteuer, allerdings sind die Wachstums- und Beschäftigungseffekte der Steuersenkung als relativ gering einzuschätzen. Infolge der Steuerreform 2005 sinken laut Angaben des Finanzministeriums die Steuereinnahmen um 1,75 Milliarden Euro (0,8% des BIP). Das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut erwartet zusammen mit der 1. Etappe der Steuersenkung einen expansiven Effekt auf das BIP im Ausmaß von weniger als 0,3%. Etwa die Hälfte der Erhöhung der verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Folge der Senkung der Lohn- und Einkommensteuer geht kurzfristig in die Ersparnisse, und von der Ausweitung des Konsums entfallen etwa 30% auf Importgüter. Von der Senkung der Körperschaftsteuer kann kurzfristig kein merklicher Effekt auf Investitionen und BIP erwartet werden. Die geschätzte Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts aus der Steuersenkung dürfte mithin bei ca. 700 Millionen Euro liegen. Das entspricht einem Anstieg der Beschäftigung um etwa 5000 Personen. Damit dürften die 8000 Beschäftigten, die sich das Finanzministerium erhofft, zu optimistisch sein.

5. Verteilungswirkung
Wie vom Finanzminister selbst in der Budgetrede dargelegt, stellt ein Arbeitsplatz nach wie vor den besten Schutz vor Armut dar. Die geringen Beschäftigungseffekte haben daher unmittelbar direkten Einfluss auf die Verteilung der Einkommen in Österreich. Gleichzeitig gibt es auch in diesem Budget keine Maßnahmen zur Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit, was insbesondere im Hinblick auf Familienarmut ein wichtiger Beitrag zur Verteilungspolitik wäre.

In diesem Zusammenhang ist auch das Kinderbetreuungsgeld zu nennen - dieses setzt nicht nur falsche Anreize für die Frauenerwerbstätigkeit, es bestätigt sich auch jetzt im Vollausbau, dass die Schieflage im Familienlastenausgleichsfonds in der Belastung zwischen unselbständig Beschäftigten und selbständig Beschäftigten weiter zunimmt. Diese ungleiche Belastung von unselbständig gegenüber selbständig Beschäftigten findet sich ausgabenseitig auch im Anstieg des Bundesbeitrags zur Pensionsversicherung der Gewerbetreibenden, während derjenige für die Arbeiter und Angestellten sinkt.

Die massivsten Verteilungseffekte des Budgets 2005 gehen allerdings von der Steuerreform aus. Sie verstärkt in hohem Ausmaß den schon seit mehreren Jahren existierenden Trend der anteilig steigenden Belastung der unselbständigen Einkommen zugunsten der Gewinn- und Kapitaleinkommen.

1) Diese ausführliche Analyse der Bundesarbeitskammer zum Budgetentwurf 2005 ist auf der Internetseite der Arbeiterkammer zu finden: http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-17735.html

R E S Ü M E E

Der Budgetentwurf 2005 ist vor allem geprägt von der 2. Etappe der Steuersenkung. Die damit einhergehenden Steuerausfälle erhöhen das Budgetdefizit des Bundes nach Maastricht auf 2,3% des BIP. Für den Gesamtstaat soll das Maastricht-Defizit bei 1,9% des BIP liegen. Eine Reihe von Unsicherheiten wird den Budgetvollzug vor Probleme stellen. Dadurch ist die Erreichung der 1,9% unwahrscheinlich. Zu den wirtschaftlichen Risiken (hoher Ölpreis, Übertragung des Exportbooms auf Konsum und Investitionen) kommen einige selbstgemachte. Dazu gehören vor allem die Unterbudgetierungen im Personalbereich, insbesondere die fehlende Lohnrunde. Fraglich ist auch, ob die Länder die geforderten Budgetüberschüsse erbringen können. Das Erfordernis ausgeglichener Haushalte für die Gemeinden wird deren ohnehin angespannte Finanzlage verschärfen und zu einem weiteren Rückgang der Investitionen führen.

Die von der Steuersenkung ausgehenden Wachstums- und Beschäftigungseffekte sind bescheiden, weil der Schwerpunkt zu sehr auf die Entlastung der Kapitalgesellschaften gelegt wurde und zu wenig auf die Stärkung der Inlandsnachfrage, deren Schwäche das Hauptproblem der letzten Jahre war. Ausgabenseitig setzt der Budget-entwurf die Akzente auf die Bereiche Justiz, Inneres, Äußeres, Landesverteidigung und Familie. Die Zukunftsbereiche Bildung und Wissenschaft werden vernachlässigt. Aus beschäftigungspolitischer Sicht fehlen die Mittel für eine flächendeckende fachliche Ausbildung. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit ist die vorgesehene Kürzung der Planstellen verfehlt.

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum