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Symbolbild: 500 Euroschein Ob Alterspension oder Schwerarbeitspension: die "Geschlechterschere" liegt bei rund 500 Euro.

Ungleiche Schwerarbeit

Schwerpunkt Gleichstellung

Unter Schwerarbeit werden vor allem männliche Berufe verstanden. Die Schwerarbeitspension benachteiligt Frauen aber nicht nur deshalb.

Schauplatz Oberwart: Im Jahr 2015 schloss der Unterwäschehersteller Triumph seine Pforten. 200 MitarbeiterInnen, hauptsächlich Frauen, verloren ihren Job. Viele von ihnen sahen sich mit Altersarmut konfrontiert. Zwei Frauen ließen das nicht auf sich sitzen. Unterstützt von der Arbeiterkammer, forderten sie ihren Anspruch auf Schwerarbeitspension ein. Erfolgreich, wie sich später herausstellen sollte.
Schwerarbeit? Das machen doch nur Männer! Dieser Spruch ist oft zu hören, wenn das Thema Gleichstellung von Männern und Frauen auf den Tisch kommt. Relevant ist es vor allem bei Pensionsfragen. „Machen Krankenschwestern etwa keine Schwerarbeit?“, ist die oft gehörte Gegenüberstellung zum Metallarbeiter. Welche Berufe als Schwerarbeit gezählt werden, was für Ansprüche sich daraus ableiten, ab wann und wie diese Ansprüche geltend gemacht werden können: Tatsächlich liegt hier ein umkämpftes Gebiet gewerkschaftlicher Politik.

Definitionsfragen
In Österreich ist Schwerarbeit per Verordnung geregelt. Diese zählt Tätigkeiten auf, die „unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden“. Dazu gehören etwa Schicht- und Wechseldienste, Nachtarbeit oder Arbeit unter Hitze und Kälte. „Schwere körperliche Arbeit“ wird für Männer mit einem Verbrauch von 2.000 und für Frauen mit einem Verbrauch von 1.400 Arbeitskalorien während „einer achtstündigen Arbeitszeit“ definiert.
Psychische Belastungen spielen im Vergleich zu körperlichen Belastungen eine eher untergeordnete Rolle. Sie werden etwa bei Tätigkeiten berücksichtigt, die „zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin“ durchgeführt werden.
Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen gelten nur dann als besonders belastend, wenn „dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (…) von mindestens zehn Prozent verursacht wurde“. Ansonsten kommen krank machende Faktoren der Arbeit eher nicht vor. Ob zum Beispiel eine Verkäuferin durch ihre Tätigkeit Rücken- oder Gelenkprobleme bekommt, spielt kaum eine Rolle.

Berufslisten
Um diese allgemeinen Beschreibungen zu konkretisieren, benutzen die Sozialversicherungen Listen, auf denen Schwerarbeiterberufe aufgeführt werden. Die „Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit über 2.000 kcal“ enthält hauptsächlich von Männern dominierte Branchen. Dazu gehören etwa BauhilfsarbeiterInnen, Erdöl- und GasgewinnerInnen, aber auch ErntehelferInnen, FleischverarbeiterInnen und WinzerInnen. Mit der „Liste der Berufsgruppen mit körperlicher Schwerarbeit von 1.400 bis 2.000 kcal“ sieht es nicht viel anders aus, auch wenn sich hier einige „typische“ Frauenberufe finden wie Heimhilfe, Hausarbeiterin, Hebamme oder auch Masseurin und Pflegehilfe. Neu hinzugekommen sind „Tätigkeiten in Zentralwäschereien von öffentlichen Krankenanstalten“. Andere aufgelistete Berufe sind BäckerInnen, ChemiehilfsarbeiterInnen, FlugzeugmechanikerInnen oder LüftungsspenglerInnen.

Schwerarbeitspension
Spätestens ab dem Jahr 2024 werden diese Listen eine gehörige Wirkung entfalten. Denn ab dann wird das Pensionseinstiegsalter der Frauen in Halbjahresschritten an jenes der Männer angeglichen. Entsprechend wird die sogenannte „Schwerarbeitspension“ in den kommenden Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangen. Noch ist sie für Frauen nicht interessant, da sie erst ab dem 60. Lebensjahr gilt. Im Jahr 2015 traten 487 Frauen in die Schwerarbeitspension ein. Dem stehen 2.487 Männer gegenüber.
Doch eine Schwerarbeitspension zu erhalten wird alles andere als einfach, und zwar nicht nur wegen der überwiegend auf männlich dominierte Berufsfelder ausgelegten Definition der Schwerarbeit. Denn die Schwerarbeitspension geht von einer Berufslaufbahn aus, die für viele Frauen nur schwer erreichbar ist. Anspruch auf eine Schwerarbeitspension hat, wer 540 Versicherungsmonate hat, also 45 Jahre gearbeitet hat. Auch hier versteckt sich im Übrigen eine Verlängerung der geforderten Lebensarbeitszeit, denn bislang wurden 40 Versicherungsjahre herangezogen. Innerhalb der letzten 20 Jahre ihres Arbeitslebens muss eine Antragstellerin mindestens zehn Schwerarbeitsjahre geleistet haben. Schwerarbeit, die vor den letzten 20 Jahren geleistet wurde, wird nicht in Betracht gezogen.
„65 Prozent aller Frauen, die in die Schwerarbeitspension gehen, sind aus dem bäuerlichen Bereich“, erzählt Werner Pletzenauer von der Arbeiterkammer Wien. „Sie haben am ehesten eine durchgehende Berufslaufbahn. Für ungelernte Arbeiterinnen ist es gerade im ländlichen Raum schwierig, die 45 Berufsjahre zusammenzukriegen. Neben Schwierigkeiten wie dem Wiedereinstieg in den Beruf nach der Kinderpause spielen hier auch Kündigungen hinein. Wird eine Arbeiterin mit 58 Jahren gekündigt, wird sie es sehr schwer haben, eine Stelle zu finden.“
Konkret bedeutet das: Eine Köchin, die nach der Kinderpause nicht mehr in ihren Beruf hineinkommt, hat keinen Anspruch auf eine Schwerarbeitspension – und das, obwohl sie vielleicht etliche Jahre Schwerarbeit geleistet hat. Immerhin tauchen Köchinnen in der Liste der Schwerarbeitsberufe auf. Auch, dass nur die letzten 20 Arbeitsjahre betrachtet werden, ist zu hinterfragen. Wer in seiner Jugend schwer gearbeitet, aber später vielleicht sogar aufgrund der körperlichen Belastungen und deren Folgen auf einen „leichteren“ Job umgesattelt hat, hat Pech. Demgegenüber ist die „normale“ Alterspension leichter erreichbar. Allerdings bekommt Mann oder Frau in der Alterspension viel weniger Geld im Monat als BezieherInnen der Schwerarbeitspension.

Pensionskluft
Die Unterschiede sowohl zwischen den Pensionsarten als auch den Geschlechtern sind beträchtlich. Im Jahr 2015 betrug die durchschnittliche Alterspension für Männer 1.522 Euro im Monat. Für Frauen waren es 945 Euro monatlich. Die monatliche Schwerarbeitspension lag im selben Jahr bei 2.009 Euro für Männer und 1.570 Euro für Frauen. Bei beiden Pensionsarten liegt die „Geschlechterschere“ bei rund 500 Euro. Bereits im Jahr 2012 kommentierte Ingrid Mairhuber vom Forschungsinstitut FORBA diese Situation wie folgt: „Die begrenzte Integration von Frauen in den Erwerbsarbeitsmarkt und der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied schlagen sich direkt in wesentlich niedrigeren Pensionsleistungen für Frauen nieder.“
Ein vorzeitiger Pensionsantritt sei dadurch schon immer schwieriger gewesen: „Seit den letzten Pensionsreformen treten sie (Frauen, Anm.) noch wesentlich seltener eine vorzeitige Alterspension als Männer an, denn die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit traf vor allem Frauen.“ Die sogenannte Hacklerregelung, der Vorläufer der Schwerarbeitspension, „ist für Frauen aufgrund der notwendigen langen Beitragszeiten von 40 Jahren kaum nutzbar“.
Dennoch rät die Arbeiterkammer dazu, Anträge auf Schwerarbeitspension zu stellen. Und zwar selbst dann, wenn der eigene Beruf nicht auf der Liste der Schwerarbeitsberufe steht. „Diese ist eine Richtschnur für die Sozialversicherungsträger und nicht rechtswirksam“, sagt Werner Pletzenauer. „Steht ein Beruf nicht auf der Liste, werden Gutachten gemacht. Diese beruhen auf Lokalaugenscheinen und Gedächtnisprotokollen.“
Hier kommt dann vieles auf Definitionsfragen an. Das Gutachten teilt Tätigkeiten in ein Raster ein. Wird einhändig, zweihändig oder doch mit dem ganzen Körper gearbeitet? In welchen Positionen: sitzend, hockend oder stehend? Wird gegangen oder müssen Stiegen bewältigt werden? Kommen auf diese Weise „genug“ verbrauchte Kalorien zusammen, ist Frau „ganz offiziell“ eine Schwerarbeiterin.

Anregung zur Nachahmung
Im Fall der Näherinnen aus Oberwart konnte der Pensionsversicherungsanstalt durch genau solche Gutachten nachgewiesen werden, dass die bei Triumph arbeitenden Frauen nicht „nur“ nähten, sondern auch schwere Kisten schleppten und Wegstrecken von bis zu 15 Kilometern pro Tag in der Fabrik zurücklegten. Zwei von ihnen haben sich durch ihren Einspruch die Schwerarbeitspension erkämpft. Das regt zur Nachahmung an.

Linktipps:
Mairhuber, Ingrid „Geschlechtergerechtigkeit in der österreichischen Pensionsversicherung“, Kurswechsel 4/2012 
www.kurswechsel.at
Schwerarbeiter-Liste zu finden unter
www.sozialversicherung.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor christian@bunke.info oder die Redaktion aw@oegb.at

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