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Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung der Jugendlichen durch den Bildungsträger im Hinblick auf die ganze Ausbildungszeit, die zur Begleitung und Stabilisierung dient.

Vorbild Österreich

Schwerpunkt

Von einer Ausbildungsgarantie wie hierzulande verspricht man sich, die Jugendarbeitslosigkeit in ganz Europa einzudämmen.

Allen jungen Menschen unter 25 Jahren muss innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsplatz angeboten werden“ – so lautet die Europäische Jugendgarantie nach Empfehlung durch den Rat der Europäischen Union im April 2013.
Die Europäische Jugendgarantie ist also nur eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten und daher nicht bindend. Viele Länder nehmen sich Österreich als Vorbild, da hier eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche schon im Juni 2008 bei der Verabschiedung des Jugendbeschäftigungspaketes beschlossen wurde.
In Österreich werden jährlich rund 600 Mio. Euro für arbeitspolitische Maßnahmen für Jugendliche im Alter von 15 bis 24 Jahren aufgewendet. Im Vergleich dazu wird die Europäische Union den Mitgliedsstaaten bis 2020 sechs Mrd. Euro zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung stellen.

Ausbildungsgarantie in Österreich

Wenn Jugendliche nach Beendigung der Schulpflicht nicht eine weiterführende Schule besuchen oder keine betriebliche Lehrstelle finden oder eine begonnene Lehre abbrechen, wird ihnen im Rahmen der Ausbildungsgarantie in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte ermöglicht, eine vollwertige Lehrausbildung zu absolvieren. Wichtig dafür ist, dass der/die Jugendliche sich beim Arbeitsmarktservice als lehrstellensuchend gemeldet hat und trotz intensiver Vermittlungsversuche keine Lehrstelle gefunden hat.
Ist das der Fall, beginnt die Ausbildungsgarantie zu greifen. Jugendliche haben nun die Möglichkeit, eine Lehrausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu absolvieren. Grundsätzlich lassen sich hier zwei Arten der überbetrieblichen Ausbildung unterscheiden: Das Lehrgangsmodell ÜBA 1 mit einem Ausbildungsvertrag über die ganze Lehrzeit sowie das Praxisbetriebsmodell ÜBA 2 mit einem Ausbildungsvertrag über einen kürzeren Zeitraum als die Lehrzeit.
Da die überbetriebliche Ausbildung in den Bundesländern leicht unterschiedlich aufgebaut ist und Wien die meisten TeilnehmerInnen der ÜBA aufweist (28 Prozent, gefolgt von Niederösterreich mit 26 Prozent) werden im Folgenden die beiden Modelle anhand der Umsetzung in Wien näher dargestellt.

ÜBA 1: Ganze Lehrzeit

Bei der ÜBA 1 sind gewisse Vorschaltmaßnahmen integrierter Bestandteil, deren Dauer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist – zwischen einer Woche und zwei Monaten. So ist z. B. in Wien als Vorschaltmaßnahme die Berufsorientierungs- und Coachingmaßnahme (kurz BOCO-Maßnahme) in der Dauer von acht Wochen installiert, die in vier Phasen aufgebaut ist. Dabei wer-den die Jugendlichen über den Ablauf der Maßnahme informiert und es wird mit ihnen ein realistischer Berufswunsch anhand ihrer Fähigkeiten erarbeitet. Neben einem intensiven Bewerbungstraining erhalten die Jugendlichen auch Informationen über mögliche weitere Ausbildungswege. Begleitet wird die BOCO-Maßnahme im Besonderen von mädchenspezifischen Unterstützungs-maßnahmen.
Nach den Vorschaltmaßnahmen besteht die Möglichkeit, die Lehre in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu beginnen und wenn nötig abzuschließen.
Das Hauptaugenmerk der Maßnahme liegt über die ganze Dauer hinweg darauf, Jugendlichen eine betriebliche Lehrstelle zu vermitteln. So müssen die Jugendlichen verpflichtend während der Maßnahme betriebliche Praktika absolvieren. Sie werden auf diese Weise in betriebliche Arbeitsabläufe gebracht und arbeiten unter regulären Arbeitsbedingungen. Ein Ziel ist es auch, die Jugendlichen in den Praxisbetrieb zu vermitteln.
Abhängig vom Beruf, der in der Maßnahme erlernt wird, ist die Dauer der vorgeschriebenen betrieblichen Praktika unterschiedlich. So ist zum Beispiel für die Berufsgruppen Metalltechnik und Maschinenbau ein fachspezifisches Praktikum von mindestens vier bis maximal zwölf Wochen im ersten Lehrjahr und zwölf bis maximal 16 Wochen sowohl im zweiten als auch im dritten Lehrjahr in einem oder mehreren Betrieben, in dem die Lehrlingsausbildung nicht von den sonstigen betrieblichen Abläufen getrennt ist, zu absolvieren.
Sollte es nicht gelingen, die/den Jugendliche/n während der Zeit der Maßnahme auf eine betriebliche Lehrstelle zu vermitteln, kann sie/er die Lehrabschlussprüfung in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte ablegen.

ÜBA 2: Kürzer als Lehrzeit

Grundsätzlich lässt sich die ÜBA 2 in drei Bereiche unterteilen und hat das Ziel, Jugendliche bis zu zwölf Monate lang in einem Lehrberuf in Kooperation mit Praxisbetrieben auszubilden und anschließend unter Anrechnung der Ausbildungszeit auf die Lehrzeit in einen Betrieb weiterzuvermitteln.
Zentraler Baustein ist die Ausbildung im Praxisbetrieb, wofür Jugendliche ein spezielles Bewerbungstraining erhalten.
Da in der dualen Ausbildung ungefähr 20 Prozent der Zeit in der Berufsschule verbracht werden, wird als weiterer Baustein die Vorbereitung und die Koordination des Besuchs der Berufsschule mit dem Praxisbetrieb verstanden.
Ein weiterer Bereich ist die Unterstützung der Jugendlichen durch den Bildungsträger im Hinblick auf die ganze Ausbildungszeit, die zur Begleitung und Stabilisierung dient. Hier wird den Jugendlichen auch Nachhilfe für die Berufsschule oder fachspezifische Unterstützung angeboten.

Überbetriebliche Ausbildungsstätten

Die AMS-Landesgeschäftsstellen legen aufgrund der Erfordernisse des regionalen Arbeits- und Bildungsmarktes die Zahl der überbetrieblichen Berufsausbildungsplätze fest. Nach der Festlegung des Kontingentes werden die Abwicklung und die Ausschreibung durch die Landesgeschäftsstellen durchgeführt.
Überbetriebliche Ausbildungsstätten müssen gewisse Eignungs- und Qualitätskriterien erfüllen. Dabei geht es um Eignung der Trägereinrichtung, des Aus- beziehungsweise Betreuungspersonales sowie die technische und räumliche Ausstattung. Sind diese Kriterien erfüllt, werden anhand eines Bewertungsrasters und Kriterienkataloges Punkte und darauf basierend der Zuschlag vergeben. Das höchste Gewicht, sprich die meiste Punktezahl bei den Zuschlagskriterien liegt bei den Kosten der Maßnahme.
Übergangsmanagement verbessern
Die Jugendgarantie in Österreich war und ist ein wichtiger Schritt, um die Jugendarbeitslosigkeit in Österreich gering zu halten. Doch darf man nicht außer Acht lassen, dass Österreich im arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt für Jugendliche eine Vielzahl von (Aus-)Bildungsmöglichkeiten installiert hat und die Jugendgarantie hier nur einen Teil der Maßnahmen darstellt.
Laut Sozialministerium stehen im Fokus der Arbeitsmarktpolitik neben den Angeboten im Bereich Beratung und Vermittlung vor allem Qualifizierungsangebote zur Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen. Als zentral hat sich herausgestellt, das „Übergangsmanagement“ von der Pflichtschule in weiterführende Angebote der Ausbildung zu vereinfachen und sicherzustellen, da das Arbeitslosenrisiko für junge Menschen ohne Berufsausbildung dreimal höher ist.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor michael.trinko@oegb.at
oder die Redaktion aw@oegb.at

Info&News
Ausbildungsgarantie in Zahlen
Laut Forschungsbericht des IBW, Lehrlingsausbildung im Überblick 2012, befanden sich im Ausbildungsjahr 2011/2012 9.832 Jugendliche entweder in einer ÜBA 1 oder ÜBA 2 sowie 2.018 Ju-gendliche in der integrativen Berufsausbildung im Auftrag des AMS. Betrachtet man die TeilnehmerInnen in überbetrieblichen Ausbildungen nach dem Geschlecht und der Staatsbürgerschaft stellt sich heraus, dass sowohl der Frauenanteil (42,5 Prozent) als auch der Anteil nicht österreichischer StaatsbürgerInnen (17,0 Prozent) höher als in der Lehrausbildung ist (34,2 Prozent Frauenanteil, 7,7 Prozent nicht österreichische StaatsbürgerInnen).
Nähere Informationen zur integrativen Berufsausbildung, zum dualen Ausbildungssystem sowie ergänzende Informationen zur Ausbildungsgarantie finden Sie unter: blog.arbeit-wirtschaft.at/ausbildungsgarantie/

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