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Auf dem Weg zur Weltklasse-Uni? | Aus Arbeitnehmersicht bestehen schwerwiegende Bedenken gegen die Universitätsreform

2001 gab es für Studierende und Beschäftigte an Universitäten bereits gravierende Änderungen, nämlich die Einführung von Studiengebühren und ein neues Dienstrecht, das künftig überwiegend befristete Vertragsbedienstetenstellen vorsieht. Hauptziel der Uni-Pläne der Bundesregierung ist aber die »erweiterte Autonomie«, sprich »Ausgliederung«. Mit dieser Totalreform sollen die heimischen Universitäten in fünf Jahren »Weltklasse« werden. Aus Arbeitnehmersicht bestehen jedoch schwerwiegende Bedenken.

Die Gründe, warum das Thema Universitätsreform von hochschulübergreifender Bedeutung und somit für Arbeitnehmerinstitutionen wichtig ist, sind vielfältig.

Unis aus Arbeitnehmersicht

Zum einen kommen immerhin knapp 80 Prozent der Studierenden aus Arbeitnehmerfamilien, viele Studierende arbeiten während des Semesters oder zumindest in den Ferien. Der Großteil der Absolventinnen und Absolventen ist nach Studienabschluss unselbständig erwerbstätig und nimmt oft in Betrieben, Behörden oder Bildungseinrichtungen »strategische« Arbeitsplätze ein. Für viele Berufe haben die Universitäten durch die vorgeschriebenen Ausbildungsgänge und Prüfungsordnungen das Monopol der Entscheidung über die Berufszulassung.

Alfred Noll verweist zu Recht darauf, dass »Bildungschancen« somit »Lebenschancen« sind und diese »maßgeblich über Einkommensentwicklung, sozialen Status und Aufstiegsmöglichkeiten« entscheiden. Zudem fungieren die Universitäten als »Think Tank« zur Problemlösung von gesellschaftlichen Fragen, auch solchen der Arbeitswelt. Schließlich werden die Hochschulen fast zur Gänze aus Steuermitteln finanziert. Die Lehr- und Forschungsinhalte an Universitäten, der Zugang zur Hochschulbildung sowie die Studienbedingungen sind daher aus bildungs- und gesellschaftspolitischer Perspektive von besonderer Relevanz.

Reformbedarf unbestritten

Trotz vorangegangener Reformen gibt es im Hochschulbereich eine Reihe von Problemen. Lange reale Studienzeiten, hohe Drop-out-Quoten, kaum Angebote für Berufstätige, fehlende bundesweite Schwerpunkt- und Entwicklungsplanung des postsekundären Bereichs, mangelnde Planungssicherheit für die einzel- nen Universitäten, Weiterbestehen von »Ein-Mann-Instituten«, Evaluierungsverfahren ohne Konsequenzen etc. zeigen den Handlungsbedarf. Die heimischen Universitäten brauchen eine Weiterentwicklung, um im Kontext des europäischen Hochschulraumes ihre Lehr- und Forschungsaufgaben künftig besser erfüllen zu können.

Der Ende August 2001 präsentierte Gestaltungsvorschlag des Bildungsministeriums zur »Erweiterten Autonomie« der Universitäten bietet jedoch keinen geeigneten Lösungsansatz für die genannten Probleme, im Gegenteil. Vor dem Hintergrund sinkender staatlicher Hochschulausgaben wird im Sinne neoliberaler Bildungspolitik und des New Public Managements für den Rückzug des Staates und für mehr »Markt« via Studiengebühren, Einwerbung von Drittmitteln etc. plädiert und ein dementsprechender Umbau vorbereitet. Anstelle eines schrittweisen Vorgehens unter Einbeziehung aller Betroffenen und aufbauend auf Erfahrungswerten (z. B. durch Evaluation des Universitätsgesetzes 1993, wodurch die Universitätsautonomie stark ausgeweitet wurde, dessen Umsetzung aber erst 2001 zur Gänze erfolgt ist) soll nach dem Plan des Bildungsministeriums mit einem Schlag die gesamte Organisation bei allen 18 Universitäten nach einem Muster umgestaltet werden. Zwar wird stets auf den »offenen Planungsprozess« und das eigens unter www.weltklasse-uni.at eingerichtete Internetdiskussionsforum verwiesen. Das »Ausgliederungsgesetz« soll jedoch nach einer Begutachtungsphase Anfang nächsten Jahres noch vor dem Sommer 2002 im Parlament beschlossen werden.

Erfahrungen mit »Ausgliederungen«

»Ausgliederungen einzelner Bereiche aus dem Bundesvermögen scheinen auf den ersten Blick eine Modeerscheinung zu sein, die seit etwa zwei bis drei Jahren ihre Höchstblüte erreicht. Dass diese Mode kein Zufall ist, braucht ebenso wenig erörtert zu werden wie die möglicherweise - manche meinen sogar, so gut wie sicher - dahinter stehenden Motive, zuvorderst die Notwendigkeit einer umfassenden budgetären Bereinigung.« Dies ist die auf den Punkt gebrachte Einschätzung der Arbeitsrechtsexpertin Barbara Trost in einer einschlägigen Publikation der AK Wien. Die bisherigen Erfahrungen mit der Ausgliederung aus Gebietskörperschaften geben aus Arbeitnehmerperspektive jedenfalls wenig Anlass zu Euphorie, im Gegenteil: Ausgliederungen tragen zwar zur Budgetentlastung bei, der Preis dafür sind oft Personalkürzungen, niedrigere Gehälter für neu Eintretende, höhere Preise und Gebühren. So lautet, knapp gefasst, das Ergebnis der AK-Studie, die Evaluierungen von fünf konkreten Fallbeispielen (u. a. Bundesimmobiliengesellschaft, Schloss Schönbrunn) aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht enthält. Die Rede ist unter anderem von fehlenden Zielvorgaben, Evaluierungen und Alternativenprüfungen, der Entwicklung von Parallelstrukturen, Steuerungsmängeln und hohen, durch den Bund verursachten Zusatzbelastungen.

Universitäten können zwar nur sehr bedingt mit den erwähnten Beispielen verglichen werden, weil für sie im Sinne des Bildungsauftrags die Ausrichtung auf gesamtgesellschaftliche Ziele in Lehre und Forschung konstitutiv ist. Dennoch ermöglicht die nähere Beschäftigung mit konkreten Bestandsaufnahmen im Zusammenhang mit »Ausgliederungen« von öffentlichen Einrichtungen, zur Entwicklung des notwendigen Problembewusstseins beizutragen. Dies sei auch den Befürwortern des Regierungsmodells ans Herz gelegt, die mit Vorliebe auf einzelne »erfolgreiche« ausländische Beispiele verweisen und den Blick auf die heimische Ausgliederungspraxis tunlichst vermeiden.

Neuer »Chefkult«

Auffällig ist, dass die gesellschaftspolitische Dimension der mit den Ausgliederungsmaßnahmen in die Wege geleiteten Veränderungen infolge der dominanten Wettbewerbsrhetorik zumeist in den Hintergrund tritt. »Starke Männer«, »schlanke Organisationen«, »Konzentration der Mitbestimmung« oder »rasche Entscheidungsfindung« sind häufig gebrauchte Slogans, deren Umsetzung jedoch eine Rehierarchisierung der Universitäten und den Ausschluss einer großen Personengruppe bei wichtigen Gestaltungsprozessen bedeutet. Mehr oder weniger explizit wird von einem Widerspruch zwischen Demokratie und Leistungsfähigkeit ausgegangen. Nach dem Motto »Kreatives Klima ist wichtiger als Kurien« ist geplant, Mitbestimmung und Entscheidungsbefugnis insbesondere bei den zentralen Entwicklungs-, Personal- und Budgetangelegenheiten künftig auf Universitätsrat, Rektor bzw. Rektorin und Senat zu reduzieren. Zentrales Element dabei sind die fünfköpfigen »Universitätsräte«, die eine Mischung aus Entscheidungs- und Aufsichtsorgan sind und an Stelle des Ministeriums und des Parlaments substantielle Befugnisse erhalten sollen. Die Befürchtung vieler Universitätsangehöriger, dass über den Weg ministerieller »Platzhalter« in den Universitätsräten und der Leistungsvereinbarungen zwischen den einzelnen Universitäten und dem Ministerium der Einfluss des Bildungs- und insbesondere Finanzressorts künftig weit größer sein wird, konnte bislang nicht wirklich entkräftet werden.

Im Gegenzug zu »starken« Universitätsräten und Rektoren sollen die Kompetenzen des Senats, dem einzigen Kollegialorgan, in dem neben den Professorinnen und Professoren auch Lehrende des so genannten »Mittelbaus« und Studierende vertreten sind, deutlich beschnitten werden. Zudem ist vorgesehen, dass befristet Beschäftigte diesem einzigen inneruniversitären Organ mit Entscheidungskompetenz nicht angehören können. Es soll zwar möglich sein, zusätzliche Gremien einzurichten, allerdings dürfen diese nur beraten. Inneruniversitär hätte künftig somit nur ein ganz kleiner Personenkreis das »Sagen«. Bei aller Modernitätsrhetorik gerät das Argument, dass Mitbestimmungsrechte und Kontrollmöglichkeiten aller Universitätsangehörigen wichtig sind, zumal sie mehr Identifikation, Motivation und Leistung bewirken, völlig aus dem Blickfeld. Edith Saurer hat in diesem Zusammenhang von einem gegenwärtigen »Chefkult« gesprochen und auf folgenden Umstand hingewiesen: »Es ist sonderbar, dass an den Universitäten die Hierarchien zu einem Zeitpunkt wieder verstärkt werden sollen, als moderne Unternehmen ihre Hierarchien verflachen, weil sie wissen, dass Teamarbeit und Kommunikation leistungsfördernder sind.«

Parlamentseinfluss verringert

Klar ist, dass im Falle der »Ausgliederung« die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments in Sachen Hochschulpolitik erheblich reduziert werden. Es gibt zwar weiterhin eine Erhaltungs- und Finanzierungsverpflichtung des Staates, jedoch fehlt nach wie vor eine bundesweite strategische Hochschulplanung. Für die Volksvertreter bleibt als Steuerungsinstrument im Wesentlichen die Zuweisung von mehrjährigen Globalbudgets, wodurch die Transparenz des Systems wohl nicht verbessert und die rein wirtschaftliche Betrachtungsweise gefördert wird. Der Ausbau des Berichtswesens - geplant ist ein jährlicher Leistungsbericht über die Erfüllung der Leistungsaufträge - ist sicherlich kein adäquater Ersatz für Steuerungs- und Gestaltungskompetenzen. Erfahrungsgemäß hat eine derartige Machtverschiebung auch Auswirkungen auf die Kontroll- und Interpellationsrechte der Abgeordneten, aber auch auf Anfragen, die von »außen« an das Bildungsressort gerichtet werden: Im Falle von konkreten Missständen (z. B. zu wenig Lehrpersonal, hohe Studiengebühren) ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Bildungsminister auf die fehlende Regelungskompetenz verweist und das Problem somit als alleinige Angelegenheit der »autonomen« Universität deklariert.

Weniger Mitsprache für AK und ÖGB

Dem Gestaltungsvorschlag zufolge soll die Einbindung von »Außenstehenden« in universitäre Belange künftig nur noch eine sehr selektive sein. Nicht nur von Arbeitnehmerseite wurde bei den Hochschulreformen der 90er Jahre stets die Wichtigkeit der Öffnung der Universitäten gegenüber der »Außenwelt« betont. Erreicht werden konnte unter anderem beim Studienrecht eine verpflichtende Einbindung der Sozialpartner bei der Erstellung neuer Studienpläne und eine Berücksichtigung bei der Zusammensetzung der beratenden Universitätsbeiräte.

Bei dem mit explizit »universitätsfremden« Personen besetzten neuen »Universitätsrat« ist zwar theoretisch eine Berücksichtigung der Arbeitnehmerseite möglich, im Hinblick auf die zu erwartende Praxis und die Mehrheitsverhältnisse in diesen Gremien bestehen freilich starke Zweifel. Zum einen fehlt bei diesem »Aufsichtsratskonzept« die übliche Einbindung der gewählten BelegschaftsvertreterInnen.

Des Weiteren stellt sich bei den viel gelobten ausländischen Modellen, die als Vorbild dienen, auf Nachfrage rasch heraus, dass in diesen Räten zumeist die Vorstandsprominenz internationaler Konzerne sitzt - entsprechend »hoch« ist im Übrigen auch der Frauenanteil. Davon unabhängig ist das »Schicksal« des derzeitigen Studienrechts völlig offen, die Begutachtungsrechte von außeruniversitären Institutionen bleiben jedenfalls unerwähnt.

Fazit: Die Möglichkeiten zur Mitwirkung von Arbeitnehmerseite sind beim derzeitigen Ministeriumsmodell rechtlich nicht abgesichert, sondern vom Goodwill der einzelnen Uni-Leitungen abhängig.

Neue Hürden für Studierende

Ein wesentlicher Eckpfeiler neoliberaler Bildungspolitik, nämlich die Erschließung privater Finanzierungsquellen durch Einführung von Studiengebühren, wurde bereits realisiert. Der Gestaltungsvorschlag sieht deren Beibehaltung und ein »Trostpflaster« für die von Budgetnöten geplagten Universitäten vor: Die Einnahmen sollen künftig nicht dem Bundesbudget, sondern den Universitäten zur Verfügung stehen, und diese können die Höhe innerhalb einer nicht näher definierten gesetzlichen Bandbreite selbst festlegen.

Es sei an dieser Stelle betont, dass die Arbeitnehmerorganisationen Studiengebühren nach wie vor ablehnen, da sie eine zusätzliche Barriere für Studierende aus einkommensschwächeren Familien bedeuten. Studiengebühren konterkarieren das Ziel einer weiteren Erhöhung des Anteils von Kindern aus Klein- und Mittelverdienerfamilien, zumal die angekündigte »soziale Abfederung« durch Stipendien keineswegs ausreichend ist.

Für BM Grasser mögen ATS 10.000/Euro 726,73, wie in einem Interview geäußert, eine »Lächerlichkeit« sein, viele Klein- und Mittelverdiener sehen dies sicher anders. Wenngleich der Rückgang bei den Studierendenzahlen von ca. 230.000 auf voraussichtlich unter 190.000 nicht so drastisch wie erwartet ausgefallen ist und genauere Untersuchungen noch fehlen: Das Minus von mehr als 20 Prozent ist sicher nicht nur auf »Karteileichen« zurückzuführen. Laut Meldungen der Universitäten haben insbesondere Berufstätige vermehrt ihr Studium abgebrochen, da sie als Teilzeitstudierende von der »Pauschalgebühr« besonders negativ betroffen sind. Auch haben sich die Studienbedingungen seit Beginn des neuen, nunmehr gebührenpflichtigen Studienjahrs offensichtlich nicht merkbar verbessert.

Des Weiteren ist - trotz gegenteiliger Beteuerungen im Gestaltungsvorschlag - in absehbarer Zeit mit einem endgültigen Aus für den derzeit aufgrund der Gebühren ohnehin nur noch bedingt »freien Hochschulzugang« zu rechnen. Dieser wird insbesondere dann, wenn Budgeterhöhungen zur Finanzierung der beträchtlichen zusätzlichen Kosten einer »Ausgliederung« nicht durchführbar sind, kaum aufrechtzuerhalten sein. Der Druck in Richtung »Eliteeinrichtung« mit höheren Studiengebühren und zusätzlichen Aufnahmekriterien wird steigen. Dafür spricht auch, dass die Debatte um neue Formen der Selektion, wie z. B. Eingangstests etc. - zumeist mit Hinweis auf die »privilegierten« Fachhochschulen -, bereits wieder aufgeflammt ist.

Verschlechterungen für Beschäftigte

Durch das Spannungsfeld zwischen »erweiterter Autonomie« und knappem Budget ist es nahe liegend, dass in der Folge die Beschäftigten negativ betroffen sind. Anstelle des derzeitigen Übergangsdienstrechts, das keinen Beamtenstatus, sondern nur noch zumeist befristete Vertragsbedienstetenstellen für Neueintretende vorsieht, soll künftig das Angestelltenrecht zur Anwendung kommen. Der Bogen möglicher »Einsparungspotentiale« spannt sich hier von einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen (Befristungen, Finanzierung der höheren Verwaltungskosten zu Lasten von Lehrpersonal etc.) bis hin zum Personalabbau.

Wie weiter?

»Die Zukunft unseres Landes entscheidet sich nicht im Wettbewerb um die häufigsten und spektakulärsten Universitätsreformen«, meint Rektor Bast. In diesem Sinne haben AK und ÖGB bei einer Veranstaltung mit der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (BUKO) und der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) eine gemeinsame Resolution vorgelegt (siehe Fotos). AK, ÖGB, BUKO und ÖH treten dafür ein, dass

  • Reformen im Universitätsbereich einer breiten Diskussion unterzogen und konsensorientiert mit den Betroffenen verhandelt werden;
  • vom Bildungsministerium ein universitäts- und forschungspolitisches Gesamtkonzept unter Einbeziehung der Angehörigen von Universitäten und Fachhochschulen vorgelegt wird;
  • angesichts der beträchtlichen Zusatzkosten, die eine Ausgliederung verursachen würde, das staatliche Budget der Universitäten für ein verbessertes Studienangebot und zur Hebung der Forschungsquote aufgewendet wird;
  • die Evaluierung der bisherigen Reformen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung erst jüngst vollzogener Reformschritte Vorrang haben muss;
  • im Sinne einer organisatorischen und demokratiepolitisch verträglichen Weiterentwicklung unter Einbeziehung aller Betroffenen zunächst schrittweise mehrjährige Globalbudgets und Leistungsvereinbarungen eingeführt, erprobt und bewertet werden;
  • die Mitbestimmung und Mitwirkung aller an der Universität Tätigen erhalten bleibt, wobei eine Weiterentwicklung wünschenswert ist, dies aber keine Einschränkung oder Konzentration auf einen kleinen Personenkreis bedeuten darf;
  • aufgrund der gesellschaftspolitischen Bedeutung der Universitäten und der Steuerfinanzierung entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten für das Parlament sowie Mitwirkungsrechte für außeruniversitäre Interessenvertretungen wie AK und ÖGB gegeben sind;
  • der gebührenfreie und offene Zugang zu den Universitäten und Fachhochschulen wieder hergestellt wird, statt neue Barrieren für Studierende zu errichten;
  • ein leistungsorientiertes Dienstrecht geschaffen wird, das dem wissenschaftlichen Personal eine durchgehende Laufbahn ermöglicht.

Literatur:
Brinek Gertrude, Mikosch Hans (Hg.): Universitätsreform wohin? Beiträge zur Suche nach einer adäquaten Identität. Wien 2001 (mit Beiträgen von Gerald Bast, Edith Saurer, Alfred Noll, Sigurd Höllinger u. a.).
Kropf Katharina (Hg.), Leitsmüller Heinz, Rossmann Bruno: Ausgliederungen aus dem öffentlichen Bereich. Wien 2001.

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(C) AK und ÖGB

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