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H.C. Strache bei einer Rede zu Europas Bedrohung durch den Islamismus
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Ein Zwillingspaar?

Schwerpunkt Populismus

Rechtspopulismus baut auf die Empfänglichkeit der Bevölkerung für fremdenfeindliche Vorurteile.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit: So nennt der deutsche Sozialforscher Wilhelm Heitmeyer jene Haltung, die RechtspopulistInnen systematisch pflegen. Der Begriff steht für Ideologien, die auf zwei miteinander verbundenen Annahmen fußen: erstens, dass es voneinander klar abgegrenzte Menschengruppen gibt; zweitens, dass diese Gruppen nicht gleichwertig sind und nicht die gleichen Rechte und den gleichen Schutz ihrer Unversehrtheit verdienen.

Enger Zusammenhang
Zwölf Elemente von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hat die Bielefelder Forschungsgruppe rund um Heitmeyer untersucht: Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Etabliertenvorrechte, Abwertung von Obdachlosen, Abwertung von Menschen mit Behinderung, Homophobie, Muslimenfeindlichkeit, Sexismus, Abwertung von Langzeitarbeitslosen, Abwertung von AsylbewerberInnen und die Abwertung von Sinti und Roma. Diese zwölf Elemente hängen oftmals eng zusammen. Das heißt, vielfach werden Vorurteile gegen gleich mehrere dieser Gruppen bedient. Die Bielefelder Forscher sprechen im Zusammenhang mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit von einer „Vergiftung der Atmosphäre“. Ziel derjenigen, die eine solche „Vergiftung“ betreiben, sei es, unterschwellig vorhandene menschenfeindliche Einstellungen zu mobilisieren.

Empfängliche Menschen
RechtspopulistInnen bauen auf eine hohe Empfänglichkeit der Bevölkerung für diese gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Viele Menschen in Österreich empfinden es als Erleichterung, wenn ihnen jemand zu verstehen gibt, dass es wieder in Ordnung ist, jenen Ressentiments freien Lauf zu lassen, die sie von klein auf mitbekommen, erlernt und verinnerlicht haben. Es zeigt sich, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung die Entwicklung der letzten Jahrzehnte, die in Richtung Ächtung von Vorurteilen und des gesetzlichen Verbots von Diskriminierung ging, innerlich nicht oder nur teilweise mitvollzogen hat.
„Kommen Sie mir nicht mit der Rassismuskeule“, ist zu einem zentralen Stehsatz des neuen Kampfes um das „richtige Maß“ an gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geworden. Der Verweis auf die Rassismuskeule dient als Schutzschild, um Mitmenschen „endlich wieder“ aufgrund herkunftsbezogener oder äußerlicher Merkmale heruntermachen und diskriminieren zu können – ohne dabei durch Kritik gestört zu werden. Der Keulenstehsatz ermöglicht eine Verwandlung vom Rassismustäter zum Keulenopfer. Diese Verwandlung schafft wiederum Spielraum, um die Normalisierung rechter Begriffe und Positionen voranzutreiben.
RechtspopulistInnen geben den Menschen, die sich durch die Ächtung von Rassismus und Nationalismus eingeengt fühlen, Rückhalt. Und sie geben ihnen in sozialen Netzwerken Foren, wo sie ihren Vorurteilen und negativen Emotionen freien Lauf lassen können. Was RechtspopulistInnen dabei konsequent unter den Tisch kehren, ist, dass es nicht nur unfair, sondern auch gesellschaftszerstörend ist, wenn Menschen nicht danach beurteilt werden, wie sie tatsächlich sind, sondern ihnen allein aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion von vornherein bestimmte Eigenschaften oder Verhaltensweisen unterstellt werden. Menschen, die solchen vorurteilsbehafteten Betrachtungsweisen ausgesetzt sind, werden nicht mehr als Individuen wahrgenommen. Sie werden vielmehr zu potenziellen Zielobjekten von systematischem Unrecht gemacht.

Angeblich wahre Probleme
RechtspopulistInnen tarnen und rechtfertigen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit oftmals damit, dass sie sagen, sie würden damit „die wahren Probleme ansprechen“. Doch unter „wahre Probleme ansprechen“ werden vielfach das Schüren von Vorurteilen und das Spiel mit Feindbildern verstanden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wird zum Akt „des Mutes“ bzw. zum Akt „der Überwindung von politischer Korrektheit“ erklärt.
Dabei ist es in einer funktionierenden Demokratie in der Tat wichtig, Probleme klar anzusprechen – allerdings ohne zeitgleich eine Vorurteilsmaschinerie anzuwerfen. Zum Beispiel war die FPÖ in Österreich tatsächlich die erste Partei, die auf die Gefahr antidemokratischer islamistischer Strömungen hingewiesen hat. Allerdings war der kritische Fingerzeig vonseiten der FPÖ nie lösungsorientiert ausgerichtet, sondern Teil ihres Geschäftsmodells der Frontenbildung gegen „die Anderen“. Daher wurde von der FPÖ auch „der Islam“ als Ganzes zum Feindbild erklärt, und es wurde Stimmung gegen alle im Land befindlichen MuslimInnen gemacht. Das Geschäftsmodell der Frontenbildung würde ins Stottern geraten, wenn man stattdessen gemeinsam mit MuslimInnen gegen fundamentalistische Strömungen kämpfen würde.

Zweierlei Maß
Eine Generalisierung zum Zwecke der Frontenbildung geschieht auch in anderen Bereichen, etwa im Bereich der Kriminalität. Verbrechensfälle werden sorgfältig danach ausgewählt, ob sie sich für den Aufbau von Fronten eignen, um ethnisch und religiös definierte Gruppen pauschal zum Problem zu erklären. Im Frühjahr 2017 gab es beispielsweise binnen kurzer Zeit zwei dramatische Ereignisse in Deutschland: Ein 19-jähriger Mann tötete mit zahllosen Messerstichen zuerst einen neunjährigen Nachbarsjungen und kurz darauf einen Bekannten, bei dem er untergetaucht war. Der junge Mann hieß Marcel H. und war hellhäutig. Zu ihm fand sich kein Eintrag auf den Facebook-Seiten der FPÖ-Spitze. Wenige Tage später attackierte ein 36-jähriger Mann in Düsseldorf mehrere Menschen zuerst in der S-Bahn und dann am Bahnhof mit einer Axt und verletzte einige schwer. Laut Ermittlern soll der Mann an paranoider Schizophrenie erkrankt sein und einen psychotischen Schub gehabt haben. Doch der Mann hieß Fatmir A. und war Asylbewerber aus dem Kosovo. Das reichte für FPÖ-Spitzenpolitiker, um den Mann auf ihre Facebook-Seiten zu befördern. Seine psychische Krankheit wurde infrage gestellt. Während Doppelmörder Marcel H. nicht der richtige Mann für das Frontenbildungs-Geschäftsmodell der FPÖ war, passte Axt-Angreifer Fatmir A. perfekt in das Feindbild- und Aufwiegelungsschema.
Im Zuge solcher Aufwiegelungen werden Personen, die sich nie etwas haben zuschulden kommen lassen, mit Personen, die ein Verbrechen begangen haben, zu einer Gruppe, zu einer Front verschmolzen, nur weil sie den gleichen ethnischen oder religiösen Hintergrund haben. Rechte Parteien nutzen unser Bedürfnis aus, böse Taten einzuordnen und an einem vermeintlich alles erklärenden Merkmal festzumachen.
Um der Frontenbildungsmaschinerie der RechtspopulistInnen gegenzusteuern, braucht es ein Bewusstsein darüber, dass Rassismus kein überwundenes Relikt der Vergangenheit ist, sondern eine aktuelle Gefahr. Es sind nicht nur einige wenige Spinner, die mit rassistischem Denken aufgewachsen sind. Sehr viele Menschen – auch der Autor dieser Zeilen – wurden im Laufe ihrer Sozialisation mit unterschiedlichen Formen von Vorurteilen, Generalisierungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konfrontiert. Sehr viele haben Teile davon verinnerlicht. Im Idealfall wurde ein großer Teil davon wieder verlernt. Doch nicht allen fällt dieses Verlernen leicht. Viele empfinden die Anstrengung, die damit verbunden ist, als unangenehm.

Herausforderung
RechtspopulistInnen machen sich das zunutze. Und sie haben dabei allzu oft leichtes Spiel, weil vielen das Bewusstsein dafür verloren gegangen ist, wie wichtig die Bekämpfung von Rassismus und radikalem Nationalismus ist. Es ist ein Kampf, der gerade mit der zunehmenden Distanz zu den rassistischen und nationalistischen Großverbrechen des Nationalsozialismus immer wieder und immer wieder intensiv geführt werden muss.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor alexander.pollak@sosmitmensch.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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