topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/

Mit der AK rechnen!

Es war vor wenig mehr als einem Jahr. Der Antritt der schwarzblauen Koalition liegt kaum einen Monat zurück, da kommt die Parole aus Kärnten: Den AK-Beitrag von 0,5 Prozent auf 0,3 Prozent senken! Die AK hatte aufgezeigt, wie die Arbeitnehmer durch das Regierungsprogramm zur Kasse gebeten werden. Zum Ausgleich soll die Regierung nun um die Kasse der AK bitten.

Die Antwort der Arbeitnehmer: Bei den AK-Wahlen im Frühjahr 2000 steigt die Wahlbeteiligung um fast 50 Prozent, und mit großen Mehrheiten gewählt werden jene Kandidaten, die eindeutig gegen die neue Politik des Sozialabbaus Stellung genommen hatten. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer erleiden in allen Bundesländern eine vernichtende Niederlage. Die Arbeitnehmer machen deutlich, wem sie in der neuen Situation die Vertretung ihrer Interessen zutrauen.

Um Haiders Auftrag wird es eine Zeit lang ruhig - vergessen ist er allerdings nicht. Im Herbst 2000 bringt die FPÖ im Parlament einen Gesetzesantrag ein. Die Botschaft: Nicht die Arbeitnehmer sollen künftig über die Finanzierung ihrer Interessenvertretung bestimmen, sondern die Parlamentsmehrheit entscheidet, wofür das Geld der Arbeitnehmer ausgegeben wird.

Entlarvend dabei die Argumentation: Die AK wende zu viel für Öffentlichkeitsarbeit auf, das sei zur Erfüllung der eigentlichen Aufgaben der Arbeiterkammern nicht erforderlich. Dazu ein paar Titel aus der aktuellen AK-Publikationsliste:

»Auflösung des Arbeitsvertrages«; »Einfluss des Wirtschaftswachstums auf die Arbeitslosigkeit«; »Zweiter Bildungsweg«.

Allerdings hat die AK auch darüber informiert, wie die Besteuerung der Unfallrenten geplant war, wie Invaliditätspensionen gekürzt wurden, wie die Krankenscheingebühren erhöht wurden, wie das Road-Pricing für Lkw zu Lasten der Pkw-Fahrer Jahr für Jahr weiter verzögert wird, und, und, und ...

Gesetzlicher Auftrag

Interessenvertretung ist eben auch Information, heute mehr denn je. Die Regierungspropaganda vom »Sparen mit sozialem Augenmaß« wäre wohl leichter zu verbreiten, wenn sie nicht auf klare Informationen aus der Perspektive der Betroffenen träfe. Das wollen wir gerne zugeben. »In Durchführung der Interessenvertretungsaufgaben ... sind die Arbeiterkammern insbesondere berufen, ... über alle die Interessen der Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten zu informieren.« Das ist der gesetzliche Auftrag der AK (§ 4 Arbeiterkammergesetz 1992).

Jahr für Jahr erstreiten die Arbeiterkammern für ihre Mitglieder mehr, als die Arbeiterkammerbeiträge ausmachen (Durch die AK Wien wurden z. B. im Jahr 2000 1,157.000.000 Schilling erstritten, die AK-Beiträge betrugen 920.000.000 Schilling). Die Arbeiterkammern bieten Beratung, Unterstützung, Weiterbildung. AK-Experten analysieren Gesetze, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen; viele ihrer Vorschläge haben die Grundlagen für unser soziales Netz geschaffen und Nachteile für Arbeitnehmer verhindert.

Die AK ist ihr Geld wert. Das sagen jedenfalls die AK-Mitglieder: Die große Mehrheit hält den AK-Beitrag für »gerade richtig« oder gar für »eher zu niedrig«.

Der Klubobmann der FPÖ, Westenthaler, sekundiert von seinem Mentor ÖVP-Klubobmann Khol, hält diesen Beitrag für unangemessen hoch. Das haben die beiden Herren im Mai 2001 einmal mehr wissen lassen. Die Kosten der Verwaltung reduzieren, Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich zu leisten, die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalität stärken - das seien Ziele der Bundesregierung, zu denen auch die AK-Mitglieder beitragen müssten.

Nachrechnen!

Tatsache ist, dass in den letzten 10 Jahren (1991-1999) das Gesamtsteueraufkommen Österreichs von 40,6 Prozent auf 44,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gestiegen ist, die Gesamtaufwendungen für Soziale Sicherheit von 13,7 Prozent auf 15,1 Prozent des BIP (Quelle: OECD); gleichzeitig ist die Arbeiterkammerumlage, bezogen auf das BIP, von 0,13 Prozent auf 0,12 Prozent gesunken.

In diesen Zeitraum fällt die Einführung des kostenlosen Rechtsschutzes für alle AK-Mitglieder durch das Arbeiterkammergesetz 1992: Die AK Wien etwa gewährte im Jahr 2000 rund 4000 Mitgliedern Arbeitsrechtsschutz, rund 80.000 Mitglieder wurden persönlich beraten (1991: 47.000).

Das ist eine Steigerung der Beratungsleistung um 9 Prozent jährlich, und kostenlosen Rechtsschutz sah das Arbeiterkammergesetz vor 10 Jahren noch nicht vor. Die Beitragseinnahmen der AK stiegen in diesem Zeitraum um rund 2 Prozent jährlich. Mit dem im November vorgestellten Programm »AK plus« werden die Arbeiterkammern das Leistungsangebot für ihre Mitglieder weiter verbessern; die Mittel dafür kommen ausschließlich aus Einsparungen durch innere Reorganisation.

Wie wichtig die Wahrung des sozialen Friedens für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich ist, braucht wohl nicht im Einzelnen ausgeführt zu werden. Starke aktive Interessenvertretungen der Arbeitnehmer sind eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrung des sozialen Friedens.

10 Jahre AK-Reform: Sparsamkeit, mehr Leistungen für die Mitglieder, soziale Verantwortung. Rechnen Sie nach, Herr Westenthaler. Rechnen Sie nach, Herr Khol. 2,5 Millionen AK-Mitglieder rechnen mit uns.

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum