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Symbolbild zum Bericht Ein Packerl Zigaretten als Bezahlung: Das ist nur einer der Auswüchse, die Beschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben.

Asylsuchende: Bitte warten

Schwerpunkt

Zumindest theoretisch dürfen Asylsuchende erwerbstätig sein, wenn auch mit vielfachen Einschränkungen. In der Praxis aber werden sie vom Arbeitsmarkt ferngehalten.

In der Luft hängen: So lässt sich die Situation für viele AsylwerberInnen in Österreich wohl am besten beschreiben. Über Monate, oft sogar über Jahre hinweg ist ihnen nämlich der Weg in die österreichische Arbeitswelt versperrt. Die Folge: Viele haben nichts zu tun, auch das Deutschlernen beschränkt sich auf den Sprachkurs, dabei könnten sie die Sprache am Arbeitsplatz wohl am besten lernen. Dabei sollen sie sich möglichst rasch integrieren, sobald der langersehnte positive Asylbescheid endlich da ist.
„Warten ist massiv angstbesetzt und oftmals ein Auslöser für traumatische Erinnerungen“, weist Barbara Preitler von Hemayat, dem Beratungszentrum für Folter- und Kriegsüberlebende, auf die negativen Folgen der derzeitigen Lage hin. „Die Betroffenen erleben ein weiteres Mal die Umstände ihrer Flucht, die Lebensgefahr der überfüllten Boote, ihre Folterungen, die Bombardements.“

Zwang zum Nichtstun
Wie bei allen Menschen führt der Zwang zum Nichtstun zu schweren psychologischen Belastungen. Schließlich ist Arbeit eine zentrale Säule der Identität in unserer Welt – und sie verankert Menschen im Alltag. „Viele unserer KlientInnen wollen dringend arbeiten. Denn es ist für sie ein großes Bedürfnis, dem Land, das für sie Zufluchtsort geworden ist, etwas zurückzugeben“, so Preitler. AsylwerberInnen wollen die Opferrolle überwinden, in die sie Flucht und Abhängigkeit von Schleppern gebracht haben. „Keine Bittsteller mehr sein, sondern sich in die Gesellschaft einbringen: Das macht Arbeit so wichtig“, fasst die Beraterin zusammen.
Gerade Männer leiden unter der verordneten Untätigkeit, was zu enormen Spannungen führen kann. Denn Kinder finden sich durch den Schulbesuch meist schnell in die neuen Strukturen hinein, den Frauen bleibt zumindest ihre Identität als Haushaltsmanagerin (und Mutter).

Lesen Sie das Kleingedruckte!
Auf den ersten Blick sieht das Ausländerbeschäftigungsgesetz recht offen aus: Bereits nach drei Monaten darf während eines laufenden Asylverfahrens eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden. Allerdings beschränkt der sogenannte Bartenstein-Erlass1 die Jobmöglichkeiten auf Saisonarbeit in Tourismus und Landwirtschaft. Dann erfolgt eine Arbeitsmarktprüfung durch ein „Ersatzkraftverfahren“, die beweisen muss, dass keine in Österreich beim AMS gemeldete Person diese Arbeit ausfüllen kann. Selbst wenn dem nicht so ist, braucht es noch die einhellige Zustimmung des AMS-Regionalrats. Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land und Gemeinden oder Hilfsarbeiten im Zuge der Unterbringung. Sozialrechtlich gilt das nicht als Entgelt, sondern als Anerkennungsbetrag für Putzen, Schneeschaufeln oder Parkbetreuung – was eine geschäftstüchtige Gemeinde in Tirol auf die Idee brachte, die angestellten Reinigungskräfte durch AsylwerberInnen zu ersetzen. Die „Entlohnung“ für diese Tätigkeit: zwischen drei und fünf Euro netto.
Gemäß gängiger Rechtspraxis ließe sich auch ein Gewerbeschein lösen. Wie realistisch es ist, dass sich AsylwerberInnen selbstständig machen – nach einer recht kostspieligen Flucht, meist noch mit mangelhaften Deutschkenntnissen, ohne Geschäftskontakte und ohne zu wissen, ob man bleiben darf –, steht auf einem anderen Blatt.

Falsche Rechnung 
Grundsätzlich sind Flüchtlinge im Asylverfahren in der Grundversorgung. Wenn sie privat eine Wohnung gemietet haben, erhalten sie 120 Euro für Miete sowie weitere 200 Euro für Verpflegung – mit Zuschlägen für Familien. Wenn sie in betreuten Unterkünften wohnen, bekommen sie 40 Euro Taschengeld pro Monat. Unter den bereits beschriebenen Bedingungen dürfen sie einer Arbeit nachgehen. Ein armenisches Ehepaar weist auf ein weiteres Problem hin: „Wir haben beide eine Arbeitsstelle, aber wenn wir zu viel verdienen, zieht uns der Fonds Soziales Wien alles ab.“2 Denn für AsylwerberInnen gelten Zuverdienstgrenzen, je nach Bundesland liegen diese zwischen 100 Euro und der Geringfügigkeitsgrenze. Verdienen sie mehr, verlieren sie die finanzielle Unterstützung. Wenn jemand im Monat zum Beispiel 900 Euro verdient, werden für eine bestimmte Zeit alle Leistungen gestrichen. Argumentiert wird dies so: Ein Einkommen von 900 Euro entspricht etwa drei Monaten Grundversorgung, und so lange könne man mit dem verdienten Geld auskommen. Zum Vergleich: Die Mindestsicherung beträgt mindestens 620 Euro – im Monat. Sind die drei Monate vorbei, können AsylwerberInnen wieder um Aufnahme in die Grundversorgung ansuchen. Allerdings ist die Situation derzeit so angespannt, dass man etwa in Wien bis zu drei Monate auf einen Termin für ein neuerliches Ansuchen warten muss. Für die Betroffenen heißt es in diesem Fall also wieder Zittern.

Zwei-Euro-Jobs
Diese Beschränkungen führen Asylwerbende oftmals in die undokumentierte Arbeit (siehe auch „Faule Früchtchen“, S. 18–19). „Es gibt genug Zwei-Euro-Jobs in Österreich – ohne arbeitsrechtliche Standards mit großem Schaden für die sozialen Sicherungssysteme“, kritisiert Arbeitsmarktexperte Johannes Peyrl von der AK Wien. Mit einem Beispiel macht er deutlich, wie wenig Geld dies ist: „Da bekommt jemand als Bezahlung ein Packerl Zigaretten pro Woche.“ In der Wissenschaft spreche man von „zufriedenen Betrogenen“, sagt Peyrl: „Sie lassen sich lieber ausbeuten, als nichts zu tun.“
Zurzeit erhalten 32.000 Menschen Grundversorgung. Je nach Einschätzung stehen dem Arbeitsmarkt zwischen 4.000 und 10.000 Menschen zur Verfügung. Durch die jetzigen Beschränkungen nutzen nur einige Hundert die Erwerbsmöglichkeit. Das ist nicht nur für den Einzelnen schlecht, sondern auch für die Gesellschaft. „Zuwanderung erfolgt durch Familienzusammenführung und Asyl, ohne Zugang zum Arbeitsmarkt ist diese Maßnahme dumm“, bringt es Herbert Langthaler von der Asylkoordination auf den Punkt. Über 60 Prozent der Menschen, die in Grundversorgung waren, bleiben in Österreich, weil sie Asyl, subsidiären Schutz oder Bleiberecht bekommen. Auch wenn die Verfahrensdauer beschleunigt wurde und die Anerkennung etwa syrischer Flüchtlinge derzeit recht schnell sein kann, dauert es mitunter Jahre, bis der Bleibestatus geklärt ist. „Für AsylwerberInnen verschärfen die restriktiven Regelungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt Armut und gesellschaftlichen Ausschluss. Viele ausgebildete bzw. früher im Erwerbsleben stehende Personen verlieren über das jahrelange ‚inaktive‘ Warten nicht nur ihre Motivation, sondern auch ihre praktischen Fähigkeiten“, gibt Andrea Eraslan-Weninger, Geschäftsführerin des Integrationshauses, zu bedenken.

Handlungsbedarf
Für FlüchtlingsexpertInnen gibt es schon jetzt keine faktenbasierten Argumente mehr gegen eine Arbeitsmarktöffnung. Beim Bad Ischler Dialog im Jahr 2011 einigten sich die SozialpartnerInnen: AsylwerberInnen sollen nach sechs Monaten einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang bekommen. Demnächst sollte das Warten für die AsylwerberInnen ein Ende haben: Bis 20. Juli 2015 nämlich läuft die Deadline, bis zu der die neue EU-Aufnahmerichtlinie umgesetzt werden muss, zu der auch Österreich seinen Sanktus gegeben hat. Diese sieht einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt nach spätestens neun Monaten vor. Allein: Gesetzesvorschlag gibt es noch keinen. Flüchtlingsorganisationen geht aber auch dies nicht weit genug, sondern sie fordern auch den Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Bildungsmaßnahmen, um die realen Jobchancen zu erhöhen. „Wichtig wäre die im Regierungsprogramm angekündigte, aber immer noch nicht erfolgte Verbesserung des Übergangs zwischen Grundversorgung und Beschäftigung“, so Eraslan-Weninger.
Jetzt warten alle auf Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Dieser lehnte Änderungen nämlich bisher ab, da er die derzeitige Lage für ausreichend hält. Und für die Betroffenen heißt es weiterhin: „Bitte warten.“

1 Der Name geht auf den Wirtschaftsminister der zweiten schwarz-blauen-Regierung zurück.
2 Konrad Hofer: „Ohne Arbeit: Über die eingeschränkten Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten von AsylwerberInnen“ (IQUAL), 2013.

Webtipps:
FAQ zum Arbeitsmarktzugang für AsylwerberInnen:
arbeitsmarktzugang.prekaer.at
Studie „Ohne Arbeit: Über die eingeschränkten Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten von AsylwerberInnen“ zum Download:
tinyurl.com/pwuxcd6

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin beatrix@beneder.info oder die Redaktion aw@oegb.at

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