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Symbolbild zu Coverstory: Mehr gute Arbeitsplätze
Coverstory 4/2016

Pensionspläne 2016

Schwerpunkt

Bei einem Treffen Anfang März hat sich die Koalition auf weitere Maßnahmen in Sachen Pensionen geeinigt. Weitere Pensionskürzungen sind nicht geplant.

Wiedereinstieg nach langer Krankheit
Es soll möglich sein, mit weniger Stunden an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen müssen dazu eine Vereinbarung treffen, möglich ist eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 50 bis 75 Prozent für eine bestimmte Zeit. Um den Gehaltsunterschied auszugleichen, soll eine neue Sozialleistung geschaffen werden. Den Betroffenen entstehen dadurch aber keine Nachteile bei der Abfertigung. Außerdem gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit, und es gibt einen Motivkündigungsschutz. 

Rehabilitation statt Invalidität
Um Invaliditätspensionen möglichst zu vermeiden, sollen Versicherte nach vier Wochen Krankenstand zu einem klärenden Gespräch in die Gebietskrankenkassen kommen. Kranken- und Pensionsversicherung sowie das AMS sollen möglichst eng zusammenarbeiten. In einem Rehabilitationsmonitoring soll der Erfolg von eingeleiteten Maßnahmen gemessen werden. Geplant ist außerdem eine Studie, mit der berufliche Reha-Möglichkeiten analysiert werden sollen. Auch Menschen ohne Berufsschutz sollen in Zukunft Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben. Betriebe mit einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an Krankenständen sollen verpflichtet sein, sich beraten zu lassen. 

Pensionskommission neu
Die Pensionskommission soll „deutlich verkleinert“ werden. In Zukunft sollen ExpertInnen ohne Stimmrecht kooptiert werden können, und zwar jeweils eine Person von Wirtschaftsforschungsinstitut, IHS, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherung sowie zwei internationale Fachleute. Über die Bestellung des/der Vorsitzenden sowie des Stellvertreters/der Stellvertreterin entscheiden Kanzleramt, Sozial- und Finanzministerium gemeinsam.
Künftig wird die Kommission nicht nur für den Bereich der ASVG-Versicherten, Bauern, Gewerbetreibenden zuständig sein, sondern auch für BeamtInnen. Ein regelmäßiges Monitoring im öffentlichen Dienst ist geplant. Die Bundesregierung muss den Nationalrat über Vorschläge der Pensionskommission informieren oder „alternative, für das Pensionssystem gleichwertige Maßnahmen“ vorlegen.

Anreize für längeres Arbeiten
Für jedes Jahr, das eine Person übers Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, erhöht sich die Pension um rund zehn Prozent. Niedrigere Beiträge bei längerer Beschäftigung: Arbeiten ArbeitnehmerInnen drei Jahre übers gesetzliche Antrittsalter hinaus, entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge für ArbeitnehmerInnen und Dienstgeber bis zur Hälfte. Die Pension reduziert sich dadurch nicht, vielmehr wird der volle Betrag am Pensionskonto gutgeschrieben. 

Harmonisierung
Die Regierung plant die weitere Harmonisierung der Pensionssysteme. Ziel ist es, ein einheitliches Pensionssystem zu schaffen.

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