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Symbolbild zu Coverstory: Mehr gute Arbeitsplätze
Coverstory 4/2016

Frauen und Pensionen: Neue Anreize geschaffen

Schwerpunkt

Bonus für Frauen über 60, ausgeweitetes Pensionssplitting und Ausgleichszulage für Alleinstehende.

Das „Frauenpensionsantrittsalter erhöhen“: Diese Forderung wird von Teilen der ÖVP und anderen WirtschaftsvertreterInnen geradezu gebetsmühlenartig wiederholt. Eine vorzeitige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters würde aber zu einer Steigerung der Arbeitslosigkeit führen. Schon jetzt mangelt es an Arbeitsplätzen, und Unternehmen setzen ältere ArbeitnehmerInnen bei der erstbesten Gelegenheit auf die Straße – davor warnte der ÖGB immer wieder und das bestätigte auch erst kürzlich eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO). 
Eine Umsetzung dieser Forderung konnte ein weiteres Mal erfolgreich verhindert werden. Stattdessen wurden neue Anreize für längeres Arbeiten in der sogenannten „Bonusphase“ beschlossen: Für Frauen, die mit 60 Jahren noch einen Arbeitsplatz haben und die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten können und wollen, erhöht sich die Pension pro weiteres Jahr der Erwerbstätigkeit um circa zehn Prozent. Weiters werden die Pensionsbeiträge für alle halbiert, die in der Bonusphase über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten.
 
Altersarmut verhindern
Dass die Ausgleichszulage für Alleinstehende steigen soll, ist aus Frauensicht ein weiterer positiver Schritt. Denn für alle, die mindestens 30 Jahre gearbeitet haben, beträgt die Mindestpension dann 1.000 Euro (bisher 883 Euro). Davon profitieren vor allem jene, die lange teilzeitbeschäftigt waren, und Langzeiterwerbstätige mit schlechtem Einkommen – in diesem Fall ganz besonders Frauen. Zudem können bis zu 96 Monate an Kindererziehungszeiten dafür verwendet werden, um Anspruch auf eine Ausgleichszulage zu bekommen – die Anrechnung der Kindererziehungszeiten wird auf alle ab 1955 geborenen Frauen ausgeweitet. 

Ausgeweitetes Pensionssplitting
Die Nachteile, die Frauen entstehen, die sich länger der Kinderbetreuung widmen, werden durch die Änderungen beim sogenannten Pensionssplitting verringert. Dabei kann der eine Elternteil zugunsten des anderen, der sich der Kindererziehung widmet, auf bis zu 50 Prozent seiner Teilgutschrift für das Pensionskonto verzichten. Bisher war das für die ersten vier Jahre nach der Geburt des Kindes möglich, in Zukunft werden pro Kind bis zu sieben Jahre möglich sein – maximal sind 14 Jahre gestattet. 

Auf gutem Weg
„Ich bin sehr froh, dass die Kürzungen bei den Pensionen, die im Raum gestanden sind, abgewehrt werden konnten und dass es für Frauen entscheidende Verbesserungen geben wird. Der Einsatz für ein sicheres, zukunftsorientiertes Pensionssystem hat sich gelohnt“, zeigte sich AK-OÖ-Präsident Johann Kalliauer nach dem Pensionsgipfel erfreut. ÖGB-Präsident Erich Foglar betonte, dass es auch in Zukunft gilt, diesen Weg weiterzugehen.

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