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AK: Schutzpaket für WärmekundInnen!

Aus AK und Gewerkschaften

Der Fern- und Nahwärmemarkt ist intransparent. Die AK ist für eine Regulierung wie bei Strom und Gas.

Mehr Transparenz und eine stärkere Regulierung des Fern- und Nahwärmemarktes: Das fordert die Arbeiterkammer anlässlich der Präsentation einer Studie zu Energiearmut von E-Control und Statistik Austria. „Während es für Strom- und GaskundInnen mit finanziellen Schwierigkeiten Schutzregeln gibt, fehlen diese gänzlich für die WärmekundInnen. Diese Ungleichbehandlung von EnergiekonsumentInnen ist nicht zu rechtfertigen“, sagt Dorothea Herzele, Energieexpertin der AK Wien.
Der Markt ist intransparent, es ist kaum möglich, Informationen über Preise und Vertragsbedingungen zu erhalten. Dabei wird mittlerweile fast jede vierte Wohnung (24 Prozent) in Österreich mit Nah- oder Fernwärme versorgt. Eine Studie im Auftrag von AK und Klima- und Energiefonds stellte Preisunterschiede von bis zu 60 Prozent fest.
Nur ein behördlich geführter Preismonitor kann die Transparenz erhöhen und Preisvergleiche ermöglichen, ähnlich dem Spritpreisrechner oder dem Preismonitor der E-Control. Wie bei Strom und Gas sollte es Mindestanforderungen zu den Wärme-Rechnungen und Info-Materialien geben.

Besonders schwierig ist es für WärmekundInnen, wenn sie Zahlungsschwierigkeiten haben, denn das kann teuer werden: Für Mahngebühren können bis zu 15 Euro anfallen, kommt es zur Abschaltung, kann das bis zu 148 Euro kosten. „Für einkommensschwache Haushalte können diese Kosten ein Desaster werden und die Spirale der Energiearmut nach unten beschleunigen. Die Unterbrechung der Wärmeversorgung ist auch gesundheitsbedrohend, vor allem in Haushalten mit kleinen Kindern oder alten Menschen“, sagt Herzele. Deshalb fordert die Energieexpertin, dass es wie bei Strom und Gas eine qualifizierte Mahnung vor einer Abschaltung der Wärmeversorgung geben soll, wenn zum Beispiel eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Eine Abschaltung vor Wochenenden oder Feiertagen muss untersagt werden – wie bei anderen leitungsgebundenen Energieträgern. Für die Nebenkosten wie eine Mahnung sollte es eine Höchstpreisregelung geben. Derzeit kann eine Ab- und Wiederanschaltung bis zu 140 Euro kosten, bei Strom/Gas sind es maximal 30 Euro. 
 
Die Studie zu Energiearmut: tinyurl.com/hekfx3z

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