Arbeiterkammer | AK-Wahl 2019: Termine stehen
Aus AK und Gewerkschaften
Mehr als drei Millionen ArbeitnehmerInnen wählen 2019 bei der AK-Wahl wieder ihre Interessenvertretung. Den Anfang machen ab 28. Jänner die drei westlichsten Bundesländer Vorarlberg, Tirol und Salzburg. Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, die an den jeweiligen Stichtagen in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, das mit einer Kammermitgliedschaft verbunden ist. Da freie DienstnehmerInnen seit 2008 auch AK-Mitglieder sind, sind auch sie natürlich wahlberechtigt.
Lehrlinge (ohne Altersbeschränkung), KarenzurlauberInnen, geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie DienstnehmerInnen), Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen, um wahlberechtigt zu sein. Diese Personen erhalten rechtzeitig vom Wahlbüro ein Informationsschreiben, wie der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste zu stellen ist.
Die Arbeiterkammern rufen die ArbeitnehmerInnen auf, zu dieser wichtigen Wahl zu gehen und mitzuentscheiden, wer die Interessen der ArbeitnehmerInnen im jeweiligen Bundesland für die nächsten fünf Jahre vertreten soll.
Die AK-Wahlen in Vorarlberg und Tirol finden vom 28. Jänner bis 7. Februar statt, in Salzburg von 28. Jänner bis einschließlich 8. Februar 2019. In den drei Bundesländern liegen der aktuellen „Arbeit&Wirtschaft“ Sondernummern zur Wahl bei. Die übrigen Bundesländer wählen ab März, wir halten Sie auf dem Laufenden.
Mehr Info demnächst unter:
www.arbeiterkammer.at