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Peter Schleinbach von der PRO-GE "Die Art und Weise, wie Arbeit geleistet wird, verändert sich", schildert Peter Schleinbach von der PRO-GE neue Herausforderungen für Kollektivvertrag und Gesetzgeber.

Vorreiterrolle

Schwerpunkt Kollektivverträge

Die kollektivvertragliche Praxis hatte wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung 
des heutigen Arbeitsrechts in Österreich.

Können Sie sich vorstellen, dass Donald Trump, Brexit und Kollektivverträge etwas Gemeinsames haben? So absurd dies klingen mag, die „Financial Times“ schaffte das Kunststück: Kürzlich argumentierte die angesehene internationale Wirtschaftszeitung aufgrund von Gesprächen mit britischen Politikern und Fondsmanagern, dass die gewerkschaftliche Praxis der Kollektivvertragsverhandlungen ein wichtiger Kitt für die tief gespaltenen Gesellschaften der USA und Großbritanniens sein könnte, hervorgerufen durch den Brexit und den Wahlsieg von Donald Trump in den USA. Während in den USA gerade einmal jeder zehnte Arbeitnehmer bzw. jede zehnte Arbeitnehmerin Mitglied einer Gewerkschaft ist, war in Österreich im Jahr 2013 rund ein Drittel der rund 3,7 Millionen ArbeitnehmerInnen in Österreich gewerkschaftlich organisiert. Im Gegensatz zu den USA oder Großbritannien sind in Österreich fast alle unselbstständig Beschäftigten in einem Kollektivvertrag erfasst.

Form der Selbsthilfe
Die sieben Gewerkschaften, die Mitglied des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) sind, sind sogenannte kollektivvertragsfähige Körperschaften, sprich sie haben das Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Zusammen mit den Arbeitgeberverbänden führen sie die Kollektivvertragsverhandlungen in einzelnen Branchen. Die Praxis der Kollektivverträge wird in Österreich gewöhnlich mit der Sozialpartnerschaft in Verbindung gebracht. Dabei wurden erste überbetriebliche, schriftliche Vereinbarungen zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern viel früher abgeschlossen: „In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden zuerst Kollektivverträge auf betrieblicher und lokaler Ebene abgeschlossen. Als erster Branchenkollektivvertrag in Österreich gilt dann jener der BuchdruckerInnen 1896“, sagt Martin Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Hart erkämpft
Der Arbeitsrechtsexperte fügt dazu, dass Kollektivverträge von ihren Ursprüngen her eigentlich eine Form der Selbsthilfe der ArbeitnehmerInnen sind, die als Einzelne in Verhandlungen mit ihren Arbeitgebern wesentlich weniger Chancen hätten, gute Verhandlungsergebnisse zu erzielen. Erst bei kollektiven Verhandlungen steigen die Chancen der ArbeitnehmerInnen, sich im Arbeitsverhältnis besser rechtlich abzusichern. So existierten bereits bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs etwa 500 Kollektivverträge in Österreich. Derzeit werden laut ÖGB jährlich rund 450 Kollektivverträge abgeschlossen.
Heutzutage sind Kollektivverträge in Österreich vom Arbeitsrecht untrennbar, wird seitens der Gewerkschaften immer wieder betont. Dies beteuert auch Peter Schleinbach, Bundessekretär der Gewerkschaft PRO-GE, im Gespräch mit der Arbeit&Wirtschaft. „Für ArbeitnehmerInnen ist wichtig, dass kollektivvertragliche Regelungen Teil des österreichischen Arbeitsrechts sind. Regelungen in Kollektivverträgen haben Schutzfunktion, Normwirkung und sind rechtlich durchsetzbar“, erinnert Schleinbach. Jedoch war das nicht immer so: Viele Regelungen, die ArbeitnehmerInnen in Österreich heutzutage als Selbstverständlichkeit in ihrer Arbeitspraxis betrachten, mussten in oft harten Verhandlungen erkämpft werden.
Daher ist die Rolle der Kollektivverträge im Ausbau des österreichischen Arbeitsrechts eine wichtige. Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, hebt in diesem Zusammenhang zwei der wohl wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen hervor: „Die Regelung des Urlaubsanspruchs und die der Arbeitszeit wurden aus der kollektivvertraglichen Praxis in das österreichische Arbeitsrecht übernommen und sind jetzt ein fester Bestandteil davon.“

Zeit und Geld als Konstanten
Zeit und Geld waren in den Anfängen die wichtigsten Inhalte der Kollektivvertragsverhandlungen und bleiben es bis zum heutigen Tag. Wie hoch das Entgelt für die geleistete Arbeit ist und in welcher Relation es zur Arbeitszeit steht, sind die Fragen, die auch ArbeitnehmerInnen am öftesten beschäftigen. „Die meisten AK-Mitglieder lassen sich bei uns über das Entgelt beraten: Bin ich laut Kollektivvertrag richtig eingestuft? Was ist das Mindestentgelt in meiner Branche?“, berichtet Silvia Hruska-Frank von der Abteilung Sozialpolitik der Arbeiterkammer Wien. Einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin zu sagen, dass sie aufgrund der Kollektivverträge mehr Rechte oder bessere Arbeitsbedingungen haben als im Gesetz, ist für die Juristin eine erfreuliche Tatsache in ihrer Arbeitspraxis. Das digitale Zeitalter, neue Arbeitsformen und mehr internationale Kooperationen stellen Gewerkschaften vor neue Herausforderungen in Kollektivvertragsverhandlungen, insbesondere was die Länge und die Verteilung der Arbeitszeit anbelangt. „Die Art und Weise, wie Arbeit geleistet wird, verändert sich, neue Gestaltungsnotwendigkeiten treten auf“, sagt Peter Schleinbach von der PRO-GE.
Er betont gleichzeitig, dass künftige Arbeitszeiten nicht nur der Komplexität der Produktionsprozesse, sondern vor allem den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen müssen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen fordern nämlich mehr Flexibilität im Verhältnis Zeit zu Geld.
Aus diesem Grund ist das Thema Freizeitoption in den letzten Jahren ein wichtiger Punkt bei den Kollektivvertragsverhandlungen. Das bestätigt auch Bernhard Achitz: „Neben der Anrechnung der Karenzzeiten liegt derzeit die Freizeitoption im Fokus der kollektivvertraglichen Praxis. Bei diesem Modell kann man nämlich Lohnansprüche in Freizeitansprüche umwandeln“, erklärt Achitz.

Magisches Wort: Konsens
Während in anderen Ländern Europas, in denen vermehrt Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen auf der betrieblichen Ebene stattfinden, ist der Branchenkollektivvertrag in Österreich nach wie vor ein Normalfall.
Bei der Weiterentwicklung der kollektivvertraglichen Praxis beobachtet der Arbeitsrechtsexperte Martin Risak zwei Tendenzen: „Einerseits wurden neue Arbeitgebervereinigungen in Bereichen gegründet, die nicht von der Wirtschaftskammer vertreten werden. Dies sind die sozialen Dienste und die Erwachsenenbildungseinrichtungen. Hier wurden in der Folge Kollektivverträge für bislang kollektivvertragsfreie Räume abgeschlossen.“ Andererseits kommt es laut Risak in den letzten Jahren zu weniger umfassenden Verhandlungen, insbesondere im Metallbereich, in dem es außerdem zu einer Auflösung der Verhandlungsgemeinschaft der Arbeitgeber kam. Dabei kritisiert der Arbeitsrechtsexperte der Universität Wien den Mangel an einer Konsensfindung, der bei den Verhandlungen zwischen ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgebervertretungen in Österreich oft zu beobachten sei: „Der Konsens ist zumeist gar nicht so leicht zu erzielen, insbesondere wenn es um grundsätzliche Fragen geht. Dies zeigt sich auch daran, dass es bei den jährlichen Abschlüssen zumeist nur im Entgeltbereich zu Veränderungen kommt und österreichweit große Würfe ausgeblieben sind“, so Risak.

Herausforderungen
Er betont gleichzeitig, dass die weiterhin bestehende Aufsplitterung in ArbeiterInnen- und Angestellten-Kollektivverträge, die auch der gewerkschaftlichen Organisation in ArbeiterInnen und Angestellte geschuldet ist, einen weiteren Hemmschuh in der kollektvivertraglichen Praxis darstellt. Dieser Umstand gelte nämlich mittlerweile als veraltet und sei in vielen anderen europäischen Ländern bereits aufgegeben worden. Der ÖGB sieht sich nach wie vor als Drehscheibe der KV-Politik, betont Bernhard Achitz.
Ein Thema, mit dem sich in Zukunft wohl nicht nur die Gewerkschaften werden auseinandersetzen müssen, ist die wachsende Zahl der Ein-Personen-Unternehmen. Obwohl diese – rechtlich gesehen – gar keine ArbeitnehmerInnen sind, sind sie laut Martin Risak in Verhandlungen mit ihren mächtigen VertragspartnerInnen oft benachteiligt. Sie können daher keine Entgelte aushandeln, die ihnen ein sicheres Auskommen gewährleisten.

Buchtipp:
Martin Risak, Sascha Obrecht: Skriptum „Kollektives Arbeitsrecht“, Verlag LexisNexis:  tinyurl.com/h52j5nw

Linktipp:
www.kollektivvertrag.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor nedad.memic@gmail.com oder die Redaktion aw@oegb.at

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