topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Die zwei Brüder Andrei und Bogdan Oancea aus Rumänien arbeiteten jahrelang als Erntehelfer in Österreich. Die Brüder Andrei und Bogdan Oancea aus Rumänien arbeiteten jahrelang als Erntehelfer in Österreich. Mitten im reichen Tirol wurden sie ausgebeutet - bis sie sich erfolgreich zur Wehr setzten.
Senol Alic, Sekretär der Gewerkschaft PRO-GE in Niederösterreich Senol Alic, Sekretär der Gewerkschaft PRO-GE in Niederösterreich, bringt die Sezioneri-Kampagne auf den Punkt: "Wir bringen Licht ins Dunkle. Die meisten ErntearbeiterInnen haben von ihren Rechten kaum eine Ahnung."
ERntehelfer im Einsatz beim Spargelstechen im Marchfeld Menschen werden dort eingesetzt, wo sie günstiger sind als Maschinen oder es (noch) keine Maschinen gibt, die diese Arbeit bewerkstelligen können - beispielsweise beim Spargelstechen im Marchfeld.

Reportage: Erntehelfer. Es geht um das Mindeste

Schwerpunkt Landwirtschaft

Erntearbeit gibt es, seit es Menschen gibt. Bis heute ist sie wichtig für die Versorgung mit Lebensmitteln. Gleichzeitig wird die Arbeit auf dem Feld oft lächerlich gering entlohnt. Auch in Österreich.

Wir haben alles Mögliche gemacht. Von sechs Uhr morgens bis 22 Uhr haben wir gearbeitet, manchmal sogar bis um ein oder zwei Uhr in der Früh“, erzählen die Brüder Andrei und Bogdan Oancea im Gespräch mit Sónia Melo. Die beiden Männer aus Rumänien haben jahrelang als Erntehelfer in Österreich gearbeitet. Dabei wurden sie ausgebeutet – mitten im reichen Tirol. „Wenn ich am Nachmittag vom Feld kam, musste ich direkt ins Gasthaus gehen, in die Küche, ohne davor duschen zu dürfen. Dort haben wir gekocht, abgewaschen, und wir mussten bis zum Schluss bleiben, die Küche putzen, bis ein oder zwei Uhr nachts. Am nächsten Tag mussten wir wieder um sechs Uhr aufstehen“, schildert Andrei Oancea seinen Arbeitsalltag. 300 Stunden Arbeit im Monat, 660 Euro bar auf die Hand.
Im Jahr 2014 erregten die Zustände in Tiroler Betrieben Aufsehen. Denn damals wehrten sich die rumänischen Brüder erfolgreich gegen ihre Ausbeutung als Erntehelfer. Auf ihre Rechte hatte sie ein Flugblatt der Informationskampagne Sezonieri aufmerksam gemacht. Sónia Melo ist die Initiatorin der Kampagne. Damit möchten AktivistInnen und die Produktionsgewerkschaft PRO-GE ErntearbeiterInnen über ihre Arbeitsrechte aufklären. Denn viele der meist osteuropäischen ArbeitnehmerInnen wissen wenig darüber, was ihnen beim Ernteeinsatz auf österreichischen Feldern zusteht. Und das ist ein Problem.
Senol Alic ist betriebsbetreuender Sekretär der Gewerkschaft PRO-GE in Niederösterreich. In den Branchen Nahrung, Genuss und Landwirtschaft setzt er sich für die Belange der ArbeitnehmerInnen ein, und damit auch für die Saisonkräfte, die jedes Jahr im Marchfeld und in den anderen Agrarregionen des Landes unverzichtbare Erntearbeit leisten, von Frühjahr bis Herbst. Wenn es darum geht, Lohndumping und Ausbeutung in der Landwirtschaft zu bekämpfen, stoße seine Gewerkschaft an Grenzen, erklärt er: „Unsere Aufgabe ist vor allem, Licht ins Dunkel zu bringen und die Erntehelfer darüber aufzuklären, welche Rechte sie haben. Was sie mit dieser Information tun, liegt dann allerdings nicht in unserer Hand.“ Alic würde es begrüßen, wenn mehr betroffene ErntearbeiterInnen  gegen ihre eigene Ausbeutung in der Landwirtschaft aktiv würden. Ein erster Schritt wäre zum Beispiel, sich im konkreten Fall an die Gewerkschaft zu wenden, etwa zu einem kostenlosen Beratungsgespräch. „Dann können wir direkt intervenieren“, erklärt der Gewerkschafter. Aber leider dringen Klagen von ErntearbeiterInnen nur selten bis zur Gewerkschaft oder zu anderen offiziellen Stellen durch. „Dadurch, dass der Bereich von gewerkschaftlicher Seite schwach organisiert ist, gibt es sehr wenige betroffene Kläger. Das wissen wir auch.“ Wo kein Kläger, da kein Richter. Der geringe Organisationsgrad unter Saisonkräften ist nur ein Grund dafür, dass die ArbeiterInnen selbst eher selten gegen zu geringe Löhne, zu viele Überstunden oder zu schlechte Unterbringung vorgehen, weiß Alic. „Das Problem ist, dass die Mitarbeiter sich oft nicht trauen, etwas zu sagen. Das ist ja die Schwierigkeit auch für uns als Gewerkschaft.“
Die Aufgabe von Senol Alic besteht deshalb zunächst oft darin, die nötigen Infos zu sammeln. „Wir müssen erst einmal herausfinden, was die Mitarbeiter verdienen, um überhaupt dagegen vorgehen zu können. Aber so weit kommt es in vielen Fällen gar nicht, weil niemand den Job verlieren will, auch wenn er schlecht bezahlt ist. Im Vergleich zum Heimatland ist der Job eben oft doch ganz gut bezahlt.“

Unwissenheit wird ausgenutzt
Diese Situation wird von manchen Betrieben schamlos ausgenutzt. Sind die schwarzen Schafe Einzelfälle? „Ausnahmen sind das nicht. Dafür sind die Fälle zu häufig“, meint Senol Atic. Um die Kosten für das Beschäftigen von SaisonarbeiterInnen zu drücken, sind Betriebe in der Vergangenheit immer wieder erschreckend kreativ geworden. Oft sei dabei die Unterbringung des Personals ein Thema. Dabei sind die Regeln eigentlich klar. Saisonkräfte haben Anspruch auf Wohnraum mit verschließbarem Schrank, mit separater Toilette und einem Waschraum. Eine Möglichkeit, Essen zuzubereiten, steht ihnen ebenso zu wie der Zugang zu einem Kühlschrank und zu einer Möglichkeit, die Arbeitskleidung zu trocknen. Gewerkschaftssekretär Alic hat schon die unterschiedlichsten Unterbringungsmodelle gesehen: „Manche Bauernhöfe haben eigene Zimmer für Erntepersonal. In anderen Betrieben werden Wohncontainer aufgestellt. Aber es kommt auch vor, dass Mitarbeiter in Containern zusammengepfercht werden und hausen müssen wie im Hühnerstall.“

Umgangene Regeln
Allgemein ist es üblich, dass Betriebe ihren ErntearbeiterInnen die Unterbringung und Verpflegung in Rechnung stellen. Dafür dürfen sie allerdings nicht mehr als 6,54 Euro am Tag verrechnen. Und darin sollten drei Mahlzeiten sowie Snacks und Getränke während der Pausen enthalten sein. Bei der Bezahlung von Urlaub und Überstunden wird ebenfalls regelmäßig getrickst. Und auch Sonntagsarbeit ist ein Thema. Denn die ist in der Landwirtschaft verboten – es sei denn, es geht darum, eine Ernte vor dem Verderben zu schützen, zum Beispiel weil starker Regen droht. Wie genau es Betriebe mit dieser Regelung nehmen, variiert.
Was ErntehelferInnen zusteht, regeln seit März 2017 neue Kollektivverträge. Je nach Bundesland variieren die Lohnuntergrenzen. In Oberösterreich liegt das Stundensalär mit 6,78 Euro brutto am niedrigsten, in Salzburg mit 8,57 Euro am höchsten. Durchschnittlich liegt der Stundenlohn bei rund 7,55 Euro brutto und der Monatslohn bei ca. 1.300 Euro brutto.
So kommen ErntehelferInnen auf einen durchschnittlichen monatlichen Nettoverdienst von knapp 1.100 Euro. Das macht es für ArbeitnehmerInnen aus vielen Ländern im Osten und Südosten Europas attraktiv, mehrere Monate pro Jahr als ErntehelferIn nach Österreich zu kommen. Auch deshalb haben sich zum Anwerben von Arbeitskräften aus den östlichen EU-Staaten – vor allem aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn – professionelle Agenturen entwickelt, die ArbeiterInnen an landwirtschaftliche Betriebe vermitteln und teilweise auch den Transport übernehmen.

Keine genauen Zahlen
Genaue Zahlen zur Anzahl der Saisonkräfte liegen nicht vor, erklärt Sónia Melo: „Es gibt keine Zahlen dazu, wie viele ErntearbeiterInnen überhaupt in Österreich tätig sind. Die Gewerkschaft schätzt, dass österreichweit jedes Jahr ungefähr 10.000 Menschen im Ernteeinsatz sind.“
EU-BürgerInnen saisonal anzustellen ist bürokratisch recht unkompliziert. Allein für BürgerInnen des EU-Mitgliedstaates Kroatien ist der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt noch beschränkt. ArbeiterInnen aus Staaten außerhalb der EU für den Ernteeinsatz anzustellen verursacht für landwirtschaftliche Betriebe mehr Aufwand. Senol Alic meint, das sei den meisten Betrieben zu kompliziert. Denn für Beschäftigte aus Drittstaaten ist eine Beschäftigungsbewilligung des AMS nötig. Und die wird nur in bestimmter Anzahl erteilt. Denn für SaisonarbeiterInnen von außerhalb der EU legt das Arbeits- und Sozialministerium Kontingente fest. 2017 durften österreichweit nur 2.510 SaisonarbeiterInnen aus Drittstaaten in Österreich beschäftigt werden – und das nur maximal sechs Monate lang. Ein zweites Kontingent betrifft kurzfristig beschäftigte ErntehelferInnen, die nur sechs Wochen in Österreich beschäftigt werden dürfen – also während des Höhepunkts der Erntesaison. Im Jahr 2017 wurde diese Quote mit 375 festgelegt. Für beide Quoten gilt dabei jeweils ein Verteilungsschlüssel für die einzelnen Bundesländer, der an Faktoren wie die lokale Arbeitslosigkeit angepasst wird. Bereits in Österreich lebende AsylbewerberInnen wurden 2017 bei der Erteilung der  Beschäftigungsbewilligungen bevorzugt behandelt – genau wie kroatische StaatsbürgerInnen. Für Saisonkräfte aus anderen Drittstaaten wie Bosnien, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Albanien oder auch der Ukraine ist der Zugang zum Arbeitsmarkt somit auch in der Saisonarbeit stark eingeschränkt. Eine weitere Ausnahme stellen sogenannte registrierte Stammsaisonniers dar. Das sind ErntehelferInnen aus Drittstaaten, die in den vergangenen Jahren wiederholt durch österreichische Betriebe beschäftigt waren. Sie fallen nicht unter die Bevorzugungsregelung und das festgelegte Kontingent.
Der eingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt führt auch dazu, dass auf österreichischen Feldern immer wieder Menschen in prekärer Aufenthaltssituation arbeiten. Für ihre Rechte setzt sich UNDOK ein, die Anlaufstelle zur gewerkschaftlichen Unterstützung undokumentiert Arbeitender.
Es bleibt die Frage, wie man als KonsumentIn selbst dazu beitragen kann, dass ErntehelferInnen so entlohnt und behandelt werden, wie es ihnen zusteht. Das ist nicht einfach. Schließlich kann man dem Gemüse im Supermarkt nicht ansehen, unter welchen Bedingungen es geerntet wurde – und in der Gastronomie schon gar nicht.
Aber: Es gibt Gütesiegel. Zum Beispiel das AMA-Gütesiegel von Agrarmarkt Austria. Es schreibt landwirtschaftlichen Betrieben in seinen Richtlinien vor, einen Verantwortlichen zu benennen, der sich um „Einhaltung und Umsetzung bezüglich Gesundheitsschutz, Sicherheit und Wohlbefinden der Dienstnehmer (laut der bestehenden Gesetzgebung)“ kümmert. Jährlich dokumentierte Mitarbeiterbesprechungen  sind ebenfalls vorgeschrieben. Außerdem heißt es in den Kriterien zur Vergabe des Gütesiegels: „Die Unterkünfte für die Dienstnehmer am Betrieb müssen bewohnbar sein (Dach, Fenster, Türen etc. intakt) und über Trinkwasser, Toiletten, Abflüsse und Elektrizität verfügen.“

Angst vor Skandalen reicht nicht
Gewerkschaftssekretär Senol Alic ist überzeugt, dass viele landwirtschaftliche Betriebe sich sehr genau an die Bestimmungen zur Versorgung und Bezahlung ihrer ErntehelferInnen halten. Und er erklärt, dass auch mehr und mehr Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie Wert darauf legen, dass ihre Zulieferbetriebe und Vertragsbauern sich an geltende Regeln halten. Schließlich scheuen es Lebensmittelfirmen, mit Skandalen rund um Ausbeutung in Verbindung zu geraten. Damit prekäre Arbeit vollends aus der Landwirtschaft verschwindet, wird aber die Angst vorm aufgeflogenen Skandal nicht reichen. Dafür ist letztlich wohl ein groß angelegter Wandel nötig, an dessen Ende eine Landwirtschaft steht, die sich nicht als System zur möglichst billigen Produktion auf Effizienz getrimmter Lebensmittel versteht. Schließlich sind es nicht nur ArbeiterInnen, die von einer Dumping-Landwirtschaft ausgebeutet werden, sondern auch die natürlichen Ressourcen und am Ende die BäuerInnen selbst.

Der Autor Thomas Stollenwerk ist Chefredakteur des Magazins BIORAMA. Diese Reportage entstand in einer Koproduktion mit dem Magazin.
Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor
stollenwerk@biorama.eu oder an die Redaktion aw@oegb.at

Infobox: Was ErntehelferInnen zusteht

Lohn
Es gelten für ErntehelferInnen die im Kollektivvertrag für das jeweilige Bundesland festgelegten Lohnuntergrenzen. In Niederösterreich beispielsweise liegt der Mindestlohn pro Monat bei 1.283,93 Euro brutto. Der Lohn ist monatlich auszuzahlen und ein Lohnzettel muss ebenfalls ausgehändigt werden. 
Arbeitszeit
Es darf höchstens 12 Stunden pro Tag gearbeitet werden und höchstens 60 Stunden pro Woche. Auch inklusive der Überstunden darf nicht mehr gearbeitet werden. Die Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche und für Überstunden gibt es einen pauschalen Lohnaufschlag von 50 Prozent. Wird nachts bzw. an Sonn- und Feiertagen gearbeitet, sind sogar 100 Prozent Aufschlag auf den Stundenlohn fällig. Anfahrts- und Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit. Und: Auch Saisonkräfte haben Urlaubsanspruch.
Quartier und Verpflegung
Maximal 1,31 Euro dürfen täglich für die Unterbringung verrechnet werden. Das Quartier muss abschließbar sein, ebenso wie ein Schrank darin. Es muss ein Fenster geben, Trinkwasser sowie eine Waschgelegenheit, Beleuchtung, eine separate Toilette, die Möglichkeit, Speisen zu erhitzen, und auch einen Kühlschrank. Nasse Kleidung muss zum Trocknen aufgehängt werden können. Stellt der Betrieb außer der Unterkunft auch die Verpflegung, dürfen für beides in Summe nicht mehr als 6,54 Euro pro Tag verrechnet werden. Arbeitsmaterial muss der anstellende Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum