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Symbolbild zum Berufsbild OrdinationsassistentIn Im Jahr 2013 wurden erstmals Berufsbild, Rechte, Pflichten und Verantwortung der OrdinationsassistentInnen definiert. Sie dürfen nun offiziell Blut abnehmen - schon bislang haben sie das gemacht, nur ohne rechtlichen Unterbau.

Ein Beruf mit Nebenwirkungen

Schwerpunkt Pflege und Gesundheit

Schlechte Bezahlung und ungünstige Urlaubsvereinbarungen gehören zum Alltag von OrdinationsassistentInnen. Seit 2013 wird das Berufsbild aufgewertet.

Ich liebe meinen Beruf“, betont Birgit Thalhammer. „Man lernt sehr viel, muss aber auch viel mitbringen – nicht nur Wissen, sondern vor allem Empathie.“ Die Steirerin hat vor 30 Jahren ihren Beruf als Lehrerin an den Nagel gehängt, um als Ordinationsassistentin in der Praxis ihres Mannes in Hartberg zu arbeiten.

Kränkelnder Beruf
Seit 2016 ist Birgit Thalhammer zudem Präsidentin des Berufsverbandes der ArztassistentInnen Österreich (BdA) und setzt sich dort schwerpunktmäßig für die Aufwertung des Berufs von OrdinationsassistentInnen ein. Sie kennt das Schöne und Schwierige des beruflichen Alltags in allen Facetten. 25.000 OrdinationsassistentInnen gibt es derzeit in Österreich. Die meisten sind Frauen, arbeiten in Teilzeit und sind unterbezahlt. Gerechte Entlohnung ist eines von Thalhammers größten Anliegen. Denn neben den vielen schönen Seiten des Berufs kränkle er auch an vielen Stellen – vor allem bei der geringen Entlohnung, rechtlichen Unsicherheiten bei der Aus- und Weiterbildung und ungünstigen Urlaubsvereinbarungen.
OrdinationsassistentInnen sind die AllrounderInnen in Arztpraxen. Sie managen ÄrztInnen, den Ordinationsbetrieb und sind die ersten Ansprechpersonen für PatientInnen. Ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit besteht in der Betreuung von PatientInnen, der Praxishygiene, dem Vorbereiten und Desinfizieren von Instrumenten, der Assistenz von ÄrztInnen bei Behandlungen und Untersuchungen. Mit dem „Medizinische Assistenzberufe-Gesetz“ (MABG) hat der Beruf der OrdinationsassistentInnen 2013 eine relevante Aufwertung erfahren. Jahrzehntelang war der Tätigkeitsbereich rechtlich nicht präzise geregelt.

Längst überfällig
Mit dem MABG sind erstmalig Berufsbild, Rechte, Pflichten und Verantwortung definiert. Die Kompetenzen der OrdinationsgehilfInnen, wie die Angestellten nach alter Rechtslage hießen, wurden ausgeweitet. So dürfen OrdinationsassistentInnen laut MABG etwa auch Blut abnehmen und Harn- und Stuhlunterschungen im Schnelltestverfahren durchführen. Mit Betonung auf „dürfen“, denn schon bislang haben das OrdinationsgehilfInnen gemacht, nur eben ohne rechtlichen Unterbau. Das Gesetz sei laut Thalhammer eine längst überfällige Niederschrift dessen, was ohnehin gängige Praxis war.
Im Jahr 2015 ist es Georg Grundei, Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp, gelungen, in allen Bundesländern ein Mindestgehalt von 1.300 Euro brutto für OrdinationsassistentInnen durchzusetzen. Das bedeutet eine Gehaltserhöhung von bis zu 19 Prozent mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Die Verhandlungen dafür waren äußerst schwierig. Die Ärztekammer Niederösterreich etwa weigerte sich vehement gegen das Mindestgehalt, bis die Berufsgruppe mit Unterstützung der Gewerkschaft im Jahr 2014 erstmals vor der Ärztekammer Niederösterreich demonstrierte. Das neue Gesetz war dabei ein wichtiger Türöffner bei den Verhandlungen, denn mit den erweiterten Kompetenzen lassen sich auch Gehaltserhöhungen besser argumentieren. Aber auch mit dem Argument der Armutsgefährdung: 2012 lag das Einstiegsgehalt von OrdinationsassistentInnen in Niederösterreich bei knapp 1.100 Euro brutto, was netto etwa 930 Euro für 40 Stunden entspricht – und damit im Bereich der Armutsgefährdung lag. Besonders krass, so Grundei, sei der Gegensatz zwischen verschiedenen Einkommen bei Arztangestellten: OrdinationsassistentInnen bekommen laut Kollektivvertrag weniger als die Reinigungskräfte gewerblicher Reinigungsfirmen.
In Wien ist es heuer gelungen, 1.500 Euro Mindestlohn für die Berufsgruppe umzusetzen. Nun will Grundei auch in den anderen Bundesländern nachziehen. Dass es keinen einheitlichen bundesweiten Kollektivvertrag für die Angestellten von ÄrztInnen gibt, rührt daher, dass auch die Gebietskrankenkassen mit den jeweiligen Ärztekammern der Länder verhandeln. Daher haben beispielsweise OrdinationsassisentInnen in Vorarlberg andere Einkommen und Regelungen als OrdinationsassistentInnen in der Steiermark oder in Wien.

Pflicht zur Aus- und Weiterbildung
Um überhaupt als OrdinationsassistentIn zu arbeiten, ist eine Ausbildung im Ausmaß von 650 Stunden zum/zur staatlich geprüften OrdinationsassistentIn abzulegen. Das hat bei vielen OrdinationsgehilfInnen zu Unsicherheiten geführt, die ihren Beruf seit vielen Jahren ohne Ausbildung ausüben. Jedoch war schon vor dem MABG eine staatlich anerkannte Prüfung zum/zur OrdinationsgehilfIn rechtlich verpflichtend. Nur: Wo kein/e KlägerIn, da kein/e RichterIn. Seit 2013 ist das nicht mehr möglich.
Fakt ist: Wer keine entsprechende Ausbildung hat, darf nur administrative Tätigkeiten ausführen, nicht aber an PatientInnen arbeiten. OrdinationsassistentInnen haben durch das MABG nun auch die Möglichkeit, sich zur „medizinischen Fachassistenz“ weiterzubilden. Damit ist ihnen der Zugang zur Berufsreifeprüfung eröffnet. „Wünschenswert wäre es, wenn ÄrztInnen diesbezügliche Bestrebungen ihrer MitarbeiterInnen vermehrt unterstützen würden“, so Angelika Hais, Gesundheitsexpertin der Arbeiterkammer Niederösterreich. Etwa indem sie dafür Arbeitszeiten zur Verfügung stellen und die entsprechenden Kosten der Weiterbildung übernehmen. „Immerhin sind die MitarbeiterInnen damit auch in der Ordination umfassender einsetzbar.“

Wer bezahlt die Kosten?
Gesetzlich ist weder die Bezahlung der Kosten noch das Ausmaß der Fortbildungen geregelt. „Vereinbarungen dazu finden sich in Kollektivverträgen, und diese sind eben in jedem Bundesland unterschiedlich“, so Hais. Beispielsweise ist in Niederösterreich vereinbart, dass OrdinationsassistentInnen Anspruch auf bezahlte Freistellung von zwei Arbeitstagen im Jahr zum Besuch von berufsorientierten Fortbildungen haben. Anders in der Steiermark, wo es keine kollektivvertragliche Regelung zur Fortbildung gibt. „Da ist viel vom Selbstverständnis der Ärzte abhängig“, so Birgit Thalhammer. Einige ihrer KollegInnen kommen selbst für die Kosten auf – sowohl für die Grundausbildung als auch für die Fortbildungen. Manche nehmen dafür unbezahlten Urlaub. Laut Georg Grundei ist das rechtswidrig. Im Gesetz ist zwar die Kostenübernahme nicht geregelt, allerdings gibt es eine höchstgerichtliche Judikatur, wonach in analoger Anwendung des Berufsausbildungsgesetzes der/die ArbeitgeberIn für die Kosten des theoretischen Fachkurses aufzukommen habe.
Ein weiterer Wermutstropfen der Branche sind die Urlaubsvereinbarungen, bei denen es gerade in kleinen Ordinationen immer wieder zu rechtlichen Schwierigkeiten kommt. „Vielen ArbeitgeberInnen dürfte nicht bewusst sein, dass der Urlaub arbeitsrechtlich zwischen MitarbeiterIn und ArbeitgeberIn zu vereinbaren ist“, kritisiert Hais. In Dienstverträgen finden sich daher sehr häufig Klauseln, wonach die MitarbeiterInnen ihren Urlaub dann verbrauchen müssen, wenn die Ordination zugesperrt ist. Nach der Judikatur seien derartige Vereinbarungen allerdings maximal für zwei Urlaubswochen zulässig. Das größere Ausmaß von drei Urlaubswochen muss dem/der MitarbeiterIn für die individuelle Urlaubsplanung und zur „freien Vereinbarung“ zur Verfügung stehen.

Über Geld reden
Trotz dieser Bedingungen ist Birgit Thalhammer zuversichtlich, dass die Berufsgruppe der OrdinationsassistentInnen zukünftig weiter aufgewertet wird.
Seitdem VertreterInnen des Berufsverbandes, also OrdinationsassistentInnen, auch bei Kollektivvertragshandlungen dabei sind, sei nicht nur das Gesprächsklima deutlich respektvoller. Auch Frauen werden damit angehalten, für ihre Rechte selbstbewusster einzustehen. Gerade am Land laufe der Hase noch anders als in Städten. Dort wird nicht viel über Geld oder Probleme gesprochen. „Manche verstehen die Verschwiegenheitspflicht falsch“, scherzt Thalhammer. Gerade über Geld zu reden sei aber notwendig. „Gerechte Entlohnung ist eine Frage der Wertschätzung“, so Thalhammer. „Und diese ist wichtig, um eine so wertvolle Arbeit leisten zu können.“

Linktipp:
Informationen für OrdinationsassistentInnen bei der GPA-djp
tinyurl.com/hqckbne
 
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steindlirene@gmail.com oder die Redaktion aw@oegb.at

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