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Ökonomie der flexiblen Arbeit

SCHWERPUNKT

Eine Million Arbeitnehmer sind betroffen, trotzdem weiß die Öffentlichkeit viel zu wenig darüber. Es bedarf der Solidarität der regulär Beschäftigten, auch weil sonst immer mehr in diese Form der »Flexibilität« gezwungen werden.

Rosa R. ist Redakteurin einer Internet-Plattform. Als Mitarbeiterin eines Forschungsinstituts wurde die 35-Jährige vor zwei Jahren aufgrund von Einsparungsmaßnahmen gekündigt.

Da ein reguläres Anstellungsverhältnis für die promovierte Historikerin und Absolventin romanischer Sprachen nicht zu finden ist, arbeitet sie nun als Neue Selbständige, projektbezogen und auf Honorarbasis. Obwohl Rosa R. inhaltlich ähnliche Arbeit verrichtet, unterscheiden sich die Umstände ihrer neuen Tätigkeit doch erheblich von der bisherigen.

Ihre Arbeit verrichtet sie zu Hause, Büroräume kann sich das knapp budgetierte Internet-Projekt nicht leisten. Mit ihren Arbeitskollegen kommuniziert sie per Telefon und hauptsächlich per E-Mail. Seit drei Monaten bekommt sie kein Geld überwiesen, der Antrag zur Projektverlängerung wartet im zuständigen Ministerium auf Bearbeitung.

Netto wird Brutto

»Natürlich machen wir trotzdem weiter, damit alle Voraussetzungen vorhanden sind, um die Zukunft unseres Projekts zu sichern, nebenher bemühen wir uns um alternative Finanzierungsmöglichkeiten«, sagt Rosa R. Bisher wurde ihre Arbeit mit einem monatlichen Brutto-Honorar im Wert ihres früheren Netto-Gehalts vergütet, von dem sie die Kosten für die Sozialversicherung nun selbst übernehmen muss. Ihr Geld erhält sie nur mehr zwölfmal im Jahr, Gehaltserhöhungen sind nicht vorgesehen.

Außerdem müssen die Kosten für die Infrastruktur wie Computer und Zubehör, Internetanschluss und Telefonkosten inklusive Wartung selbst bestritten werden.

Auch für allfällige Ausgaben wie etwa Portokosten für den Buchversand muss sie selbst aufkommen. Zusätzlich zu ihrer Arbeit befasst sich Rosa R. nun plötzlich mit Angelegenheiten, die an ihrem alten Arbeitsplatz von anderen Abteilungen übernommen wurden, etwa vom Netzwerktechniker oder vom Lohnverrechnungsbüro.

Beratungszentrum Flexpower

Auf Fragen der Buchhaltung, des Sozialversicherungs-, Steuer- und Vertragsrechtes sind atypisch Beschäftigte meist nicht vorbereitet. Seit November 2001 verfügt das ÖGB-Beratungszentrum über eine gewerkschafts- und branchenübergreifende Beratungsstelle für Neue Selbständige und Freie Dienstnehmer, die in diesen Fragen Hilfestellung bietet. Entstanden ist »Flexpower« aus einem Forschungsprojekt, das zunächst mit einer Studie von ÖGB und AK verbunden war, mittlerweile ist das Beratungsprojekt etabliert und Anlaufstelle für all jene, die zunehmend aus dem regulären Arbeitsmarkt gedrängt werden.

Dabei sind es längst nicht nur Akademiker, die von der Prekärisierung der Arbeitsverhältnisse betroffen sind, weil im Zuge der Sparmaßnahmen öffentliche Institutionen und NGO´s vermehrt auf die Möglichkeit atypischer Beschäftigung zurückgreifen. Inzwischen formiert sich im Zuge der europaweiten Zurückdrängung regulärer Arbeitsverhältnisse quer durch alle Branchen die Kategorie Dienstnehmer zweiter Klasse.

Mehr als eine Million Menschen sind laut der Studie von AK und ÖGB bereits atypisch beschäftigt, besonders hoch sind die Zahlen demnach im wirtschaftlich-kaufmännischen Bürobereich, in der Erwachsenenbildung, im Journalismus, in den Bereichen Sport, Kunst und Design, Werbung, PR und Marketing, in Wissenschaft und Technik sowie in der EDV-Branche. Aber selbst im Gesundheitswesen gibt es Überraschungen: So vermittelt ein Schwesternpool freiberufliche Krankenschwestern an Krankenhäuser mit Personalmangel, dabei werden Ausländerbeschäftigungs-, Nachtschutz- und Arbeitszeitgesetz umgangen und Kollektivverträge unterwandert.

Freie Dienst- und Werkverträge

Immer häufiger leisten sich Unternehmen nur mehr eine kleine Kernbelegschaft »normaler« Anstellungen und vergeben stattdessen freie Dienst- und Werkverträge. In der dienstnehmerähnlichen Werkvertragsregelung wurde 1996 erstmals der Anspruch auf Sozialversicherung erhoben und mit Beginn 1998 die gesetzliche Grundlage zur Differenzierung im Sozialrecht geschaffen, die der Wirtschaft die flexiblere Gestaltung von Arbeitsverträgen ermöglicht. Neben dem Normalarbeitsverhältnis, das von Kriterien wie Weisungsgebundenheit und Vorgaben von Ort und Zeit der Arbeit bestimmt ist, gibt es seither die Möglichkeit des freien Dienstvertrages, der zwar einem regulären Arbeitsverhältnis ähnlich ist - so dürfen die Betriebsmittel genutzt werden und die Arbeit darf nicht an Dritte weitergegeben werden-, allerdings besteht keine Anwesenheitspflicht, die Arbeitszeiten sind flexibel gestaltbar und der Beschäftigte darf für mehr als einen Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten. Demgegenüber steht die Mitbeteiligung an den Kosten der Sozialversicherung. Freie Dienstnehmer sind über das ASVG versichert und berappen 13,8 Prozent ihres Entgelts für Kranken- und Pensionsversicherung, der Arbeitgeber trägt mit 17,2 Prozent dazu bei.

Neue Selbständige

»Neue Selbständige« bestreiten ihren Lebensunterhalt als Werkvertragsnehmer ohne Gewerbeschein. Ihre Arbeitsleistung muss nicht persönlich erbracht werden, Arbeitsort und -zeit kann frei gewählt werden, die Betriebsmittel müssen selbst zur Verfügung gestellt und auch das Erfolgsrisiko selbst getragen werden. Als Selbständige müssen sie bei der Gewerblichen Sozialversicherungsanstalt für den vollen Versicherungsbetrag für Kranken- und Pensionsversicherung aufkommen: 23,9 Prozent ihres Gewinns, die monatliche Mindestbeitragsgrundlage liegt in den ersten drei Jahren bei 141,07 Euro. Hinzu kommt noch die Unfallversicherung von 83,16 Euro im Jahr.

Risiko

Gerade im Niedrigverdienstsegment ist dieser Betrag eine Hürde. Häufig ist die Pensionsversicherung nicht finanzierbar: Erreicht man nicht die steuerliche Veranlagungsgrenze von 6453,- Euro Jahresgewinn, gibt es zwar dennoch die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung zu 48,40 Euro monatlich, aber die Pensionsversicherung entfällt. Bezieht man einmal Arbeitslosengeld oder Notstand, ist es oft sicherer, den Vorteil der Sozialversicherung weiterhin zu genießen, als das Risiko der neuen Selbständigkeit einzugehen, selbst wenn es Arbeit gibt, die über der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

In den letzten fünf Jahren hat sich die Anzahl der freien Dienstverträge um das Anderthalbfache erhöht, seit Ende desselben Jahres ist die Zahl der Neuen Selbständigen auf das Vierfache angestiegen, so das Studienergebnis von »Flexpower«. 60 Prozent der Befragten geben demnach an, diese Beschäftigungsform nicht frei zu wählen, 50 Prozent streben ein reguläres Arbeitsverhältnis an. Auffallend ist auch, dass Frauen, insbesondere bei Werkverträgen, stark überrepräsentiert sind. Und 59 Prozent stammen aus der Altersgruppe der 26- bis 35-Jährigen.

Caroline S.

Der Berufseinstieg gestaltet sich zunehmend über Formen der atypischen Beschäftigung, begleitet von der Hoffnung, über die Akzeptanz der Scheinselbständigkeit irgendwann einmal das Schlupfloch in ein festes Anstellungsverhältnis zu finden. Nicht selten stellen sich diese Hoffnungen als Schimäre heraus und die Betroffenen arbeiten über Jahre hinweg in unterschiedlichen Formen der Beschäftigung jenseits des Normalarbeitsverhältnisses.

Rosa R.s Studienkollegin Caroline S. verdient ihren Lebensunterhalt seit der Rückkehr von einem längeren Auslands-aufenthalt vor vier Jahren als »post-studentische« Patchworkerin: Neben einer geringfügigen Beschäftigung in einer Bibliothek setzt sich ihr Einkommen aus journalistischer Tätigkeit für verschiedene Printmedien, allfälligen Lektoratsarbeiten und gelegentlichem Übersetzen und Dolmetschen im semiprofessionellen Bereich zusammen, wo die Honorare vergleichsweise gering sind. »Intellektuelle Gelegenheitsarbeit«, erklärt Caroline S. »Man braucht eine Menge von Qualifikationen, die man, wie zum Beispiel Sprachen, auch auf dem Laufenden halten muss, um sie dann je nach Bedarf des Marktes rasch aus dem Ärmel zu schütteln. Schwierig sind vor allem die Terminkollisionen. Unterschiedliche Auftraggeber nehmen bei termingebundenen Aufträgen wie Zeitungsartikel oder Lektoratsarbeit keine Rücksicht darauf, dass man mehreren Auftraggebern im Wort steht.«

Mutterschutz, Urlaubs- oder Krankengeld?

Bringen die flexiblen Formen der Beschäftigung für manche Gruppen, die nur zum Teil auf eigenes Einkommen angewiesen sind, wie etwa Studenten, Mütter oder Pensionisten, auch Vorteile, so spüren jene, die sich um ein Vollzeiteinkommen bemühen und in ihrer Branche mit denen konkurrieren, die über die Privilegien einer festen Anstellung verfügen, überwiegend gravierende Nachteile. Sie haben kein Anrecht auf Mutterschutz, Urlaubs- oder Krankengeld und sind nicht arbeitslosenversichert.

Die Kostenminimierung auf Seiten der Auftraggeber durch geringere (bei freien Dienstverträgen) oder gar keine (bei Werkverträgen) Sozialversicherungsbeiträge und durch das Fehlen von kollektivvertraglich geregelten Mindestsätzen schlägt sich auf der Seite der atypisch Beschäftigten finanziell nieder: Der durchschnittliche Nettoverdienst liegt bei 7,73 Euro pro Stunde. Zudem schwankt bei den Neuen Selbständigen die Arbeitszeit und damit das von der Auftragslage abhängige Einkommen beträchtlich. Eine häufige Begleiterscheinung ist die schlechte Zahlungsmoral.

Die Angst ist groß

Die angespannte Arbeitsmarktlage lässt viele Betroffene von Konsequenzen absehen, sie macht es de facto auch vielfach unmöglich, sich gegen den Status der Scheinselbständigkeit zu wehren und vom Auftraggeber jene Rechte einzufordern, die »Flexibilität« der Neuen Selbständigen ausmachen würden: flexible Arbeitszeiten, Weisungsfreiheit und die Möglichkeit, Aufträge an Dritte weiterzugeben. Die Angst vor dem Verlust von Folgeaufträgen ist zu groß. Bei vier Fünftel aller freien Dienstverträge handelt es sich nach einer Schätzung des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger um Umgehungsverträge. 80 Prozent der freien Dienstnehmer arbeiten tatsächlich nur für einen einzigen Arbeitnehmer.

»Bei 800.000 Betroffenen, die mindestens einmal pro Jahr arbeitslos werden, haben die Firmen freie Hand«, meint Elisabeth Rolzhauser, die Projektkoordinatorin von »Flexpower«. In letzter Zeit beobachtet sie einen auffallenden Trend hin zur problematischen Vertragsgestaltung. »Besonders im niedrig qualifizierten Sektor werden die Arbeitsverträge immer schlimmer.«

Erich B.

Zum Beispiel Erich B.: Als Einzelhandelskaufmann kann er in seinem erlernten Beruf keine Arbeit mehr finden. Um dennoch Geld zu verdienen, arbeitet der 22-Jährige als Fahrer für einen Botendienst.

Obwohl er geregelte Arbeitszeiten hat, muss er einen Werkvertrag unterschreiben, in dem die Entlohnung mit 40 Prozent des Umsatzes festgelegt wird, und darüber hinaus einen Zusatzvertrag, in dem er sich verpflichtet, für alle Wartungskosten und allfällige Schäden des ihm zur Verfügung gestellten Lkw selbst aufzukommen.

Nach seiner zweiten Arbeitswoche kommt Erich B. in die Beratungsstelle »Flexpower«: Da das Auto während der ersten Woche in der Werkstatt stand, konnte Erich B. zwar bisher erst 80 Euro verdienen, soll aber bereits einen Schaden von 2000 Euro begleichen, dessen Verschulden nicht eindeutig feststellbar ist.

Perfidie im Kleingedruckten

Häufig werden Arbeitswillige mit kompliziert formulierten Verträgen konfrontiert, unter die sie dann rasch ihre Unterschrift setzen, um sich den Auftrag zu sichern.

Zur Schadensbegrenzung ist es im Nachhinein auch mit fachgerechter Beratung oft zu spät. Die Arbeitsverträge nehmen an Umfang zu, beobachtet Elisabeth Rolzhauser. Die Perfidie verbirgt sich im Kleingedruckten. So wies ein Satz am Ende des dreiseitigen Werkvertrags der Schaufensterdekorateurin Angelika N. darauf hin, dass das vereinbarte Honorar verfällt, sofern nicht innerhalb von drei Monaten nach der Rechnungslegung erneut zur Zahlung aufgefordert wird. Oder die Haftungsklausel im Werkvertrag der promovierten Akademikerin Marion S., die in leitender Position einer Werbeagentur für einen Brutto-Stundensatz von neun Euro arbeitet: Im Fall von Rufschädigung im Zuge einer Werbekampagne ist sie zu Schadenersatz verpflichtet.

»Der Begriff des Arbeitnehmers muss neu gestaltet werden«, mahnt Rolzhauser, »er muss sich eindeutig von der Selbständigkeit unterscheiden und an der Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit orientieren, ich denke da an die zahlreichen Fälle, wo tatsächlich nur ein Arbeitgeber vorhanden ist.« Auch wenn die Flexibilisierung der Arbeitswelt fixe Vorgaben von Arbeitszeit und -ort vielfach nicht mehr zeitgemäß erscheinen lassen, ändert das allzu oft nichts am Status der Abhängigkeit des Beschäftigten.

Schutz gefordert

Darüber hinaus fordern Interessenvertretungen wie ÖGB, AK und GPA auch für atypisch Beschäftigte den Schutz des Sozialrechts hinsichtlich des Kranken- und Arbeitslosengeldes. Zurückgezogen aus dem Begutachtungsverfahren wurde ein Gesetzesentwurf zur Arbeitslosenversicherung, der die Versicherung auf freiwilliger Basis vorsieht, mit fünfjähriger Bindung an die einmal getroffene Entscheidung, und der die Beiträge zur Gänze den Arbeitnehmern anlastet. Das würde für die Betroffenen weitere Abzüge von sechs Prozent ihres Entgelts bedeutenden.

Gefordert wird ein Beitrags-Splitting zu gleichen Teilen zwischen Dienst- bzw. Auftraggeber und Dienst- bzw. Auftragnehmer sowie die Verpflichtung zur Arbeitslosenversicherung, um ein Finanzierungsproblem zu vermeiden, das entstehen würde, wenn sich nur gut Verdienende oder Beschäftigte mit hohem Risiko, arbeitslos zu werden, Versicherungsbeiträge leisten würden.

Verbesserungen

Weitere notwendige Schritte zur Verbesserung sehen die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer in der Einbeziehung der Freien Dienstnehmer und neuen Selbständigen in das Arbeitsrecht: Derzeit gibt es etwa keine verbindlichen Mindestnormen für Honorare, also keine Verdienstuntergrenze für atypisch Beschäftigte. Auch sind die Kompetenzen des Betriebsrates limitiert: für Freie Dienstnehmer und Neue Selbständige ist er nicht zuständig.

Zudem gibt es für Unternehmen, die Normalarbeitsverhältnisse bewusst umgehen, keinerlei gesetzliche Sanktionen. Der Straftatbestand »Sozialbetrug« ist daher ein weiterer Punkt im Katalog der Forderungen seitens der Interessenvertreter.

Aufklärung der Gesellschaft

Ein wichtiges Anliegen von »Flexpower« ist die Aufklärung der Gesellschaft. Für viele wäre die Bewältigung der Arbeitssituation leichter, wenn sie darauf vorbereitet wären.

»Eigentlich müsste man schon in der Schule damit beginnen, Wissen über die Arbeitswelt zu vermitteln«, meint Rolzhauser. Erst zweimal habe sie in Schulen referiert. »Offenbar ist es kein Wunsch der Politik und Gesellschaft, zu informieren.« Dass zur Bewusstseinsbildung noch ein Stück politische Arbeit zu leisten ist, zeigte eine Demonstration der atypisch Beschäftigten Anfang April anlässlich des Gesetzesentwurfes zur Arbeitslosenversicherung, als ein zaghaftes Häuflein durch die Wiener Innenstadt zog.

Häufig sehen Betroffene in ihrer unbefriedigenden Arbeitssituation eigenes Versagen oder betrachten sie als Übergangszeit hin zu einer festen Anstellung, die sich mit Geduld und Glück finden wird. Dass unter den veränderten Bedingungen der Arbeitswelt auch die Beschäftigten auf neue Wseise Position beziehen müssen, muss erst ins kollektive Bewusstsein dringen.

R E S Ü M E E

Verschärfte Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt ermöglichen »atypische« Formen der Beschäftigung, die einen Rückschritt hinter die Errungenschaften der Gewerkschaften im Bereich des Arbeitsrechtes und der Sozialpolitik bedeuten. Als freie Dienstnehmer oder über Werkverträge Beschäftigte sind häufig nicht freiwillig selbständig und in der Praxis weniger frei als ihnen suggeriert wird.

Neue Formen der Solidarisierung der quer durch alle Branchen Betroffenen sind gefragt, aber auch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Die Forderung von ÖGB und AK nach einer verpflichtenden Arbeitslosenversicherung ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung. Eine Neudefinition des Begriffs des »Arbeitsnehmers«, der ausschließlich die wirtschaftliche Abhängigkeit im Blick hat, müsste auch weitere sozial- und arbeitsrechtliche Konsequenzen ermöglichen.

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(C) AK und ÖGB

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