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Symbolbild zum Bericht Derzeit scheinen Großunternehmen, Wirtschaftskanzleien, SteuerberaterInnen und Banken der EU immer einen Schritt voraus zu sein, wenn es um das Vertreten privater Gewinninteressen und die Vermeidung von Steuern geht.

Immer einen Schritt voraus

Schwerpunkt

Durch die fehlende Steuerharmonisierung in der EU entgehen den Mitgliedsstaaten wertvolle Einnahmen. Die Unternehmen wissen die Schlupflöcher auszunutzen.

EU und Steuerharmonisierung: zwei Begriffe, die einfach nicht zusammenzupassen scheinen. Trotz jahrelanger Diskussionen gibt es nach wie vor keine EU-weiten Mindeststeuersätze zur Verhinderung von Steuerdumping.
Auch die Vereinbarung zur Finanztransaktionssteuer, die eine Zeit lang durch alle Medien geisterte, wurde so oft aufgeschnürt und abgeändert, bis schließlich nur mehr eine Ultra-Light-Variante übrig geblieben ist (siehe Blog-Tipp). Und selbst diese Steuer, die hochspekulative Derivatgeschäfte ohnehin nicht erfasst, wird in über 60 Prozent der EU-Staaten nicht eingeführt werden.

Nationale Zuständigkeit
Die fehlende Steuerharmonisierung ist auch für Heinz Zourek, den Generaldirektor Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, ein nicht zu unterschätzendes Problem: „Weil Steuerangelegenheiten in der EU hauptsächlich noch als ausschließlich nationale Zuständigkeit angesehen werden und jede Gemeinschaftsvorschrift eine einstimmige Beschlussfassung erfordert, dauert es immer sehr lange, bis man zu einer abgestimmten Vorgangsweise kommt.“ Dabei hätten alle etwas von einer stärkeren Europäisierung der Steueragenden, „weil wir damit nicht nur den Betrug erheblich schwerer machen, sondern auch zu einer faireren Verteilung der Lasten kommen könnten“.
In den EU-27 ist es zwischen 1995 und 2013 zu einer deutlichen Abnahme des durchschnittlichen Körperschaftssteuersatzes von 35 Prozent auf 23 Prozent gekommen. Bereits zwischen 1980 und 1995 war der Durchschnitt in ähnlichem Ausmaß gesunken. Das heißt, wir sprechen hier von einem Steuerwettlauf nach unten, der mittlerweile bereits dreieinhalb Jahrzehnte lang anhält.

Legale Steuervermeidung
Derzeit scheinen Großunternehmen, Wirtschaftskanzleien, SteuerberaterInnen und Banken der EU immer einen Schritt voraus zu sein, wenn es um das Vertreten privater Gewinninteressen und die Vermeidung von Steuern geht. Vom Steuerwettlauf profitieren vor allem internationale Unternehmen mit Standorten in mehreren Ländern. Sie verschieben ihre Gewinne durch „aggressive Steuerplanung“ in jene Länder, wo die geringsten Steuern anfallen. Dazu bedarf es gar keiner komplexen Konstrukte, es reicht die Verrechnung von Rohstoffen oder Fertigprodukten von einem Standort zum nächsten. So erfolgt die Preisgestaltung nicht am freien Markt, sondern bloß innerhalb des Unternehmens, also von der Unternehmenszentrale geplant und von der EU geduldet.
Je größer und internationaler ein Unternehmen ist, desto einfacher funktioniert diese völlig legale „Verrechnungspreismanipulation“. So zahlte die Kaffeekette Starbucks in Deutschland zehn Jahre lang und in Großbritannien 15 Jahre lang keinen einzigen Cent an Steuern. Dazu locken viele EU-Länder Unternehmen mit immer niedrigeren Steuersätzen. Zypern verlangt beispielsweise bloß 12,5 Prozent, Bulgarien zehn Prozent und in Irland kann man die Steuersätze überhaupt gleich neu verhandeln. Der Konzern Apple und die irische Regierung einigten sich auf einen Satz von zwei Prozent.

Hohe Verluste
Die Verluste durch die Nichtbesteuerung von Unternehmensgewinnen betragen ein Vielfaches von den Verlusten durch die viel zitierten Steuerhinterziehungen in ferne Steueroasen. Und dabei sind Erstere völlig legal! Der für Steuerfragen zuständige EU-Kommissar Algirdas Šemeta geht von einem Verlust von einer Billion Euro pro Jahr aus.
Kein Wunder also, dass GewerkschafterInnen schon seit Langem einen EU-weiten Mindestkörperschaftssteuersatz fordern, der nicht unterboten werden soll. Heinz Zourek hält diese Forderung zwar grundsätzlich für richtig, stuft die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung in nächster Zeit aber offenbar als eher gering ein: „Auf dem Weg dahin haben wir als ersten Vorschlag einmal darauf abgezielt, eine einheitliche gemeinsame Berechnungsgrundlage für die nationalen Körperschaftssteuern einzuführen.“ Bei der Steuerbelastung geht es nämlich nicht nur um die Höhe der Steuersätze, sondern auch um die Definition der Steuerbemessungsgrundlage, von der die Gewinnsteuern berechnet werden.
Während die alten Probleme noch nicht einmal ansatzweise gelöst sind, stehen im Übrigen schon die nächsten Herausforderungen vor der Tür. Der immer weiter zunehmende Internethandel erfordert besondere Aufmerksamkeit. Schließlich werden oft überhaupt keine Waren mehr gehandelt, sondern nur mehr Film-, Musik- oder Softwaredateien heruntergeladen. Die Festlegung, woher die „Lieferung“ kommt und wo die fälligen Steuern theoretisch zu bezahlen wären, erweist sich dabei als große Herausforderung. Diese wird noch größer, wenn Firmen wie Google oder Facebook ihre Leistungen den KundInnen bzw. UserInnen gratis zur Verfügung stellen.

Illegale Steuervermeidung
Wo die – wenn auch sehr weitreichenden und umfassenden – legalen Möglichkeiten nicht ausreichen, verlassen manche Unternehmen schon einmal den Boden der Legalität. Am naheliegendsten ist dabei das Verheimlichen von relevanten Tatbeständen bzw. die absichtliche unvollständige Informierung der Finanzbehörden. Aber es gibt auch viel raffiniertere Methoden, wie Zourek berichtet: „Zum Beispiel kann man ein Unternehmen dazu verwenden, Güter an andere Unternehmen zu verkaufen, die dabei anfallende Mehrwertsteuer zu kassieren, aber noch vor dem Termin der Abrechnung mit dem Finanzamt einfach verschwinden. Der Fiskus muss dann wohl dem Käufer die sogenannte Vorsteuer vergüten, wenn dieser die Ware weiterverkauft hat, bekommt aber selbst nie die ihm zustehende erste Zahlung.“ Wenn man diese Praxis über mehrere Mitgliedsstaaten hinweg ausdehnt, sprechen die SteuerexpertInnen von einem Karussellbetrug.

Gegensteuern seitens der EU?
Die Europäische Kommission hat bereits 2012 festgestellt, dass „die Steuereinnahmen der Mitgliedsstaaten insgesamt womöglich nur so gut geschützt sind, wie es der am schwächsten reagierende Mitgliedsstaat zulässt“.
Die Kommission hat also offenbar die Probleme richtig erkannt, beschränkt sich aber im Wesentlichen auf Empfehlungen an die nationalen Regierungen. So sollen zum Beispiel bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen so umgeschrieben werden, dass keine zweifache Steuerbefreiung mehr möglich ist. Die nationalen Finanzbehörden sollen außerdem künstliche Gebilde, deren offenbar einziger Zweck die Steuervermeidung ist, nicht mehr berücksichtigen.
Dass solche Vorschläge relativ zahnlos sind, liegt auf der Hand. Einerseits würden wohl nicht alle Länder bereit sein, ihre Abkommen in diesem Sinne zu novellieren – und selbst wenn, kann eine solche Erneuerung Jahre dauern. Das Europäische Parlament schlägt dagegen vor, dass die Kommission einfach im Namen aller Mitgliedsstaaten Steuerabkommen mit Drittländern aushandeln soll, die ihrerseits wiederum eine Grundbedingung für den positiven Abschluss von Handelsvereinbarungen sein sollen.

Mangelnder Wille
Dieser interessante Ansatz ist derzeit wegen des mangelnden Willens zur Steuerharmonisierung allerdings genauso schwer umsetzbar wie der Körperschaftssteuer-Mindestsatz oder die nachhaltige Trockenlegung von Steueroasen. Dazu Heinz Zourek: „Es bedarf des politischen Willens aller Mitgliedsstaaten!“ Ohne größeren und vor allem gemeinsamen Druck der Interessenvertretungen der Mitgliedsstaaten wird sich dieser Wille aber nicht formieren.
Laut Zourek ist es aber nicht hoffnungslos: „In letzter Zeit hat sich immer stärker die Erkenntnis durchgesetzt, dass man den Betrug oder Missbrauch nur dann wirklich erfolgreich bekämpfen kann, wenn man auch grenzüberschreitend zusammenarbeitet.“

Blog-Tipp:
blog.arbeit-wirtschaft.at/killing-financial-transaction-tax/

Mehr zum Thema gibt es in der GPA-djp-Broschüre „Steuerpolitik. Analysen und Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit“. Die Beiträge stammen unter anderem von Heinz Zourek, Kurt Bayer und Martin Saringer.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor martin.bolkovac@gpa-djp.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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