topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Recep Erdogan "Es zählt, was mein Volk sagt", meinte Recep Erdoğan, konfrontiert mit der Aussage, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe zum sofortigen Stopp der EU-Verhandlungen führen würde.

Tödliche Straflust

Schwerpunkt Populismus

Der 10. Oktober ist der Tag der Todesstrafe. In der EU richtet der Staat nicht mehr über Menschenleben. Doch das Thema bleibt ein populistischer Stimmungsmacher.

Was haben Immanuel Kant, Wladimir Lenin und Konrad Adenauer mit Arnold Schwarzenegger gemeinsam? Alle vier befürwort(et)en die Todesstrafe. Der Philosoph des moralischen Imperativs begründete sie mit einer notwendigen „Befriedigung der Gerechtigkeit“ – eine Überzeugung von zeitloser Anziehungskraft, die beispielsweise Hillary Clinton teilt. Eingeschränkt soll sie nur auf besonders schlimme Verbrechen sein, wo der „Einzelne das Recht auf Leben verwirkt“. Auch in Österreich finden sich für Ausnahmefälle Befürworter, wie der Tiroler Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Bodenseer oder Frank Stronach, der die „Todesstrafe für Berufskiller“ verlangte.

„Idealer“ Gegenstand
„Forderungen nach einer Wiedereinführung der Todesstrafe sind dadurch vorbereitet, dass es eine legitime und sogar praktizierte Strafform weltweit ist (auch in westlichen Demokratien). Des Weiteren gehört seit den späten 1970er-Jahren ein Mehr an staatlichen Strafdrohungen zur normalen Sicherheitspolitik und ist Bestandteil von Politik-Darstellungen“, so Helga Cremer-Schäfer von der Universität Frankfurt. Die Kriminologin untersucht die Soziologie des strafenden Staates. In „Straflust und Repression“ beschreibt sie einen Prozess der „Personalisierung des Problems der Kriminalität“, der die „Krise“ als Versagen bestimmter Leute, bestimmter Kategorien der Bevölkerung“ erklärt. „Kriminalität“ ist ein idealer Gegenstand „autoritären“ Populismus: ein gemeinsamer Feind und die Kriegserklärung, in der die ganze Nation zusammengeschlossen wird, gegen innere Feinde und hereindrängende Fremde vorzugehen. „Law-and-Order-Kampagnen sind Mittel, eine klare Polarisierung von ‚Wir‘ und ‚Sie‘ durchzusetzen.“ Der langjährige Leiter des Wiener Instituts für Recht- und Kriminalsoziologie, Heinz Steinert, sagte dazu in einem Vortrag 2008: „Populistische Politik (konkret waren es Ronald Reagan und Margaret Thatcher, die damit Wahlkämpfe bestritten) und Unterhaltungsindustrie (besonders Boulevardpresse und TV) haben gemeinsam ‚Kriminalität‘ zu einem bedeutsamen Feindbild und möglichst strenge Bestrafung zum einzigen Mittel dagegen erhoben.“
Ein Musterbeispiel für das populistische Mobilisierungspotenzial brachte Viktor Orbán, der durch gezieltes Liebäugeln mit der Todesstrafe auf mediale Wirkung abzielte. „Die Todesstrafe ist kein Sonderfall, sondern ein extremes Beispiel für eine diskursive Strategie, die von der extremen Rechten verwendet wird“, analysiert Politikwissenschafter Tobias Boos. „Sie erfüllt zwei Funktionen: Der Tabubruch einer extremen Forderung erweitert das diskursive Feld und verschiebt es weiter nach rechts – auch wenn nach öffentlicher Empörung ‚zurückgerudert‘ wird.“ Diese Spirale nach (rechts) oben ist bei der AfD-Politik gut beobachtbar. Schockierte Frauke Petry noch mit der Aussage „Flüchtlinge notfalls mit Waffengewalt an den Grenzen zu stoppen“, übertraf ein AfD-Lokalpolitiker diese Aussage, indem er meinte, „die deutsche Integrationsbeauftragte in Anatolien entsorgen zu wollen“. Die Linguistin Ruth Wodak wählt das Bild des „Perpetuum mobile“, das (rechts-)populistische Parteien erzeugen, indem sie wiederkehrend provozieren, falsche Anschuldigungen machen und mit kalkulierten Ambivalenzen verschiedene WählerInnengruppen mit unterschiedlichen Botschaften zur selben Zeit ansprechen. So sind die anderen Parteien und politischen Akteure permanent damit beschäftigt, offensichtlich falsche Aussagen zu widerlegen, und kommen so zu keiner eigenständigen Themensetzung.

„Mein Volk“
„Es zählt, was mein Volk sagt“, meinte Recep Erdoğan, konfrontiert mit der Aussage, dass eine Wiedereinführung der Todesstrafe zum sofortigen Stopp der EU-Verhandlungen führen würde. Sprechen PolitikerInnen über die Todesstrafe, stützen sie sich gerne auf des „Volkes Stimme“. „Die Regierungen müssen mit entsprechenden Gesetzen und begleitender Bildungsarbeit mit gutem Beispiel vorangehen und tragen so dazu bei, dass sich die Einstellung in der Bevölkerung ändert. In Österreich wurde die Todesstrafe zu einer Zeit abgeschafft, in der die Mehrheit der Bevölkerung noch gegen ihre Abschaffung war“, so Manfred Nowak, wissenschaftlicher Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte. Zeitpunkt und Art der Fragestellung beeinflussen maßgeblich die Zustimmung. Fragt man: „Soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden?“, erhält man einstellige Zustimmungsraten. Oder fragt man aus Anlass eines aktuell besonders brutalen Mordes: „Sind Sie für die Todesstrafe für Kinderschänder?“, so kann es für diese Aussage Zustimmungsraten von bis zu 25 Prozent geben. „In dem Kontext wird die Todesstrafe nicht als Strafe, sondern als ‚sozialhygienische Maßnahme‘ verstanden, um die Gesellschaft zu schützen“, analysiert Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International, die unterschiedlichen Ergebnisse. Dennoch ist er überzeugt: „Europa ist gefestigt gegen die Todesstrafe.“ Zweifel sind jedoch angebracht. Immerhin wurde die Wiedereinführung der Todesstrafe in Polen im Jahr 2004 mit gerade einmal drei Stimmen verhindert. Auch scheiterte die Einführung eines EU-Tages gegen die Todesstrafe im Jahr 2007 an den Stimmen der polnischen Regierung. In der Zwischenzeit hat sich Polen endgültig von der Todesstrafe verabschiedet, indem es im Jahr 2014 jenes Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizierte, das die Todesstrafe verbietet. „Die Todesstrafe ist ein Auslaufmodell“, bleibt Patzelt überzeugt. „Jährlich schaffen im Schnitt drei Staaten ab, der Kampf ist in 10 bis 15 Jahren gewinnbar.“ Aber es gibt auch Rückschläge: So führte heuer auf den Philippinen Präsident Rodrigo Duterte nach elf Jahren die Todesstrafe (auf Drogendelikte) wieder ein.

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin beatrix@beneder.info oder die Redaktion aw@oegb.at

INFOBOX
Die Todesstrafe: Fakten statt Emotionen

Die Todesstrafe wird gerne im Namen der Angehörigen der Opfer legitimiert. Doch es ist ein Fehlschluss, dass diese den Angehörigen tatsächlich ein Gefühl von Gerechtigkeit bringt. „Oft dauert der Prozess über zehn Jahre, es lässt die Betroffenen nicht los, traumatisiert sie zusätzlich. Selbst starke Befürworter der Todesstrafe empfinden keinen Seelenfrieden nach einer Hinrichtung“, weiß Patzelt von amerikanischen Fallstudien zu berichten. Das widerlegt ein besonders fragwürdiges Pro-Argument der Todesstrafe, sie käme billiger. So dauert in Staaten mit westlichen Rechtsstandards die Prozessfindung mit Berufungen zwischen sechs und acht Jahren und wird in Summe wesentlich teurer als lebenslängliche Haft.
Mehr als fragwürdig ist auch ihre abschreckende Wirkung. Im Jahr 2012 stellte der National Research Council in den USA fest, dass es „keine ausreichenden Informationen darüber gibt, ob die Todesstrafe die Mordrate verringert, erhöht oder überhaupt einen Effekt auf sie hat“. Im benachbarten Kanada sank die Mordrate seit Abschaffung der Todesstrafe (1976) kontinuierlich und liegt bis heute deutlich niedriger als in den USA. „Die moderne Strafrechts- und Menschenrechtswissenschaft hat schon lange bewiesen, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung entfaltet. Jene, die die Todesstrafe befürworten, auch wenn sie andere Argumente vorschützen, sind in der Regel beseelt von einem archaischen Strafrechts- und Gerechtigkeitsdenken, das natürlich stark von religiösem Denken beeinflusst ist“, stellt Manfred Nowak klar.

Todesstrafe weltweit
Zwei Drittel aller Staaten haben die Todesstrafe abgeschafft bzw. ausgesetzt. In Österreich wurde sie im Jahr 1950 zunächst für nicht militärische Verfahren abgeschafft, im Jahr 1968 wurde sie schließlich völlig aus den österreichischen Strafgesetzen gestrichen. Wie viele Menschen jährlich hingerichtet werden, ist laut Amnesty nur schwer zu zählen. So gibt die Menschenrechtsorganisation zwar an, dass China das Land mit den meisten Hinrichtungen sei, aber: „Das wahre Ausmaß der Todesstrafe bleibt Staatsgeheimnis.“ Auf der Liste der Länder, die am häufigsten die Todesstrafe vollziehen, folgen nach China der Iran, Saudi-Arabien, Irak und Pakistan.
„Für EuropäerInnen am irritierendsten ist, dass sogar demokratische Rechtsstaaten wie die USA oder Japan die Todesstrafe anwenden“, so Patzelt. Als „politisch hoch motiviertes Einschüchterungsinstrument“ wird die Todesstrafe in Syrien oder dem Iran eingesetzt. „Wenn es in der Bevölkerung unruhig ist, sieht man die Leute hängen.“
In Saudi-Arabien und dem Irak gibt es die Todesstrafe überwiegend aus religiösen Gründen. Tödliche Delikte sind Homosexualität, Ehebruch oder der Abfall vom rechten Glauben (Apostasie). Am schwierigsten zu fassen ist der traurige Weltmeister. „China ist ganz langsam in Richtung Rechtsstaat unterwegs, aber mit wenig Vertrauen in die Wirksamkeit des eigenen Rechtsdurchsetzungssystems. So wenden sie die Todesstrafe nicht nur bei Mord an, sondern auch bei Steuerhinterziehung, Korruption und bei der Manipulation von Lebensmitteln (Babymilchskandal).“
In Europa ist die Todesstrafe in allen Ländern bis auf eine einzige Ausnahme abgeschafft: Weißrussland. Da die Zahlen über Hinrichtungen als Staatsgeheimnis gelten, weiß man mit Gewissheit nur, dass zuletzt im Jahr 2014 jemand exekutiert wurde.

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum