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Stimme der Beschäftigten wichtiger denn je!

Aus AK und Gewerkschaften

3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen wählen im Jahr 2019 ihre Interessenvertretung.

2019 finden in ganz Österreich wieder Wahlen zu den Vollversammlungen der Arbeiterkammern statt. In jedem Bundesland werden durch eine gleiche, geheime und direkte Wahl für jeweils fünf Jahre die Mitglieder der AK-Vollversammlungen gewählt.
Als gesetzliche Interessenvertretung setzt sich die „Kammer für Arbeiter und Angestellte“ für Beschäftigung, Weiterbildung, Qualifizierung und Wiedereingliederung ihrer Mitglieder am Arbeitsmarkt ein. Daneben vertritt die Arbeiterkammer die ArbeitnehmerInnen bei einer Vielzahl von Themen, darunter Arbeits- und Sozialrecht sowie KonsumentInnenschutz.

Zwei Millionen Beratungen
Die AK hat 2017 österreichweit mehr als zwei Millionen Beratungen durchgeführt und für ihre Mitglieder über 532 Millionen Euro vor Gericht und außergerichtlich zurückgeholt. Über drei Viertel der Beratungen sind arbeits-, sozial- und insolvenzrechtliche Beratungen.

Wer wird gewählt?
Die Zahl der Mitglieder der AK-Vollversammlungen – den sogenannten KammerrätInnen – hängt von der Zahl der AK-Mitglieder im jeweiligen Bundesland ab. So hat z. B. Wien als mitgliederstärkstes Bundesland 180 Mandate.
Bei den AK-Wahlen geht es um viel mehr als um die insgesamt 840 zu vergebenden Mandate oder um die Funktionen der damit ebenfalls zur Wahl stehenden neun AK-PräsidentInnen: Es geht darum, welches Gewicht die Stimme der ArbeitnehmerInnen in Österreich in Zukunft haben wird und wie deutlich sie deren Interessen gegenüber der Regierung, gegenüber den Arbeitgebern und in der Gesellschaft zum Ausdruck bringen kann. In der Vollversammlung oder in einzelnen Ausschüssen bestimmen die KammerrätInnen die Politik der AK mit. Die AK-Wahl ist somit eine politische Wahl!
Das Ergebnis der AK-Wahlen bestimmt auch die Entsendung von VertreterInnen in die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK) sowie in die Gremien der Sozialversicherungsträger wie z. B. der Gebietskrankenkassen (GKK), der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Wie wird die AK-Wahl organisiert?
Die AK-Wahlen werden von den einzelnen Länderkammern organisiert und so durchgeführt, dass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Dazu werden Wahlbüros eingerichtet.

Aufgaben des Wahlbüros
Die Aufgaben des Wahlbüros sind im AK-Gesetz (AKG) und der AK-Wahlordnung (AKWO) geregelt. Das Wahlbüro ist dafür verantwortlich, dass die AK-Wahlen reibungslos und den rechtlichen Bestimmungen entsprechend ablaufen. Nach Möglichkeit soll die Wahl direkt in den Betrieben abgehalten werden, um den WählerInnen entgegenzukommen. Dabei wird selbstverständlich auf die betrieblichen Abläufe Rücksicht genommen.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind sämtliche ArbeitnehmerInnen in aufrechten Dienstverhältnissen. Auch freie DienstnehmerInnen sind wahlberechtigt, da auch sie AK-Mitglieder sind.
Nicht wählen dürfen z. B. BeamtInnen in der Hoheitsverwaltung, leitende Angestellte und Ärztinnen.

Wer muss sich erst in die Wählerliste eintragen?
Lehrlinge, AK-Mitglieder in Karenz, ArbeitnehmerInnen, die den Präsenz- bzw. Zivildienst leisten, geringfügig Beschäftigte und Arbeitsuchende können ebenfalls ihre Stimme abgeben. Allerdings müssen sie sich rechtzeitig in die Wählerliste eintragen („sich veranlagen“).

BetriebsrätInnen spielen eine wichtige Rolle
Die BetriebsrätInnen spielen bei den AK-Wahlen eine enorm wichtige Rolle. Sie organisieren den Ablauf der Wahl im Betrieb und informieren bzw. motivieren die KollegInnen zur Teilnahme an der AK-Wahl.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin elisabeth.glantschnig@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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