topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Grafik: Was Gewerkschaften für die ArbeitnehmerInnen erkämpft haben Zum Vergrößern auf die Abbildung klicken!

Zum Nutzen aller

Schwerpunkt Kollektivverträge

Auch UnternehmerInnen profitieren vom Kollektivvertrag: Sie sparen sich Informationsaufwand und vermeiden kostspielige Konflikte.

Esra und Daniel stehen am Beginn ihres Joblebens. Sie hat eine HTL für Elektrotechnik besucht, er die Lehre als Einzelhandelskaufmann abgeschlossen. Nun suchen sie ihren ersten Job, und das gestaltet sich schwierig. Die Firmen stellen JobeinsteigerInnen ohne Erfahrung ungern ein und die Zahl der Arbeitssuchenden ist hoch, auf eine offene Stelle kommen derzeit zehn Arbeitslose. In vielen Ländern Europas wären die Folgen einer solch ungünstigen Arbeitsmarktlage klar: Gerade die Löhne für die Neu- und WiedereinsteigerInnen sind dort so tief gesunken, dass man davon nicht leben kann.
Nicht so für Esra und Daniel. Für sie sichert der Kollektivvertrag den Mindestlohn und sie können sich im Bewerbungsgespräch auf ihre Ausbildung und Motivation konzentrieren, statt sich gegenseitig zu unterbieten.

In ganz Europa unerreicht
98 Prozent der unselbstständig Beschäftigten unterliegen in Österreich einem Kollektivvertrag, ein in ganz Europa unerreichter Wert. In Deutschland ist die kollektivvertragliche Abdeckung über die Jahre auf unter 60 Prozent der Beschäftigten gesunken. Das hat dort zum Entstehen eines riesigen Niedriglohnsektors geführt, in dem die Stundenlöhne teils auf drei bis vier Euro zurückgegangen sind. Erst langjährigen Bemühungen der Gewerkschaften und massivem Druck der SPD ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 zu verdanken, der zum 1. Jänner 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben wird.

Vor Lohnkürzungen gefeit
Österreichs ArbeitnehmerInnen haben diesen Stundenlohn schon erreicht. In fast allen Kollektivverträgen liegen die niedrigsten monatlichen Mindestlöhne über 1.300 Euro, was einem Stundenlohn von etwa 8,70 Euro entspricht. In der Industrie und im Handel betragen die Löhne mindestens 1.500 Euro. Im Unterschied zum gesetzlichen Mindestlohn sichert der Kollektivvertrag aber auch die Löhne darüber. Auch FacharbeiterInnen oder qualifizierte Angestellte sind in adäquate Lohngruppen eingereiht und vor Lohnkürzungen gefeit. Für die Beschäftigten bringt der kollektivvertragliche Lohnabschluss einen unschätzbaren Vorteil mit sich: Sie stehen den Arbeitgebern nicht allein gegenüber, was gerade bei fehlenden Arbeitsplätzen ein entscheidender Verhandlungsnachteil wäre, sondern agieren im solidarischen Kollektiv, das durch starke Gewerkschaften gestützt wird. Von der Verhandlungsmacht der FacharbeiterInnen profitieren damit auch die Hilfskräfte.
Während der Vorteil eines gemeinsamen Auftretens für die einzelnen Beschäftigten klar auf der Hand liegt, wird er für Unternehmer erst mit ein bisschen Nachdenken offensichtlich: Dezentralisierte Verhandlungen im Betrieb oder mit einzelnen Personen haben den Nachteil, dass Unternehmen sich erst kundig machen müssen, welche Löhne die Konkurrenz zahlt und wie sie Abwesenheiten bei Hochzeit oder Übersiedlung regelt. Sie müssten Billigkonkurrenz ebenso fürchten wie einen Lohnwettlauf um Facharbeitskräfte – in jeder Richtung ein erhebliches Risiko. Sowohl die Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Betrieben als auch diese Informationskosten entfallen durch den Kollektivvertrag. Es gibt einheitliche Lohnstandards, und die Unternehmen können sich somit auf jene Aktivitäten konzentrieren, die auch der Volkswirtschaft etwas bringen: zum Beispiel die Entwicklung, Erzeugung und den Verkauf hochwertiger und innovativer Güter und Dienstleistungen.
Vom kollektivvertraglichen Lohnabschluss profitiert auch die Gesamtwirtschaft, weil der auf Branchenebene erzielte Abschluss es ermöglicht, die Bedürfnisse der gesamten Wirtschaft zu berücksichtigen. Die Lohnleitlinie lautet Inflationsrate plus Wachstum der Arbeitsproduktivität. Die Abgeltung der Inflation soll die Kaufkraft der Löhne sichern, sie betrug in den letzten zwölf Monaten durchschnittlich 0,8 Prozent.

Leitlinie für alle Branchen
Die Abgeltung des Anstiegs der Arbeitsproduktivität, also der Produktion je Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft, sichert den ArbeitnehmerInnen ihren Anteil am technischen und organisatorischen Fortschritt; er liegt mittelfristig ebenfalls bei etwa zwischen 0,5 Prozent und 1 Prozent Prozent pro Jahr. Diese Lohnleitlinie gilt für alle Branchen. In Österreich spricht man von solidarischer Lohnpolitik, wenn sich alle Branchen – tendenziell unabhängig von der Wirtschaftsentwicklung oder dem gewerkschaftlichen Organisationsgrad in der Branche – an den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten. So erfüllt die Lohnpolitik in idealer Weise ihre gesamtwirtschaftlichen Aufgaben, und die Löhne werden ihrer wirtschaftlichen Doppelrolle gerecht.
Löhne und Gehälter sind einerseits Kosten für die Unternehmen. Bei Lohnerhöhungen ist deshalb darauf Bedacht zu nehmen, dass sie weder allgemeine Preiserhöhungen auslösen noch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden. Andererseits sind Löhne und Gehälter Einkommen für die ArbeitnehmerInnen und bestimmen damit deren Konsumnachfrage.
Alle UnternehmerInnen hätten selbst gerne ein möglichst niedriges Lohnniveau, in allen anderen Unternehmen sollte es aus ihrer Sicht möglichst hoch sein. Das würde insgesamt eine hohe Konsumnachfrage bedeuten, gleichzeitig würden sie selbst einen hohen Anteil davon abbekommen. Verhalten sich aber alle UnternehmerInnen nach dieser 
Devise, dann sind die Löhne überall niedrig und die Konsumnachfrage ist schwach. Nur Kollektivverträge können dieses volkswirtschaftliche Dilemma lösen. Steigen Löhne und Gehälter in der Gesamtwirtschaft im Ausmaß der Inflationsrate und des Wachstums der gesamtwirtschaftlichen Produktion je Beschäftigten, dann erhöhen sich die realen Lohnstückkosten nicht. Die Lohnkosten je Beschäftigten steigen genau gleich rasch wie die Produktion je Beschäftigten.

Zwei Vorteile
Damit wird erstens Arbeit gesamtwirtschaftlich nicht teurer, in der Exportindustrie sinken die Lohnkosten pro erzeugter Einheit sogar, weil dort das Wachstum der Arbeitsproduktivität im langfristigen Durchschnitt viel höher liegt als in der Gesamtwirtschaft, nämlich bei etwa 2,5 Prozent pro Jahr, und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit steigt. Zweitens steigt die Konsumnachfrage nach Gütern und Dienstleistungen mit der Produktion. Die Leitlinie der österreichischen Lohnpolitik ist also in idealer Rücksichtnahme auf gesamtwirtschaftliche Erfordernisse darauf ausgerichtet, sowohl die Exportnachfrage als auch die Konsumnachfrage zu beleben. Diese machen zusammen immerhin 85 Prozent der Gesamtnachfrage aus. Die Linie ist damit auch in besonderem Ausmaß darauf ausgerichtet, Arbeitsplätze zu schaffen. Kollektivverträge gehen weit über die Festlegung von Mindestlöhnen hinaus. Sie umfassen Regelungen der Arbeitszeit, der Möglichkeiten von Weiterbildung und Pflege und viele andere Vereinbarungen.

Sozialer Fortschritt
Sehr oft wurden Erfolge wie zum Beispiel der Urlaubsanspruch zunächst in einzelnen Kollektivverträgen erreicht und erst später auf gesetzlicher Ebene für alle Menschen verwirklicht. So wurde die Praxistauglichkeit im wirtschaftlichen Alltag sichergestellt und die Kollektivverträge wurden zu einem unverzichtbaren Motor des sozialen Fortschritts. In jüngster Zeit ist das vor allem im Bereich der Arbeitszeitpolitik feststellbar, wo erstaunliche Innovationen gelingen, die auch international zunehmend Aufmerksamkeit erregen. Sie betreffen die Aufteilung des Verteilungsspielraumes auf Lohnerhöhung und Arbeitszeitverkürzung. In zahlreichen Kollektivverträgen der Industrie ist es mittlerweile gelungen, eine „Freizeitoption“ zu verankern. Damit werden die Kollektivverträge neuerlich zum Vorreiter einer Politik für höhere Lebensqualität, bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Bildung und der Verringerung der Arbeitslosigkeit.

Linktipps:
„Mehr Zeit statt Geld“ von Eva Scherz, in: Arbeit&Wirtschaft 2/15 
tinyurl.com/jelsr2o
„Bemerkenswerte Innovation: Die Freizeitoption“ von Markus Marterbauer
tinyurl.com/hfpqsss

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor Markus.Marterbauer@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum